28.4.2020

Wirtschaftliche COVID-19 Massnahmen

Die aktuelle COVID-19 Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Im Rahmen der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen, haben der Bundesrat und die Kantone verschiedenste Massnahmen zur grösstmöglichen Abschwächung des wirtschaftlichen Schadens beschlossen.

Viele dieser Beschlüsse und Massnahmen haben auch Auswirkungen auf steuerliche Fragestellungen.

Zur besseren Übersicht über die verschiedenen steuerlichen Themen, welche durch die Beschlüsse des Bundesrates und der Kantone betroffen sind, haben wir nachstehend eine Liste der einzelnen Massnahmen zusammengestellt.

Weitere Details zu den Massnahmen befinden sich in den Mitteilungen der Kantone. Da die Massnahmen laufend ändern, können wir nicht garantieren, dass alle Hinweise immer aktuell sind.
Wir versuchen die Informationen möglichst zeitnah zu aktualisieren.

Bundesebene

Steuerliche Massnahmen

06. April 2020
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 06. April 2020 ein Rundschreiben bezüglich der steuerlichen Behandlung von Leistungen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.

Rundschreiben der ESTV

25. März 2020
Der Bundesrat hat im Bereich der Abgaben (Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchersteuer, Lenkungsabgaben und Zollabgaben) vom 20. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 den Verzicht auf Verzugszins beschlossen. Die Verrechnungssteuer und die Stempelabgabe sind von diesem Verzicht nicht betroffen.

Mitteilung der ESTV

18. März 2020
Der Bundesrat beschloss am 18. März 2020 einen vorübergehenden Rechtsstillstand für Mahnungen und Betreibungen vom 19. März 2020 bis zum 04. April 2020. Gleich anschliessend haben die gesetzlichen Betreibungsferien begonnen, welche auch einen Rechtsstillstand zur Folge haben und bis zum 19. April 2020 gedauert haben.

Medienmitteilung des Bundesrates

Wirtschaftliche Massnahmen

19. Juni 2020
Ansprüche auf Corona-Erwerbsersatz für Eltern, die während der Schulschliessung ihre Kinder betreuen mussten, Selbständige oder Menschen in Quarantäne sind in der «Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall» geregelt. Die Verordnung hat eine Geltungsdauer bis zum 16. September 2020. Danach können keine weiteren Ansprüche auf Erwerbsersatz gestützt auf dieser Verordnung geltend gemacht werden.

Medienmitteilung des Bundesrates

27. Mai 2020
Um die Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu finanzieren, wurde eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) beschlossen. Die 14,2 Milliarden Franken umfassende Zusatzfinanzierung wurde am 20. Mai 2020 beschlossen, um eine sprunghafte Erhöhung der ALV-Beiträge per 1. Januar 2021 zu vermeiden.

Medienmitteilung des Bundesrates

22. April 2020
Ergänzend zur Soforthilfe des Bundes sowie zu den kantonalen Unterstützungsmassnahmen hat der Bund entschieden Startups finanziell zu unterstützen, um sie aufgrund der Corona-Krise vor einem Konkurs zu bewahren.

Medienmitteilung des Bundesrates

20. März 2020
Der Bundesrat hat der Wirtschaft ein Massnahmenpaket im Umfang von gesamthaft 42 Milliarden Franken für Soforthilfe und Unterstützung zugesprochen. Ziel ist vor allem, Arbeitsplätze und Löhne zu sichern sowie die Existenz von Selbständigen zu erhalten. Weiter wurden auch Massnahmen in den Bereichen Sport- und Kultur ergriffen, um schwere finanzielle Folgen aufgrund der Corona-Krise zu verhindern.

Medienmitteilung des Bundesrates

Kantonale Ebene

Kanton Aargau

Steuerliche Massnahmen

27. März 2020
Massnahmen für natürliche Personen
Der Kanton Aargau verzichtet auf die Erhebung von Verzugszinsen für den Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Ausserdem gilt bis zum 30. Juni 2020 ein Mahn- und Betreibungsstopp für Steuerforderungen. Können Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden, gibt es die Möglichkeit, ein Gesuch auf Stundung oder Ratenzahlung zu stellen. Behördliche Fristen können durch Gesuch erstreckt werden. Gesetzliche Fristen (bspw. zur Erhebung von Einsprachen, Rekursen oder Beschwerden, etc.)  können nicht erstreckt werden. Der Kanton Aargau entschied zudem, dass bei behördlicher Betriebsschliessung und massiven Umsatzeinbrüchen eines Unternehmens aufgrund der Corona-Krise beim Jahresabschluss 2019 eine Rückstellung gebildet werden kann.

Massnahmen für juristische Personen
Die Einreichefrist für die Steuererklärung 2019 für juristische Personen wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Die Massnahmen für natürliche Personen gelten hier sinngemäss.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Aargau

Fristverlängerungen der Kantone

Wirtschaftliche Massnahmen

16. April 2020
Der Kanton Aargau hat seine Jahresrechnung 2019 mit einem Überschuss von 228,5 Millionen Franken geschlossen. Mit diesem Überschuss will der Regierungsrat die volkswirtschaftlichen und fiskalischen Folgen der Corona-Krise im Kanton Aargau bekämpfen. Der Regierungsrat gibt die ersten 150 Millionen, der 300 Millionen Franken des beschlossenen Massnahmenpakets jetzt frei. Das kantonale Massnahmenpaket umfasst Sofortzahlungen, Härtefall-Leistungen sowie Kreditausfallgarantien und ergänzt die vom Bund zugesprochene Soforthilfe.

Medienmitteilung vom Kanton Aargau

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Steuerliche Massnahmen

23. April 2020
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden lässt aufgrund der Corona-Krise keine Rückstellungen für Jahresabschlüsse 2019 zu.

01. April 2020
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde ab 1. Juli 2020 eine Ausgleichszinssenkung für Einkommens- und Vermögenssteuern sowie für Gewinn- und Kapitalsteuern auf 0 Prozent beschlossen.

20. März 2020
Für natürliche und juristische Personen ist bei definitiven Steuerrechnungen eine Stundung möglich. Ausserdem kann vereinbart werden, dass bei fälligen Steuerrechnungen entweder die Zahlung erstreckt wird oder in Raten erfolgt, wenn sie aufgrund der Corona-Krise nicht beglichen werden kann.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden

Wirtschaftliche Massnahmen

26. März 2020
Auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden spricht dort wo die Bundeshilfe nicht ausreicht, finanzielle Wirtschaftshilfe zu. Der Regierungsrat schafft durch das Departement Bau und Volkswirtschaft in Kooperation mit der Stiftung Wirtschaftsförderung AR, den Appenzeller Ausserrhoder Stiftungen, Industrieverein und dem Gewerbeverband AR die «Corona Nothilfe-Fonds» für wirtschaftliche Härtefälle im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Medienmitteilung vom Kanton Appenzell Ausserrhoden

Kanton Appenzell Innerrhoden

Steuerliche Massnahmen

23. März 2020
Bei der kantonalen Steuerverwaltung können Unternehmen einen Antrag auf Stundung ihrer Steuerschuld stellen. Ausserdem können Unternehmen die Zahlungsfristen erstrecken, ohne Zahlung des Verzugszinses.

Wirtschaftliche Massnahmen

Gemäss Beschluss der Standeskommission werden für Härtefälle zinslose Darlehen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds ausgerichtet. Ziel damit ist, die Sicherstellung von Arbeitsplätzen bei vor der Corona-Krise gesunden Unternehmen.

Medienmitteilung vom Kanton Appenzell Innerrhoden

Kanton Basel-Land

Steuerliche Massnahmen

23. März 2020
Für Steuerforderungen werden ab dem 25. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 keine Verzugszinsen erhoben. Juristischen Personen und selbständig Erwerbende können ihre Steuererklärung bis zum 30. September 2020 ohne Gesuch und ohne Mahnung einreichen. Quellensteuerpflichtige Personen erhalten eine Fristverlängerung für Tarifkorrekturen bis zum 30. September 2020.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Basel-Land

Wirtschaftliche Massnahmen

24. März 2020
Der Regierungsrat des Kanton Basel-Land hat ein Unterstützungspaket im Umfang von 190 Millionen Franken beschlossen. In diesem Paket enthalten, sind unter anderem Soforthilfen bei Kurzarbeit und Überbrückungen der Kredite des Bundes.

Medienmitteilung vom Kanton Basel-Land

Kanton Basel-Stadt

Steuerliche Massnahmen

19. März 2020
Für Steuerforderungen, welche definitiv in Rechnung gestellt wurden, kann ein Gesuch auf Stundung eingereicht werden.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Basel-Stadt

Wirtschaftliche Massnahmen

31. März 2020
Der Kanton Basel-Stadt spricht finanzielle Hilfe für Selbständigerwerbende zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen in Höhe von 20 Millionen Franken zu.

Medienmitteilung vom Kanton Basel-Stadt

Kanton Bern

Steuerliche Massnahmen

24. April 2020
Die Fristverlängerung für die Steuerklärung 2019 bis zum 15. September 2020 bei natürlichen Personen gilt auch für juristische Personen und Personen, die an der Quelle besteuert werden. Es gilt ein Mahn- und Betreibungsstopp für kantonale Forderungen bis zum 30. Juni 2020. Die ordentliche Frist der Grundstückgewinnsteuer wird ausserdem bis zum 30. Juni 2020 erstreckt. Auf den Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 mit Fälligkeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 wird kein Verzugszins geschuldet. Für Steuerforderungen, die nicht fristgerecht beglichen werden können, kann ein Gesuch auf Stundung oder Ratenzahlung eingereicht werden. Gesetzliche Fristen können nicht erstreckt werden und müssen zwingend eingehalten werden (bspw. bei Verfügungen oder Einspracheentscheide).

Fristverlängerungen der Kantone

Wirtschaftliche Massnahmen

01. April 2020
Der Kanton Bern hat 35 Millionen Franken für die kantonale Standortförderung zugesprochen, wovon 15 Millionen Franken bereits freigegeben wurden. Der Kanton spricht vorerst keine eigenen Härtefälle- und Garantiefonds aus.

Medienmitteilung vom Kanton Bern

Kanton Freiburg

Steuerliche Massnahmen

17. März 2020
Der Kanton Freiburg hat Massnahmen bei der Frist der Steuererklärung 2019 für natürliche Personen getroffen.

Wirtschaftliche Massnahmen

18. März 2020
Der Kanton Freiburg stellt der Wirtschaft 50 Millionen Franken als Unterstützungspaket bereit. Für die Beratungen von Unternehmen in Freiburg, hat die Wirtschaftsförderung Kanton Freiburg (WIF) eine Hotline, «Hotline Darlehen und Bürgschaft» eingerichtet.

Medienmitteilung vom Kanton Freiburg

Mitteilung der Wirtschaftsförderung Freiburg

Kanton Genf

Steuerliche Massnahmen

27. März 2020
Der Kanton Genf hat die Frist für die Steuererklärung 2019 für juristische Personen bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Ausserdem wurde die Frist für den Antrag auf Quellensteuerberichtigung ebenfalls bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Des Weiteren verzichtet der Kanton Genf auf die Erhebung von Verzugszinsen im Zeitraum vom 24. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Fristverlängerungen der Kantone

Wirtschaftliche Massnahmen

02. April 2020
Auch der Kanton Genf hat zahlreiche Massnahmen ergriffen, um den wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Krise entgegenzuwirken.

Medienmitteilung vom Kanton Genf

Kanton Graubünden

Steuerliche Massnahmen

02. April 2020
Der Kanton Graubünden verzichtet auf die Erhebung von Verzugszinsen sowie Mahngebühren bis zum Dezember 2020. Ausserdem werden Fristerstreckungen oder Anträge auf Ratenzahlungen grosszügig behandelt, wenn natürliche oder juristische Personen aufgrund der Corona-Krise ausstehende Rechnungen nicht begleichen können.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Graubünden

Wirtschaftliche Massnahmen

30. März 2020
Der Kanton Graubünden hat der Wirtschaft, nebst dem Unterstützungspaket des Bundes, 80 Millionen Franken zugesprochen.

Medienmitteilung vom Kanton Graubünden

Kanton Glarus

Steuerliche Massnahmen

31. März 2020
Der Kanton Glarus gibt natürlichen und juristischen Personen die Möglichkeit, die Zahlungsfristen zu erstrecken. Ausserdem verzichtet der Kanton darauf, für den Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Verzugszinsen auf diese erstreckten Zahlungsfristen zu erheben. Die Steuerklärung 2019 kann bis zum 30. Juni 2020 eingereicht werden.

Wirtschaftliche Massnahmen

31. März 2020
Der Kanton Glarus stellt für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Krise 12,5 Millionen Franken bereit. Gesuche für Finanzhilfen können ab dem Dienstag, 7. April 2020 bis zum Freitag, 31. Juli 2020 online über die kantonale Webseite eingereicht werden.

Kanton Jura

Steuerliche Massnahmen

24. März 2020
Der Kanton Jura hat für die Steuerklärung 2019 für juristische Personen die Frist bis zum 31. Juli 2020 verlängert. Für weitere steuerliche Massnahmen folgen Sie bitte der Mitteilung des Kanton Jura.

Fristverlängerungen der Kantone

Weitere Massnahmen

06. April 2020
Weitere Massnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie in der Mitteilung des Kanton Jura.

Medienmitteilung vom Kanton Jura

Kanton Luzern

Steuerliche Massnahmen

26. März 2020
Der Kanton Luzern hat beschlossen, dass die Steuererklärung 2019 für juristische Personen innerhalb von 8 Monaten nach Geschäftsabschluss eingereicht werden müssen. Ausserdem verzichtet der Kanton Luzern auf die Erhebung von Verzugszinsen bis zum Dezember 2020 für Staats- und Gemeindesteuern.

Wirtschaftliche Massnahmen

26. März 2020
Der Kanton Luzern hat zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Coronavirus 51,5 Millionen Franken Kreditorenrechnungen mit Fälligkeit bis Ende April 2020 ausbezahlt. Weitere Massnahmen des Kantons wurden auf der Webseite des Kanton Luzern publiziert.

Kanton Neuenburg

Steuerliche Massnahmen

23. März 2020
Der Kanton Neuenburg verlängert die Frist der Steuererklärung bis zum 30. Juni 2020. Ausserdem verzichtet der Kanton ebenfalls bis Ende Juni auf die Erhebung von Ausgleichs- und Verzugszinsen für fällige Zahlungsvereinbarungen.

Wirtschaftliche Massnahmen

23. März 2020
Der Kanton Neuenburg stellt bis zu 4 Millionen Franken für die Wirtschaft bereit. Mit diesem Betrag werden vor allem KMU unterstützt, die in strategischen Tätigkeitsbereichen tätig sind, damit trotz der Krise die Innovation weiter gefördert werden kann.

Medienmitteilung vom Kanton Neuenburg

Kanton Nidwalden

Steuerliche Massnahmen

27. März 2020
Der Kanton Nidwalden hat die Frist für die Steuererklärung 2019 auch für juristische Personen bis zum
30. Juni 2020 erstreckt. Der Kanton verzichtet ausserdem auf den Ausgleichs- und Vergütungszins sowie den Verzugszins für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 für Staats- und Gemeindesteuern.

Fristverlängerungen der Kantone

Wirtschaftliche Massnahmen

27. März 2020
Der Kanton Nidwalden stellt 20 Millionen Franken zur Unterstützung der Wirtschaft bereit. Die Unterstützung begann am 01. April 2020 zu laufen. Die Formulare für die Gesuche für finanzielle Unterstützung sind auf der Webseite des Kanton Nidwaldens aufgeschaltet.

Kanton Obwalden

Steuerliche Massnahmen

07. April 2020
Juristische Personen erhalten im September 2020 die erste Mahnung, für die nicht eingereichte Steuererklärung 2019. Fristerstreckungsgesuche werden kulant behandelt. Die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 müssen bis zum 30. November 2020 bezahlt werden, wobei die Ausgleichszinsen für die Steuerperiode 2020 erst ab 1. Dezember 2020 berechnet werden. Der Kanton Obwalden stellt Ausgleichs- und Verzugszinsen bis zu einem Betrag von 20 CHF nicht in Rechnung. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern ist der Verzugszins erst bei der Schlussrechnung für verspätete Zahlungen zu begleichen. Können fällige Zahlungen nicht beglichen werden, kann ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlungen gestellt werden.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Obwalden

Wirtschaftliche Massnahmen

19. März 2020
Die Obwaldner Kantonalbank spricht der Wirtschaft, Soforthilfe im Umfang von 5 Millionen Franken zu.

Medienmitteilung vom Kanton Obwalden

Kanton Schaffhausen

Steuerliche Massnahmen

24. März 2020
Kommen Steuerpflichtige im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Zahlungsverzug, kann die Steuerbehörde entweder die Frist erstrecken oder eine Ratenzahlung zulassen. Ausserdem verzichtet der Kanton Schaffhausen auf die Erhebung des Verzugszinses ab dem 1. März 2020 bis zum
31. Dezember 2020.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Schaffhausen

Wirtschaftliche Massnahmen

24. März 2020
Das Massnahmenpaket, welches vom Regierungsrat des Kantons Schaffhausen zugesprochen wurde, umfasst 50 Millionen Franken als ergänzende Unterstützung des Bundes.

Medienmitteilung vom Kanton Schaffhausen

Kanton Schwyz

Steuerliche Massnahmen

02. April 2020
Der Kanton Schwyz lässt keine Sonderrückstellungen im Geschäftsabschluss 2019 zu. Können provisorische Rechnungen 2019 für die kantonalen Steuern und die direkte Bundesssteuer nicht beglichen werden, kann eine Stundung beantragt werden.

30. März 2020
Die Frist für die Tarifkorrekturanträge der Quellensteuer wird bis zum 31. Mai 2020 erstreckt.

23. März 2020
Können natürliche oder juristische Personen in Folge der Corona-Krise ihre Steuerrechnungen bei Fälligkeit nicht begleichen, kann die Zahlungsfrist auf 120 Tage erstreckt oder eine Ratenzahlung in maximal 18 Monatsraten beantragt werden. Ausserdem verzichtet der Kanton auf die Erhebung von Verzugszinsen für den Zeitraum vom 24. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Wirtschaftliche Massnahmen

07. April 2020
Der Kanton Schwyz hat als einer der ersten Kantone neben der Unterstützung des Bundes ein Unterstützungspaket von 50 Millionen Franken zugesprochen. Bei Bedarf wird die finanzielle Unterstützung erweitert.

Kanton Solothurn

Steuerliche Massnahmen

24. März 2020
Für Zahlungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht beglichen werden können, kann um eine Stundung oder eine Ratenzahlung ersucht werden. Der Kanton Solothurn verzichtet bei den Staatssteuern auf die Erhebung eines Verzugszinses für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Die Frist für die Tarifkorrekturanträge der Quellensteuer wurde bis zum 31. Mai 2020 verlängert.

Wirtschaftliche Massnahmen

Der Kanton Solothurn stellt einen Fonds mit 10 Millionen Franken zur Überbrückung für Selbständigerwerbende zur Verfügung.

Medienmitteilung vom Kanton Solothurn

Kanton St. Gallen

Steuerliche Massnahmen
Der Kanton St. Gallen gewährt keine Rückstellungen im Jahresabschluss 2019 aufgrund der Corona-Krise. Gesuche um Stundungen für fällige Zahlungen werden aufgrund der aktuellen Umstände kulant behandelt. Der Kanton St. Gallen sieht bisher keinen Grund Rückstellungen zu gewähren, da er der Meinung ist, dass diese Frage schweizweit einheitlich beantwortet werden sollte, insbesondere da nicht nur die kantonalen Steuern, sondern auch die direkte Bundessteuer davon betroffen ist.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung St. Gallen

Wirtschaftliche Massnahmen

03. April 2020
Der Kanton St. Gallen will im Rahmen eines umfangreichen Hilfspaketes 45 Millionen Franken für die Verhinderung schwerer wirtschaftlicher Folgen aufgrund des Coronavirus zur Verfügung stellen. An dem Unterstützungsprogramm beteiligen sich nun mehr als ein Dutzend Banken.

Medienmitteilung vom Kanton St. Gallen

Kanton Tessin

Steuerliche Massnahmen

27. März 2020
Der Kanton Tessin hat die Frist für die Steuererklärung 2019 auch für juristische Personen bis zum
30. September 2020 erstreckt. Der Kanton verzichtet auf die Erhebung von Verzugszins für den Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Für fällige Zahlungen, welche nicht beglichen werden können, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Tessin

Wirtschaftliche Massnahmen

16. März 2020
Der Kanton Tessin versucht nebst der Unterstützung des Bundes, den wirtschaftlichen Folgen mit Bürgschaften für den erleichternden Erhalt von Bankkrediten für Unternehmen entgegen zu wirken. Es gilt dabei eine Garantielimite von 1 Million Franken. Die Vorgehensweise für eine solche Bürgschaft befindet sich auf der Webseite des Kanton Tessins.

Medienmitteilung vom Kanton Tessin

Kanton Thurgau

Steuerliche Massnahmen

03. April 2020
Der Kanton Thurgau lässt für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Rückstellungen im Geschäftsabschluss 2019 zu. Die Rahmenbedingungen dafür befinden sich in der Mitteilung der Steuerverwaltung. Stundungsgesuche werden nachsichtig behandelt und bei der Steuererklärung 2019 für juristische Personen ist eine Fristverlängerung ohne Gebühr bis zum 31. Dezember 2020 möglich.

Wirtschaftliche Massnahmen

03. April 2020
Der Kanton Thurgau hat zum Unterstützungspaket des Bundes ein zusätzliches Massnahmenpaket beschlossen. Es dient dazu, Bereiche abzudecken, bei denen die Massnahmen des Bundesrates nicht ausreichen und andere Bereiche verstärkt zu unterstützen. Mit dem Spezialfonds als Hilfspaket stellt der Kanton Thurgau 20 Millionen Franken für Kreditabsicherungen von Bankkrediten zur Verfügung.

Kanton Uri

Steuerliche Massnahmen

27. März 2020
Unternehmen und Selbständigerwerbende, welche fällige Zahlungen aufgrund der Corona-Krise nicht begleichen können, können ein Stundungsgesuch oder einen Antrag auf Ratenzahlungen stellen. Für die Steuererklärung 2019 für juristische Personen gilt weiterhin die ordentliche Frist vom 31. Juli 2020. Die Tarifkorrekturanträge der Quellensteuer können ausserordentlich bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden.

Wirtschaftliche Massnahmen
Der Kanton Uri entschädigt Selbständigerwerbende bei gewissen Erwerbsausfällen gemäss Erwerbsersatzordnung mit einem Taggeld. Dieses umfasst 80% des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Aus dem kantonalen Wirtschaftsförderungsfonds unterstützt der Kanton Uri ausserdem Härtefälle für Urner Unternehmen und Selbständigerwerbende, denen durch das Massnahmenpaket des Bundes nicht ausreichend geholfen werden kann.

Medienmitteilung vom Kanton Uri

Kanton Waadt

Steuerliche Massnahmen

08. April 2020
Die Steuerpflichtigen können auf ausstehende Steuerforderungen eine Ratenzahlung beantragen. Der Kanton Waadt verzichtet ausserdem auf die Erhebung von Verzugszinsen für den Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Es werden keine Rückstellungen für die Jahresabschlüsse 2019 zugelassen.

Wirtschaftliche Massnahmen

18. März 2020
Der Kanton Waadt unterstützt die Wirtschaft mit 50 Millionen Franken und traf verschiedene Massnahmen für kleine und grosse Unternehmen sowie für Startups. Auf der Webseite des Kanton Waadt findet man einen «Chatbot» über den man sich mit Fragen an die zuständige Stelle wenden kann.

Medienmitteilung vom Kanton Waadt

Kanton Wallis

Steuerliche Massnahmen

26. März 2020
Der Kanton Wallis entschied, dass von der Corona-Krise betroffene Unternehmen ausserordentliche Rückstellungen für das Geschäftsjahr 2019 bilden können. Der Kanton verzichtet auf die Erhebung von Verzugszinsen für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Ausserdem wird für die Zahlung der Quellensteuer eine ausserordentliche Fristverlängerung bis zum 30. Juni gewährt. Die Tarifkorrekturanträge für die Quellensteuer können ausserordentlich bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden.

Wirtschaftliche Massnahmen

26. März 2020
Als ergänzende Massnahmen zu jenen des Bundes, hat der Kanton Wallis beschlossen, Überbrückungskredite zur Verfügung zu stellen, um schwere wirtschaftliche Folgen zu verhindern. Die Bürgschaftsverpflichtungen des Kantons betragen derzeit ungefähr 105 Millionen Franken. Zurzeit prüft der Kanton, ob zusätzliche Soforthilfen über den Beschäftigungsfonds des Kantons gewährt werden.

Medienmitteilung vom Kanton Wallis

Kanton Zug

Steuerliche Massnahmen

26. März 2020
Der Kanton Zug erstreckt die Frist für Anträge auf Tarifkorrekturen bei den Quellensteuern auf 30. Juni 2020. Die Zahlungsfristen für alle Steuerrechnungen für natürliche und juristische Personen werden bis zum 30. Juni erstreckt. Der Kanton verzichtet vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf die Erhebung von Verzugszinsen für die Kantons- und Gemeindesteuern. Bis Ende April 2020 werden keine Steuerveranlagungen und Rechnungen versandt. Ausserdem möchte der Kantonsrat in einem verkürzten Verfahren eine befristete Senkung (3 Jahre) des kantonalen Steuerfusses von 82% auf 78% durchführen. Der Kanton Zug gewährt in der Jahresrechnung 2019 eine einmalige steuerliche Rückstellung von maximal 50% des Gewinns bzw. des selbständigen Erwerbes für Unternehmen und Selbständigerwerbende. Die ausserordentlich gebildete Rückstellung ist in der Jahresrechnung 2020 wieder aufzulösen.

Medienmitteilung der Steuerverwaltung Zug

Wirtschaftliche Massnahmen

24. März 2020
Der Kanton Zug stellt zur Unterstützung von kleinen Unternehmen, Einzelunternehmen und Selbständigerwerbenden einen Stützungsfonds in Höhe von 20 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton beschloss zudem als subsidiäre Massnahme zu jenen des Bundes, eine Kreditausfallgarantie für Geschäftsbanken in Höhe von 100 Millionen Franken bereit zu stellen.

Medienmitteilung vom Kanton Zug

Kanton Zürich

Steuerliche Massnahmen

30. März 2020
Bei definitiven Steuerrechnungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht beglichen werden können, kann entweder eine Erstreckung der Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlung beantragt werden. Bei finanziellen Einbussen können Anpassungen bei der provisorischen Steuerrechnung verlangt werden.

Wirtschaftliche Massnahmen

30. März 2020
Der Kanton Zürich hat ein finanzielles Unterstützungspaket zur Verhinderung von massiven, wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Krise ausgearbeitet. Es umfasst beispielsweise 15 Millionen Franken aus der Jubiläumsdividende der Zürcher Kantonalbank für Selbständigerwerbende oder eine Kreditausfallgarantie in Höhe von 425 Millionen Franken für KMUs, um Härtefälle zu verhindern.

Medienmitteilung vom Kanton Zürich

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Corona
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