Das Bundesgericht zur Abgrenzung von Privat- und Geschäftsvermögen bei Liegenschaften
Das Bundesgericht verneint in seinem Urteil 9C_126/2024 gewerbsmässigen Liegenschaftshandel. Trotz Überbauung, Fremdfinanzierung und späterem Verkauf blieb eine Zürcher Liegenschaft Privatvermögen. Entscheidend war die Gesamtwürdigung der äusseren Indizien.
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