Kein Zinsabzug bei Akquisitionsfinanzierung: Bundesgericht konkretisiert Steuerpraxis zu Debt Push Down
Das Bundesgericht präzisiert die Voraussetzungen für den Zinsabzug für Gewinnsteuerzwecke im Zusammenhang mit einer Akquisitionsfinanzierung. Entscheidend ist der objektive Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft in der jeweiligen Steuerperiode.
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