5.2.2019

OECD Tax Talk #11 – 29. Januar 2019

Am 29. Januar 2019 fand das erste Webinar im neuen Jahr 2019 statt mit Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Achim Pross, Head of International Co-operation and Tax Administration, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit, Sandra Knaepen, Head of Mutual Agreement Procedure Unit, und Anne Moore und Tibor Hanappi von der Tax Policy and Statistics Division.

Pascal Saint-Amans begann das Webinar mit der Mitteilung, dass das Inclusive Framework am heutigen Tag (29. Januar 2019) im Rahmen des Aktionspunktes 1 einen Leitfaden zu den Herausforderungen betreffend Steuern in einer digitalen Wirtschaft veröffentlicht hat.

Die steuerlichen Herausforderungen einer digitalen Wirtschaft (Aktionspunkt 1)

Pascal bezeichnet diesen Leitfaden als Meilenstein: War man sich im Final Report im Oktober 2015 zwar einig, dass eine Mehrwertsteuer im Bestimmungs-/Empfängerland der Lieferung/Dienstleistung erhoben werden soll, gab es betreffend der Unternehmensgewinnsteuer keine Einigkeit unter den Ländern. Einige Länder meinten, man müsse die Steuerregelungen diesbezüglich überarbeiten, andere waren dagegen und so wurde der Final Report ohne ein klares Ergebnis veröffentlicht.

Im darauffolgenden Zwischenbericht, welcher im März 2018 publiziert wurde, kristallisierten sich sodann drei Gruppen von Ländern heraus:

  • Die erste Gruppe von Ländern fand, man solle den geplanten Bericht im Jahr 2020 abwarten und dann evaluieren, ob es wirklich Änderungen im Besteuerungssystem braucht. Vielleicht brauche es ja gar keine.
  • Die zweite Gruppe Länder befürwortete es, die Steuerregelungen an die neuen Umstände bei hochgradig digitalisierten Unternehmen anzupassen. Man solle ein Besteuerrungsrecht für die Länder einführen, wo die Benutzer solcher hochgradig digitalisierten Unternehmen physisch leben («user contribution concept»).
  • Die dritte Ländergruppe (u.a. die USA) vertrat die Position, dass die Problematik um die Digitalisierung nicht nur hochgradig digitalisierte Unternehmen betreffe. Man solle Änderungen in der Besteuerung deshalb für die breite Wirtschaft vornehmen und nicht nur für den «digitalen Sektor».

Obwohl es keine Übereinkunft gab zwischen diesen drei Ländergruppen, war man sich dennoch einig, dass man weiterhin zusammen an einer langfristigen Lösung arbeiten wolle.

Seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts im März 2018, traf sich die Task Force on Digital Economy (TFDE), welche im Moment 127 Mitglieder zählt, erneut im Juli und im Dezember 2018. Diese Treffen waren sehr ertragreich, so Pascal Saint-Amans. Es gab neue Ideen, welche sich unter zwei Pfeiler einordnen lassen:

  1. Der erste Pfeiler bezieht sich auf den «Nexus Approach» und die Gewinnzuweisung. Wann besteuert man ein Unternehmen in dieser neuen digitalisierten Welt? Drei unterschiedliche Ideen lassen sich unter diesen ersten Pfeiler subsumieren:
    a. «Active User Contribution»: Man solle die aktuellen Regelungen zum «Nexus Approach» und der Gewinnzuweisung bei hochgradig digitalisierten Unternehmen dahingehend überarbeiten, dass ein solches Unternehmen da besteuert wird, wo sich seine aktive Benutzerbasis befindet.
    b. «Marketing Intangible Approach»: Dieser geht noch weiter, indem er sagt, die Wertschöpfung passiert heutzutage nicht nur durch die Benutzer, sondern auch durch das Marketing. Somit sollte der Staat ein Besteuerrungsrecht haben, wo sich der Markt befindet, in dem Marketing betrieben wurde. Dieser Ansatz soll für alle Arten von Unternehmen gelten, nicht nur für hochgradig digitalisierte Unternehmen.
    c. «Significant economic presence»: Vor allem Entwicklungsländer bestehen darauf, dass neue Regelungen nicht zu kompliziert sein dürfen, weil es sonst einigen Ländern nicht möglich ist, diese umzusetzen. Es soll eine einfach umsetzbare Lösung angestrebt werden.
  2. Der zweite Pfeiler beinhaltet eine Idee, welche vor allem von Deutschland und Frankreich vorgebracht wurde. Diese Länder sagen, man könne die Problematik der Digitalisierung nicht isoliert von den übrigen BEPS-Zielen angehen und man müsse in erster Linie die Verschiebung von Gewinnen weiter bekämpfen. Ein Vorschlag unter diesem Pfeiler ist die Einführung einer Mindeststeuer, wie sie auch die US-Steuerreform kennt.

Diese vier Vorschläge wurden in den Leitfaden integriert und die Staaten sind sich einig, dass man diese weiter untersuchen und besser verstehen will, um möglichst bald eine langfristige und konsensbasierte Lösung zu finden. Zudem gibt es einen Konsens darüber, dass man neuerdings auch Methoden in Betracht ziehen soll, welche über das «Arm’s length prinicple» hinausgehen. Jedoch solle dies nicht zu Doppelbesteuerungen oder einer Besteuerung führen, wo es gar keinen wirtschaftlichen Gewinn gibt.

Im Februar 2019 wird eine öffentliche Konsultation zum neuen Leitfaden stattfinden, bei der alle Interessensvertreter (Unternehmen, Regierungen und die Zivilgesellschaft) schriftliche Stellungnahmen einreichen können. Zwischen dem 12. und 14. März 2019 wird im Rahmen der öffentlichen Konsultation zudem ein Treffen in Paris organisiert. Aus den Ergebnissen der Konsultation wird die TFDE dem Inclusive Framework im Mai 2019 und den G20-Finanzministern im Juni 2019 ein detailliertes Arbeitsprogramm unterbreiten, wie man bis Ende 2020 weiter vorgehen und eine einheitliche Lösung finden will.

Schädliche Steuerpraktiken (Aktionspunkt 5)

Achim Pross gab die Publikation eines Lageberichtes zu den schädlichen Steuerregimes bekannt. Folgendes Slide zeigt die Fortschritte, welche in diesem Bereich gemacht wurden:

Bucher Tax AG, Schweiz, Steuern, Luzern, Zug, International, OECD, BEPS, Gewinnsteuern, Steuerplanung, Steuerberatung, Unternehmen, Einsprache, Steuererklärng, Ansiedlung, Unternehmensnachfolge, Referate, Schulungen, STAF, direkte Bundessteuer, Scheidung

Neben der fortlaufenden Kontrolle der Vorzugsregime, sei der nächste Schritt, nun auch Steuerregimes unter die Lupe zu nehmen, welche keine oder lediglich eine sehr tiefe, nicht dem Realwert entsprechende Unternehmensbesteuerung kennen. Ziel ist es überall auf der Welt gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen («a level playing field»).

Verhinderung von Abkommensmissbrauch (Aktionspunkt 6)

Im Februar 2019 wird ein neuer Bericht zum Aktionspunkt 6 veröffentlicht. Der Aktionspunkt 6 (Mindeststandard) will, dass die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) so ergänzt werden, dass sie nicht dazu verwendet werden können, eine Besteuerung zu umgehen und dass das sogenannte «Treaty Shopping» unterbunden wird. Der neue Bericht zeige, so Sophie Chatel, dass 65% der DBA’s, also die Mehrheit der DBA’s, in diesem Sinne durch das Multilateral Instrument (MLI) und nicht über den bilateralen Weg abgeändert werden. Der Bericht beinhalte überdies Lageberichte über insgesamt 116 Länder.

Multilateral Instrument (Aktionspunkt 15)

87 Länder haben das Multilateral Instrument (MLI) bisher unterzeichnet, 19 davon haben es zudem ratifiziert. Am 1. Januar 2019 ist das MLI für die ersten 47 Abkommen in Kraft getreten.

Country-by-country-reporting (Aktionspunkt 13)

Bisher haben 80 Länder CbCR-Regelungen eingeführt und man versuche stetig das CbCR zu verbessern. Achim Pross bedankte sich vor allem bei den Unternehmen, welche sein Team immer wieder auf Unstimmigkeiten hinweisen würden. Dies sei sehr wichtig. Die Steuerbehörden sind nun daran, die ersten länderbezogenen Berichte zu analysieren und die OECD will bald ein neues Handbuch zur effektiven steuerlichen Risikobewertung publizieren. Des Weiteren wird es auch zum Aktionspunkt 13 im Jahr 2020 einen grossen Bericht geben.

Mutual Agreement Procedure (Aktionspunkt 14)

Sandra Knaepen informierte über den Aktionspunkt 14 bezüglich der Streitvermeidung und Streitschlichtung. Positive Neuigkeiten sind, dass in 20% der Fälle ein Staat den Streitfall selbst unilateral lösen kann und dass 80% der Verrechnungspreis-Streitfälle vollständig gelöst werden konnten. Aber es gebe natürlich immer noch Verbesserungspotential. Interessant waren vor allem folgende Graphiken der Top 10-Staaten, darunter auch die Schweiz:

Bucher Tax AG, Steuern, Schweiz, International, Luzern, Zug, Zentralschweiz, BEPS, OECD, Unternehmenssteuern, juristische Person, Steuerberater, Steuerexperte, Steuerplanung, Gewinnsteuern, Unternehmensnachfolge, Steuererklärung, Bundesgerichtsentscheide

Die «2018 MAP statistics» sollten per Ende Mai 2019 vorliegen und gegen Ende des Jahres 2019 veröffentlicht werden, so Sandra Knaepen.

Neue Unternehmenssteuerstatistiken

Anne Moore und Tibor Hanappi stellten die Unternehmenssteuerstatistiken vor, welche als Antwort auf den Aktionspunkt 11 erhoben wurden. Am 15. Januar 2019 wurde die erste Ausgabe der Unternehmenssteuerstatistik veröffentlicht. Die Kernbotschaft der Statistik ist, dass die Unternehmenssteuer immer noch eine der Haupteinnahmenquelle der Staaten ist, vor allem in Entwicklungsländer. Dabei variieren die gesetzlich festgelegten Gewinnsteuersätze von 0% bis über 40%. Im Trend sanken die Gewinnsteuersätze in den letzten Jahrzehnten aber deutlich und zwar auf allen Kontinenten. Die gesetzlich festgelegten Gewinnsteuersätze sind aber nur ein Teil der Geschichte. So zeigte Tibor Hanappi zum Schluss noch Graphiken, wie sich Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung oder die Patentbox auf die effektive Unternehmensgewinnsteuer auswirken. In der nächsten Ausgabe der Unternehmenssteuerstatistik, welche Anfang 2020 veröffentlicht werden soll, werden dann auch die Daten vom CbCR eingebunden.

Erkunde die OECD Statistik selbst und vergleiche die verschiedenen Länder miteinander

Fazit

Es ist wieder viel gegangen in den letzten Monaten seit dem letzten OECD Tax Talk #10. Vor allem bezüglich der Digitalisierung der Wirtschaft tut sich im Moment einiges. So hat auch das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am 15. Januar 2019 eine aktualisierte Position der Schweiz zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht. Obwohl noch kein Konsens unter den Ländern besteht, wie die zukünftige Besteuerung einer digitalisierten Wirtschaft aussehen soll, so scheint Pascal Saint-Amans und sein Team doch sehr zuversichtlich, dass ein solcher Konsens bis Ende 2020 gefunden werden kann. Wir sind gespannt, wie es weiter geht!

Wollen Sie mehr über die einzelnen BEPS-Aktionspunkte wissen?

Haben Sie Fragen zum Tax Talk #11?
Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Internationales Steuerrecht