Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer und geldwerten Leistungen
Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, welche Voraussetzungen für das Meldeverfahren bei geldwerten Leistungen gelten. Entscheidend ist der Rückerstattungsanspruch und insbesondere der fehlende Vorsatz bei Nichtdeklaration.
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