Safe Haven Zinssätze für das Jahr 2024

Werden Darlehen von Schweizer Gesellschaften an ihre Aktionäre oder andere nahestehenden Personen (Aktivdarlehen) nicht hinreichend verzinst, so stellt dies im Umfang der zu tiefen Verzinsung eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung sowie eine für Gewinnsteuerzwecke aufzurechnende Gewinnvorwegnahme dar.

Werden Darlehen von Aktionären oder anderen nahestehenden Personen an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen) zu hoch verzinst, so stellt dies im Umfang der zu hohen Verzinsung eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung sowie eine für Gewinnsteuerzwecke aufzurechnende verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich sog. Safe Haven Zinssätze. Bei Anwendung dieser «offiziellen» Zinssätze geht die ESTV ohne weiteren Nachweis davon aus, dass die gezahlten Zinsen marktüblich sind. Die korrekte Anwendung dieser Safe Haven Zinssätze schützt mithin vor negativen Überraschungen und schafft für in der Schweiz ansässige Gesellschaften vor allem Rechts- und Planungssicherheiten hinsichtlich ihrer Finanzierungstätigkeiten. Die für das Jahr 2024 anwendbaren Zinssätze hat die ESTV am 29. Januar 2024 bzw. am 30. Januar 2024 online in ihrem jährlich erscheinenden Rundschreiben publiziert. Die Zinssätze für Darlehen in Schweizer Franken sowie für Darlehen in Fremdwährungen, die von und an Schweizer Gesellschaften vergeben werden, bleiben im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 auf einem anhaltend hohen Niveau.

Darlehen in Schweizer Franken von Schweizer Gesellschaften (Aktivdarlehen)

Für eigenkapitalfinanzierte Darlehen in Schweizer Franken, die eine Schweizer Gesellschaft ihren Aktionären oder anderen nahestehenden Personen gewährt, verlangt die ESTV im Jahr 2024 nach wie vor einen Mindestzinssatz von 1.5% (gleichbleibend).

Für fremdkapitalfinanzierte Darlehen entspricht der von der ESTV für 2024 verlangte Mindestzinssatz - wie bereits in den letzten Jahren - den Fremdfinanzierungkosten der Schweizer Gesellschaft zuzüglich eines Zuschlags von 0.5% für Darlehen bis CHF 10 Mio. (bzw. eines Zuschlags von 0.25% für den CHF 10 Mio. übersteigenden Betrag). Mit diesen Mindestverzinsungsvorschriften wird ein minimales Nettoeinkommen aus der Darlehensvergabe auf Stufe der Schweizer Gesellschaft gesichert.

Darlehen in Schweizer Franken an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen)

Ab 1. Januar 2024 müssen Darlehen an nahestehende Personen in Schweizer Franken zu mindestens 1.5% verzinst werden, soweit das Darlehen aus Eigenkapital finanziert wird (gleichbleibend).

Für Darlehen, die eine Schweizer Gesellschaft von Aktionären oder anderen nahestehenden Personen erhält, ist gemäss ESTV eine maximale Verzinsung wie folgt erlaubt:

  • Betriebskredite bis CHF 1 Mio. an ein Schweizer Handels- oder Fabrikationsunternehmen in Schweizer Franken dürfen zu maximal 3.75% (gleichbleibend) bzw. ab CHF 1 Mio. mit maximal 2% (bisher 2.25%) verzinst werden.
  • Kredite an Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften dürfen zu maximal zu 3.25% (gleichbleibend) bzw. ab CHF 1 Mio. zu maximal 1.75% (bisher 2%) verzinst werden.

Darlehen in Fremdwährung von Schweizer Gesellschaften (Aktivdarlehen)

Werden Darlehen nicht in Schweizer Franken, sondern in einer Fremdwährung gewährt, sind andere Safe Haven Zinssätze anzuwenden. Die ESTV publiziert für die üblichsten Fremdwährungen die zulässigen Zinssätze in einem separaten Rundschreiben.

Die Zinssätze für Darlehen in Fremdwährungen weisen überwiegend eine sinkende oder gleichbleibende Entwicklung gegenüber dem Jahr 2023 auf. Konträr dazu erlebte der Zinssatz für Darlehen in US-Dollar einen erheblichen Anstieg von 3,75% auf 4,25%.

Darlehen in Fremdwährung an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen)

Die Zinssätze gemäss Tabelle im Rundschreiben sind für Darlehen von Schweizer Gesellschaften an Aktionäre oder nahestehende Dritte anwendbar. Im Sinne einer Safe Haven-Lösung kann gemäss ESTV für Darlehen in Fremdwährung von Aktionären oder nahestehenden Personen an Schweizer Gesellschaften analog dem Rundschreiben der ESTV betreffend steuerlich anerkannten Zinssätze 2024 für Darlehen in Schweizer Franken bei sog. Betriebskrediten der gleiche Spread (bis Gegenwert CHF 1 Mio. 2.25% bzw. 1.75%; ab Gegenwert CHF 1 Mio. 0.5% bzw. 0.25%) berücksichtigt werden.

Bei der Anwendung der Rundschreiben ist zu beachten, dass sich die Safe Haven Zinssätze nach der jeweiligen Zinsperiode bemessen und nicht nach der Zinsfälligkeit. Für eine jährliche Zinsfälligkeit per 30.6.2024 gilt zum Beispiel ein Durchschnittssatz der Safe Haven Zinssätze für die Jahre 2023 und 2024.

Fallbeispiel: Passivdarlehen in USD

Eine in New York ansässige natürliche Person ist Alleinaktionär eines schweizerischen Fabrikationsunternehmens. Der Aktionär gewährt der Gesellschaft im Jahre 2023 ein unbefristetes Darlehen im Umfang von USD 1 Mio. (Annahme: Wechselkurs CHF-USD = 1:1) mit Zinsfälligkeit jeweils per Ende Juni (d.h. erstmals per 30. Juni 2024). Der zulässige Zinssatz für USD-Darlehen gemäss Rundschreiben 2023 beträgt unter Berücksichtigung eines analogen Spreads wie für Darlehen in Schweizer Franken 6% (d.h. 3.75% zuzüglich eines Spreads von 2.25%). Für das Jahr 2024 beträgt der zulässige Zinssatz demgegenüber 6.50% (d.h. 4.25% zuzüglich eines Spreads von 2.25%).

Somit kann das USD 1 Mio. Darlehen per 30. Juni 2024 in Einklang mit den Safe Haven Zinssätzen zu maximal 6.25% [6% plus 6.50% geteilt durch zwei] verzinst werden.

Fazit

Im Gegensatz zur deutlichen Steigerung der zulässigen Safe Haven Zinssätze, die wir zwischen 2022 und 2023 beobachten konnten, haben sich diese für das Jahr 2024 auf einem hohen Niveau eingependelt. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die Vergabe von Darlehen in US-Dollar: Hier ist der Zinssatz auffällig von 3,75% auf 4,24% gestiegen.