5.11.2020

Schwerpunktausgabe «Umsetzung der STAF»

Die Bucher Tax AG hat einen Beitrag in der Schwerpunktausgabe des Zentrums für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht [zsis)] zur schweizweiten Umsetzung der STAF verfasst. Es handelt sich dabei um den Artikel "Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen".

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Der vorliegende Beitrag ist eine Zusammenfassung der Entstehungsgeschichte und des Hintergrunds des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Der Artikel beschreibt die mit der STAF verbundenen Massnahmen und enthält eine grosse Übersichtstabelle mit einem schweizweiten Vergleich über die Umsetzung in den einzelnen Kantonen.

Die STAF wurde am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt und hat eine lange Geschichte. Diese Geschichte geht bis ins Jahr 2005 zurück, als die EU unilateral entschied, dass das kantonale Steuerregime für Statusgesellschaften gegen das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstösst. Neben der EU verlangte auch die OECD im Rahmen des BEPS Projektes, dass die Schweiz die Sonderregelungen für einzelne Kapitalgesellschaften aufhebt.

Das erste Revisionsprojekt des Bundesrates und des Parlamentes (USR III) scheiterte an der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017. Da die Anpassung der vom Ausland kritisierten Steuerregeln unbestritten war, erarbeitete der Bundesrat und das Parlament in kurzer Zeit eine neue Vorlage, welche unter dem Begriff STAF vom Parlament verabschiedet und vom Volk am 19. Mai 2019 angenommen wurde.

Inhaltlich umfasst die STAF im Kern die Themen, welche seit Beginn der Diskussion über die Anpassung des Unternehmungssteuerrechts im Jahre 2005 im Vordergrund standen, nämlich die Abschaffung der steuerlichen Sonderregime. Zudem wurde in der Planung der Vorlage immer nach Möglichkeiten gesucht, welche die Attraktivität der Schweiz als "Steuerstandort" erhalten können und gleichzeitig international anerkannt sind. Aus diesem Spannungsfeld haben sich vor allem neue Regelungen im Zusammenhang mit der Innovationsförderung, d.h. die Instrumente der Patentbox und zusätzliche Forschungs- & Entwicklungsabzüge (F&E-Abzüge) herauskristallisiert. Die weiteren Elemente der Vorlage sind zum Teil politischen Sonderinteressen (Abzug für Eigenfinanzierung) sowie dem Ausgleich der möglichen Kosten aufgrund der Aufhebung der Sonderregime und den damit einhergehenden kantonalen Gewinnsteuersenkungen zuzuschreiben (Einschränkungen bei der KER; Erhöhung der Dividendenbesteuerung; Entlastungsbegrenzung; Erhöhung des Bundesbeitrages an den direkten Bundessteuern an die Kantone).

LESEN SIE DEN GANZEN ARTIKEL ZUR "ÜBERSICHT ÜBER DIE UMSETZUNG DER STAF AUF BUNDESEBENE UND IN DEN KANTONEN"

Zur gesamten Schwerpunktausgabe "Umsetzung STAF"; zsis)-Newsletter Oktober 2020

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Steuerplanung
Einkommenssteuern
Gewinnsteuern
STAF