13.4.2018

OECD Tax Talk #9 – 16. März 2018

Die Digitalisierung der Wirtschaft bildet heute unbestrittenermaßen eine neue Herausforderung für die internationale Steuergemeinschaft. Im Rahmen des BEPS Projektes der OECD wurden im Zwischenbericht vom 16. März 2018 verschiedenste Lösungsvorschläge und die jeweiligen Staatenpositionen beleuchtet.

Die Konsumbesteuerung als mögliche Lösung in der digitalisierten Wirtschaft bildet wohl einer der umstrittensten Punkte unter den einzelnen Mitgliedstaaten. Europäische Staaten sprechen sich für eine solche Besteuerung aus – währenddessen die USA sich vehement dagegen positioniert. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Unternehmensgewinne werden an dem Orte besteuert, an welchem das Unternehmen seinen Sitz hat. Internationale Konzerne wie Facebook, Google usw. sind vorwiegend in den Vereinigten Staaten lokalisiert. Würde eine Konsumbesteuerung eingeführt, führte dies zu einem Einbruch der Steuereinnahmen für den US-amerikanischen Fiskus.

Auch die Schweiz steht dieser Konsumbesteuerung skeptisch gegenüber. Einerseits könnten neue Einkünfte sich für den Fiskus positiv auswirken, andererseits steht eine Konsumbesteuerung der Unternehmensgewinnsteuer konträr gegenüber. Diese sicherte der Schweiz bis anhin einen erheblichen Betrag an Steuersubstrat von internationalen Konzernen. Eine genaue Analyse der Auswirkungen dieser neuen Steuerregeln wird in Zukunft stattfinden – klar scheint jedoch, dass der Schweizer Fiskus künftig Einschränkungen wird hinnehmen müssen.

Der Tax Talk #9 über die Digitalisierung der Wirtschaft

Am 16. März 2018 hat sich Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration zusammen mit David Bradbury, Head of Tax Policy and Statistics, Achim Pross, Head of International Cooperation and Tax Administration, Giorgia Maffini, Deputy Head of Tax Policy and Statistics Division, Caroline Malcom, Senior Advisor to Director and Deputy Director, und Eric Robert, Adivsor Tax and Digitalization, erstmals im neuen Jahr in einem Webinar zurückgemeldet.

Pascal Saint-Amans begann das Webinar mit einem Rückblick ins Jahr 2015 als die Abschlussberichte der 15 BEPS-Aktionspunkte den G20-Staaten unterbreitet wurden. In Bezug auf Aktionspunkt 1 zu den steuerlichen Herausforderungen einer digitalen Wirtschaft war man sich damals einig, dass man weniger von einer «digitalen Wirtschaft», sondern von einer «Digitalisierung der Wirtschaft» sprechen sollte. Denn die Digitalisierung könne man nicht eingrenzen, sondern sie umfasst die ganze Wirtschaft und wenn es steuerliche Herausforderungen gibt, dann gibt es diese für die gesamte Wirtschaft. Man entschied zudem, dass man bis im Jahre 2020 eine Bestandesaufnahme erarbeitet zu dieser Thematik. Im März 2017 forderten die G20-Staaten die OECD aber auf bis im April 2018 bereits einen Zwischenbericht zu liefern. Diesen Zwischenbericht konnte die Task Force on Digital Economy (TFDE) nun schon etwas früher, am 16. März 2018, publizieren und wird ihn am G20-Treffen in Buenos Aires vorstellen.

Der Zwischenbericht umfasst acht Kapitel, wobei Pascal Saint-Amans auf folgende Punkte besonderen Wert legt: Es besteht ein globaler Konsens bezüglich der Dringlichkeit die Problematik rund um die Digitalisierung der Wirtschaft zusammen anzugehen und bis im Jahre 2020 Lösungen zu erarbeiten. Einigkeit besteht, gemäss Saint-Amans, ebenso bezüglich der Komplexität der Thematik. Nichtsdestotrotz sehen die Staaten jeweils die unterschiedlichsten Lösungen vor. «People shouldn’t expect a magic solution out of this Report» mahnte Saint-Amans. Der Zwischenbericht ebnet mit einer tiefgründigen Analyse lediglich den Weg dafür, die bestehenden Differenzen zwischen den Staaten zu überwinden und in möglichst kurzer Zeit Langzeitlösungen zu adaptieren und implementieren.

Business Models

Giorgia Maffini informierte über Kapitel zwei des Berichtes mit dem Titel «Digitalisation, business models and value creation». Maffini gestand ein, anfänglich mit einer enormen Komplexität an verschiedenen Business Modellen konfrontiert gewesen zu sein. So versuchten sie in diesem Kapitel diese Komplexität auf ein überschaubares Paket an Schlüsselmerkmalen dieser digitalisierten Unternehmen zu reduzieren. Mit Hilfe der Konsultation verschiedenster Interessengruppen am 1. November 2017 an der Universität Berkeley konnten folgende drei Schlüsselmerkmale identifiziert werden:

Monitoring BEPS Implementation

Eric Robert behandelte zuerst Kapitel drei des Zwischenberichts und somit die Implementierung und die Wirkungen des BEPS-Projektes. Die Task Force hat sich in diesem Kapitel vor allem auf die Aktionspunkte 1, 3 und 5 bis 10 des BEPS-Projektes fokussiert, welche als besonders relevant in Bezug auf die Digitalisierung der Wirtschaft identifiziert wurden. Während diese Massnahmen auf die BEPS-spezifischen Themen bisher durchaus positive Ergebnisse erzielen konnten, hatten sie lediglich begrenzte Wirkung auf die allgemeinen Herausforderungen im Bereich der direkten Steuern.

Danach informierte Eric noch über Kapitel vier mit dem Titel «Relevant tax policy developments». Die Task Force versuchte hier die unkoordinierten Massnahmen einzelner Mitgliedstaaten, welche über die BEPS-Massnahmen hinausgehen und für die Digitalisierung der Wirtschaft relevant sind, fundiert zu identifizieren und analysieren.

Remaining Tax Challenges

David Bradbury befasste sich mit Kapitel fünf des Zwischenberichtes, welches darauf abzielt, die internationalen Steuerregelungen an die Digitalisierung der Wirtschaft zu adaptieren. Zuerst machte er darauf aufmerksam, dass die Nexus-Regeln und die Profit Allocation-Regeln die Grundregeln des internationalen Einkommensteuersystems darstellen.

Wie man das internationale Steuersystem aber an die Digitalisierung anpassen soll, darüber gehen die Ansichten der Staaten noch auseinander. Der Zwischenbericht fasst die verschiedenen Ansichten in drei Gruppen von Ländern zusammen:

Die erste Staatengruppe ist der Ansicht, dass der Ort der Gewinnbesteuerung nicht mehr identisch mit dem Ort der Wertschöpfung ist. Die zweite Staatengruppe vertritt die Ansicht, dass die Herausforderungen nicht alleine hochgradig digitalisierte Unternehmen betreffen, sondern die Änderungen in der Besteuerung für die breite Wirtschaft gelten sollen. Die dritte Staatengruppe ist mit dem zurzeit existierenden Steuersystem grundsätzlich zufrieden und finden, dass deshalb zurzeit noch keine grundlegende Reform notwendig ist. Ein Versuch der Überwindung dieser Divergenzen steht gemäß Bradbury nun bevor.

Interim Measures

Achim Pross stellte die möglichen Kurzzeitlösungen und vorläufigen Massnahmen vor (Kapitel sechs). Mit Bezug auf die Ausgestaltung eventueller Kurzzeitlösungen besteht zwischen den Mitgliedstaaten aber kein allgemeiner Konsens. Aufgrund dessen empfiehlt der Zwischenbericht auch nicht die Einführung solcher Vorkehrungen. Wiederum gibt es zwei Positionen der Mitgliedstaaten.

Diejenigen Länder, welche sich gegen solche kurzzeitigen Vorkehrungen aussprechen, begründen dies wie folgt: Zwischenzeitliche Lösungen können nachteilige Folgen für Wohlfahrt, Innovationen und Investitionen bedeuten. Ebenso besteht die konstante Sorge, dass diese Lösungen dauerhaften Charakter annehmen können und keineswegs vorübergehender Natur bleiben. Vermehrter administrativer Aufwand und höhere Kosten bilden ein weiteres Argument.

Gegenüber stehen diejenigen Staaten, welche sich für vorübergehende Lösungen einsetzen und es als politischen Zwang empfinden, eine globale Lösung zu finden. Sie erarbeiteten Grundsätze für die Ausgestaltung von vorübergehenden Lösungen: Lediglich befristete Ansätze sind einzusetzen, welche in keinster Weise individuelle Steuerabkommen torpedieren. Einen Einsatz dieser Massnahmen in gezielter Weise ist der richtige Ansatz, um eine Minimierung der Überbesteuerung, der Komplexität und der Kosten erreichen zu können.

Special Features

Caroline Malcom informierte zuletzt über Kapitel sieben des Zwischenberichts bezüglich des Einflusses der Digitalisierung auf weitere Aspekte des internationalen Steuersystems. Zum Beispiel soll mit Hilfe von Big Data und besseren Online-Services die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert werden. Caroline betonte zum Schluss aber, dass die Digitalisierung zwar viele neue Möglichkeiten und Werkzeuge bereithält, aber auch neue Herausforderungen und Risiken, wie es die aktuelle Debatte um Kryptowährungen und Blockchain zeige.

Fazit

Pascal Saint-Amans schloss den neunten Tax Talk schliesslich mit einigen Worten zu den nächsten Arbeitsschritten der Task Force. Ziel sei es nun vor allem die bestehenden Differenzen zwischen den Staaten beilegen zu können. «The next step for you, is to read the Report», forderte Saint-Amans die Zuschauer mit einem Augenzwinkern auf. Bereits in einigen Wochen will sich das Team um Pascal Saint-Amans erneut zurückmelden.

Auch die Schweiz hat sich mit dem Zwischenbericht vom 16. März 2018 befasst. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 15. Januar 2019 eine aktualisierte Position der Schweiz zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht.

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Internationales Steuerrecht
BEPS