18.7.2020

Aktuelle internationale Entwicklungen

Wir verfolgen für Sie die aktuellen internationalen Entwicklungen in der Steuerwelt. Der Fokus liegt hiebei speziell auf der EU, der OECD, den USA und weiteren internationalen Gremien.

EU

27.05.2020

Die EU-Kommission unterstützt besonders von der Corona-Krise betroffene Staaten mit Milliardenhilfen. Gemäss dem Entwurf des neuen Finanzplans der EU, welchen Ursula von der Leyen am 27. Mai vorgelegt hat, sollen diese Hilfspakete unter anderem mit Hilfe neuer Steuern und Abgaben finanziert werden. Diese neuen Steuern sollen sich vor allem an Digitalkonzerne und Nutzer von Plastik richten. Eine weitere mögliche Einnahmequelle könnte zukünftig auch der Handel mit Emissionszertifikaten sein.

18.02.2020

Nebst Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago, den Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu stehen neu auch die britischen Kaimaninseln, Palau, Panama und die Seychellen auf der «schwarzen Liste» der Steueroasen der EU. Die Länder haben die von der EU geforderten Standards zur Bekämpfung der Steuerflucht, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nicht innerhalb vorgegebener Fristen umsetzen können. Allenfalls auch ins Visier geraten könnten die Türkei, für welche aktuell noch eine Schonfrist gilt, und das Vereinigte Königreich, abhängig von den steuerlichen Regelungen, welche mit dem Brexit noch getroffen werden müssen.

31.01.2020

Nach langer Debatte um den Austritt von Grossbritannien aus der EU fand der Brexit am 31. Januar 2020 endlich statt. Ein harter Brexit konnte aufgrund der Ratifizierung eines Austrittsabkommens abgewendet werden, sodass das Vereinigte Königreich doch nicht, wie bis dahin erwartet, über Nacht zum Drittstaat wurde. Dies hätte vor allem bezüglich Importen und Exporten fatale steuerliche Folgen gehabt, welche den freien Handel merklich beeinträchtigt hätten. Eine Übergangsphase, in welcher zukünftige Handelsabkommen geschlossen werden sollen, wird nun voraussichtlich bis mindestens am 31. Dezember 2020 andauern. Bis dahin bleibt das Vereinigte Königreich weiterhin Teil der europäischen Zollunion und des Binnenmarktes. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben auch die bilateralen Abkommen mit der Schweiz bestehen. Für den darauffolgenden Zeitraum, voraussichtlich ab 1. Januar 2021, hat die Schweiz bereits ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Das Handelsabkommen mit der EU soll nach Vorbild des Freihandelsabkommen von EU-Kanada oder der lockeren Vereinbarung von EU-Australien gestaltet werden, so Boris Johnson. Weiter will Grossbritannien die Einreise, sowie das Ausstellen von Arbeitsbewilligungen stark einschränken. So müssen zukünftig gute Englischkenntnisse, besondere Kompetenzen und ein Jobangebot vorgewiesen werden können.

10.10.2019

Nach mehr als zehn Jahre langer Steuerstreitigkeit mit der EU wurde die Schweiz, zusammen mit Albanien, Mauritius, Serbien und Costa Rice, von den EU-Finanzministern definitiv von der «grauen Liste» der Steueroasen gestrichen. Die Schweiz wurde von der Liste entfernt, da sie vor Ablauf der Frist alle steuerlichen Reformen durchführen konnte. Von der «schwarzen Liste», der EU-Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke, wurden die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sowie die Marshallinseln ebenfalls gestrichen. Letztere wurden auf die «graue Liste», und somit unter Beobachtung, gesetzt. Entsprechend sind beide dadurch nicht mehr den strengen Transaktionskontrollen ausgesetzt. Weiterhin auf der «schwarzen Liste» verbleiben Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.

12.03.2019

Die Schweiz wurde von den EU-Finanzminister/-innen nicht auf die «schwarze Liste» gesetzt, sondern erhält noch bis Ende 2019 Zeit die verpönten Steuerregime abzuschaffen. Bis dahin bleibt sie zusammen mit 34 anderen Ländern auf der «grauen Liste». Die «schwarze Liste» umfasst neu nicht mehr fünf, sondern 15 Länder, welche ihre gegenüber der EU gemachten Versprechungen zur Abschaffung verpönter Steuerpraktiken nicht eingehalten haben (u.a. die Vereinigten Arabischen Emirate, Oman und die Bermuda-Inseln). 25 Staaten haben ihre Steuergesetzgebung den Ansprüchen der EU hingegen angepasst und wurden von den Listen gestrichen (u.a. Hongkong, Panama und Liechtenstein). In einem Jahr werden die EU-Finanzminister/-innen erneut evaluieren, ob die Länder auf der «grauen Liste» ihre Versprechen eingehalten haben. Sollte es die Schweiz bis dahin nicht schaffen, ihre umstrittenen Steuerregime anzupassen, wird sie 2020 auf die «schwarze Liste» der Steuerparadiese gesetzt.

NZZ-Artikel vom 12. März 2019

08.03.2019

Am folgenden Dienstag, den 12. März 2019 befinden die EU-Finanzminister/-innen erneut über die verpönten Steuerregime, wobei eine Unterteilung in «schwarze Liste» und «graue Liste» vollzogen wird. Gemäss Angaben der EU würden diejenigen Staaten von der «grauen Liste» definitiv gestrichen, welche bis Ende 2018 ihre umstrittenen Steuerregimes/Steuerprivilegien angepasst hätten. Bleiben die Staaten untätig, so würden sie auf die «schwarze Liste» gesetzt. Dass die «graue Liste» mit dieser Aufräumaktion definitiv beseitigt werden könnte, daran bestanden von Anfang an Zweifel. Sowohl Entwicklungsländer als auch die Schweiz konnten von der EU längere Fristen erhoffen. Finanzminister Ueli Maurer erklärte den Ministern / Ministerinnen in Brüssel vor Kurzem die längere Gesetzgebungsdauer in der Schweiz - dies vor allem mit der möglichen Ergreifung des Volksreferendums. Die Wahrscheinlichkeit ist damit gross, dass die Schweiz in der künftigen Debatte auf der «grauen Liste» belassen wird - zumindest bis zur Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 über die Steuervorlage 17 / STAF.

NZZ-Artikel vom 8. März 2019

02.10.2018

Die EU-Finanzminister/-innen haben Liechtenstein und Peru von ihrer «grauen Liste» der Steuerparadiese gestrichen, da sie die notwendigen Reformen durchgeführt haben. Ausserdem verschoben sie Palau von der «schwarzen Liste» der nicht kooperativen Länder und Gebietskörperschaften auf die «graue». Dies weil Palau Zusagen auf hoher politischer Ebene gemacht habe, die von der EU festgestellten Mängel zu beheben. Damit stehen nun noch Amerikanisch-Samoa, Guam, Namibia, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln auf der «schwarzen Liste». Bis Anfang 2019 wollen die EU-Finanzminister/-innen zudem entscheiden, wer definitiv von der «grauen Liste» gestrichen wird. Sollte ein Land seine Zusagen nicht einhalten, käme es gar auf die «schwarze Liste». Für die Schweiz, die ebenfalls auf der «grauen Liste» steht, wird es daher zeitlich langsam eng, denn die Steuervorlage 17 / STAF dürfte bis dahin noch nicht durch sein.

HZ-Artikel vom 2. Oktober 2018

05.05.2018

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat angekündigt, 2019 die bisher wenig wirksame und ergiebige Exit-Tax abzuschaffen, welche wohlhabende Aktionäre und Obligationäre von einer Abwanderung in Niedrigsteuerländer abhalten soll. Zudem will Macron die Unternehmensgewinnsteuer bis 2022 von 33,3 auf 25% senken. Ob dies hilft, Frankreich im internationalen Vergleich steuerlich attraktiver zu machen, bleibt fraglich.

NZZ-Artikel vom 5. Mai 2018

13.03.2018

Die EU-Finanzminister/-innen haben eine Richtlinie beschlossen, die darauf abzielt, im Sinne des BEPS-Projektes der OECD durch mehr Transparenz gegen aggressive grenzüberschreitende Steuerplanung vorzugehen. Die Richtlinie will Intermediäre wie Steuerberater/-innen, Buchhalter/-innen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen unter Strafandrohung dazu verpflichten, von ihnen entworfene oder angebotene grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien zu melden, die als potenziell aggressiv gelten. Zudem sollen die Mitgliedstaaten ihrerseits verpflichtet werden, die auf diesem Wege erhaltenen Informationen über eine zentrale Datenbank automatisch untereinander auszutauschen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, um die Richtlinie in ihren nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Die neue Meldepflicht soll dann ab dem 1. Juli 2020 gelten. Die Richtlinie wird indirekt auch Auswirkungen auf die Schweiz haben. Sitzt nämlich die Beraterin/der Berater eines EU-Kunden/einer EU-Kundin in einem Drittland, gehen die beschriebenen Berichtspflichten, laut Richtlinie, auf den Kunden/die Kundin über.

NZZ-Artikel vom 13. März 2018

13.03.2018

Die EU-Finanzminister/-innen haben die schwarze Liste der Steueroasen abermals angepasst: Von der Liste gestrichen wurden Bahrain, die Marshallinseln und Saint Lucia. Diese Länder haben Korrekturen ihrer Steuerregime zugesagt und kommen deshalb auf die «graue Liste» jener Staaten, die bis zur Umsetzung von Zusagen unter Beobachtung bleiben. Zugleich haben die Minister/-innen die Bahamas, die Amerikanischen Jungferninseln, St. Kitts und Nevis neu auf die schwarze Liste gesetzt.

NZZ-Artikel vom 13. März 2018

23.01.2018

Die EU-Finanzminister/-innen haben acht Staaten (Barbados, Grenada, Südkorea, Macao, die Mongolei, Panama, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate) von der schwarzen auf die graue Liste gesetzt, weil diese Zusagen machten, ihre Steuerpraktiken zu überarbeiten.

Spiegel-Artikel vom 23. Januar 2018

05.12.2017

Der Rat der EU-Finanzminister/-innen (Ecofin) hat eine «schwarze Liste» mit 17 Drittstaaten veröffentlicht, welche die EU in Steuersachen für «nicht kooperativ» hält. Auf der «schwarzen Liste» gelandet sind: Amerikanisch-Samoa, Bahrain, Barbados, Grenada, Guam, Republik Korea, Macau, Marshallinseln, Mongolei, Namibia, Palau, Panama, St. Lucia, Samoa, Trinidad und Tobago, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate. Weitere 47 Staaten, darunter auch die Schweiz, haben im Verlaufe des Verfahrens zugesagt, beanstandete Punkte innert bestimmter Fristen anzugehen und kamen auf eine sogenannte "Verpflichtungsliste". Die EU erwartet von diesen Staaten eine Umsetzung bis Ende 2018 (Entwicklungsländer bis 2019).

NZZ-Artikel vom 05. Dezember 2017

31.10.2017

Bis Ende Jahr will die EU eine erste Fassung einer «schwarzen Liste» von Steueroasen («nicht-kooperativen Steuergebieten») erstellen. Die Steuerexperten/Steuerexpertinnen der Mitgliedstaaten bereiten diese derzeit im Auftrag der EU-Finanzminister/-innen vor. Das letzte Wort bleibt zwar noch den Finanzministern/Finanzministerinnen vorbehalten, aber die Schweiz bekam vorerst Entwarnung: die Expertengruppe wird die Schweiz nicht für diese Liste vorschlagen.

NZZ-Artikel vom 31. Oktober 2017

20.10.2017

Frankreich schafft die Vermögenssteuer ab. Präsident Macron brachte die Abschaffung mit 77 zu 19 Stimmen durchs Parlament. Macron und seine Regierung setzten darauf, dass Reiche mit ihrem Vermögen ins Land zurückkommen und es dadurch mehr Investitionen und Arbeitsplätze gibt. Ein ähnliches Ziel verfolgt die Regierung mit einer neuen Pauschalsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 30 Prozent (sog. "Flat tax"), welcher die Nationalversammlung bereits am Donnerstag zustimmte.

NZZ-Artikel vom 20. Oktober 2017

OECD

Wir verfolgen die OECD Tax Talks und fassen diese fortlaufend für Sie zusammen.

OECD Tax Talks Zusammenfassungen

17.06.2020

Die USA fordert eine Pause bei den Verhandlungen zur Besteuerung von Digitalkonzernen. Der amerikanische Finanzminister Steven Mnuchin begründet dies damit, dass man sich vorerst komplett der Bekämpfung der Corona-Krise widmen sollte. Fraglich ist jedoch, ob nicht auch die reduzierten Steuereinnahmen, welche den USA bei Einführung der globalen digitalen Besteuerung drohen, einen essentiellen Beweggrund darstellen. Unter Androhung von Strafzöllen warnt Mnuchin weiter davor, dass Länder ihre eigenen Digitalsteuern erheben, da es sich dabei um diskriminierende Praktiken handeln würde. Hintergrund für diese Drohung ist die Tatsache, dass eine solche Steuer mehrheitlich amerikanische Digitalkonzerne wie Facebook, Amazon, Google oder Apple treffen würde.

Das OECD Projekt für die Besteuerung multinationaler Digitalunternehmen (BEPS) setzt sich aus zwei Säulen zusammen. Die erste Säule beinhaltet die Besteuerung von Digitalkonzernen am Ort des erwirtschafteten Umsatzes anstelle einer hundertprozentigen Besteuerung am Hauptsitz, wobei insbesondere die USA zu den grossen Verlierern gehören. Die zweite Säule umfasst eine globale Mindestbesteuerung, um internationale Gewinnverschiebungen und somit Steuerumgehung zu vermeiden. Die USA hat sich dazu bereit erklärt, die zweite Säule bis Ende 2020 zu forcieren, wenn die Verhandlungen der ersten Säule temporär pausiert werden. Das BEPS Projekt ist somit noch nicht dem Untergang geweiht, die Gefahr von Handelskonflikten steigt jedoch drastisch.

06.04.2020

Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes der OECD, welches Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen für Steuerzwecke von Staaten prüft, hat der Schweiz zum zweiten Mal die Note “weitgehend konform” erteilt. Nach der ersten Runde der Peer Reviews zu diesem Thema hat die Schweiz, mittels dem am 1. November 2019 in Kraft getretenen Bundesgesetz zu Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke, verschiedene Empfehlungen der OECD umgesetzt. Dabei wurde unter anderem festgelegt, dass Inhaberaktien in Zukunft nur noch von börsenkotierten Gesellschaften oder als Bucheffekten ausgegeben werden. Weitere Empfehlungen des Global Forums für die Schweiz betreffen Verbesserungen bezüglich Vertraulichkeitsanforderungen, Rechte natürlicher und juristischer Personen, die von Amtshilfeersuchen betroffen sind und Verfügbarkeit von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners).

Die zweite Runde an Peer Reviews soll voraussichtlich für alle Staaten 2023 abgeschlossen werden.

27.02.2019

Am 27. Februar 2019 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes so-wie der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mit welcher der Bundesrat die vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information on Tax purposes (Global Forum) erlassenen Empfehlungen für die Schweiz umsetzen will.

22.11.2018

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum zur Phase 2 der Schweiz verabschiedet. Das Global Forum hatte diese Empfehlungen in einem Bericht am 26. Juli 2016 veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf, der diese Empfehlungen nun umsetzen soll, sieht u.a. vor, Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln oder sie als Bucheffekten auszugestalten und es soll ein Sanktions-system für Pflichtverletzungen eingeführt werden. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung kritisch aufgenommen worden. Aber der Bundesrat will an den obengenannten Hauptpunkten festhalten, da die Schweiz sonst bei in der nächsten Länderüberprüfung des Global Forum (Ende 2018), eine ungenügende Gesamtnote erhalten könnte und dies hätte dann nicht nur einen beträchtlichen Reputationsschaden zur Folge, sondern die Schweiz liefe auch Gefahr, von anderen Staaten auf eine Liste nicht kooperierender Staaten gesetzt zu werden. Die Vorlage soll im Frühjahr 2019 in die parlamentarische Beratung kommen.

USA

17.06.2020

Die USA fordert eine Pause bei den Verhandlungen zur Besteuerung von Digitalkonzernen. Der amerikanische Finanzminister Steven Mnuchin begründet dies damit, dass man sich vorerst komplett der Bekämpfung der Corona-Krise widmen sollte. Fraglich ist jedoch, ob nicht auch die reduzierten Steuereinnahmen, welche den USA bei Einführung der globalen digitalen Besteuerung drohen, einen essentiellen Beweggrund darstellen. Unter Androhung von Strafzöllen warnt Mnuchin weiter davor, dass Länder ihre eigenen Digitalsteuern erheben, da es sich dabei um diskriminierende Praktiken handeln würde. Hintergrund für diese Drohung ist die Tatsache, dass eine solche Steuer mehrheitlich amerikanische Digitalkonzerne wie Facebook, Amazon, Google oder Apple treffen würde.

Das OECD Projekt für die Besteuerung multinationaler Digitalunternehmen (BEPS) setzt sich aus zwei Säulen zusammen. Die erste Säule beinhaltet die Besteuerung von Digitalkonzernen am Ort des erwirtschafteten Umsatzes anstelle einer hundertprozentigen Besteuerung am Hauptsitz, wobei insbesondere die USA zu den grossen Verlierern gehören. Die zweite Säule umfasst eine globale Mindestbesteuerung, um internationale Gewinnverschiebungen und somit Steuerumgehung zu vermeiden. Die USA hat sich dazu bereit erklärt, die zweite Säule bis Ende 2020 zu forcieren, wenn die Verhandlungen der ersten Säule temporär pausiert werden. Das BEPS Projekt ist somit noch nicht dem Untergang geweiht, die Gefahr von Handelskonflikten steigt jedoch drastisch.

25.11.2019

Dass sich eine Steuersenkung durch darauffolgendes Wachstum und steigende Investitionen selbst finanziert, wollten der US-Präsident Donald Trump und die Republikaner dem Volk beweisen und so zuvor abgewanderte Grosskonzerne in die USA zurückholen. Deshalb wurde im Umfang der US-Steuerreform der Körperschaftssteuersatz in den USA von 35 Prozent auf tiefe 21 Prozent gesenkt. Dass das dadurch entstandene Loch von 1.5 Billionen USD sich doch nicht so leicht wieder füllen lässt, zeigt sich jetzt. Denn das wirtschaftliche Wachstum beschränkt sich soweit auf lediglich zwei Prozent. Entgegen den prognostizierten drei bis sechs Prozent ein schwaches Ergebnis, welches das Staatsdefizit um rund eine Billion USD ansteigen lässt. Weiter stiegen auch die Investitionen der bisherig ansässigen Firmen nicht, sondern sanken sogar. Stattdessen wurden höhere Dividenden ausgeschüttet und Aktienrückkäufe getätigt. Ob die steuerlichen Massnahmen in Zukunft doch noch anschlagen werden, wird sich zeigen.

22.12.2017

US-Präsident Donald Trump unterzeichnet die US-Steuerreform und somit wird sie per 1. Januar 2018 in Kraft treten. Der Senat hat die Gesetzesvorlage mit Namen «Tax Cuts and Jobs Act» mit 51 zu 48 Stimmen und das Repräsentantenhaus mit 224 zu 201 Stimmen angenommen.

NZZ-Artikel vom 21. Dezember 2017

Eine Analyse der US-Steuerreform

02.12.2017

Der US-Senat hat seinem Gesetzesentwurf zur umstrittenen Steuerreform mit 51 zu 49 Stimmen zugestimmt. Nun beginnt das Differenzbereinigungsverfahren mit dem Repräsentantenhaus. Die Chancen stehen somit gut, dass Präsident Trump zu Weihnachten eine bereinigte Vorlage auf dem Tisch hat.

NZZ-Artikel vom 2. Dezember 2017

28.11.2017

Die Abstimmung in der zweiten Kongresskammer des Senats steht bevor. Wenn sich im Senat eine Mehrheit findet, so müssen sich das Repräsentantenhaus und der Senat noch auf eine gemeinsame Gesetzesversion einigen. Das Kernanliegen beider Versionen ist die Senkung der Körperschaftssteuer von 35 auf 20%, um sich damit dem Rest der Welt anzugleichen, denn der OECD-Durchschnitt liegt derzeit bei 23%.

NZZ-Artikel vom 28. November 2017

17.11.2017

Das Repräsentantenhaus und der Finanzausschuss des Senats verabschiedeten am 16. November 2017 je einen eigenen Gesetzesentwurf der geplanten Steuerreform. Die Version des Senats wird nun noch der zweiten Kongresskammer zur Abstimmung vorgelegt. Die angestrebte Steuerreform könnte laut einer Untersuchung des Tax Policy Centers jedoch dazu führen, dass die Hälfte der US-Bevölkerung im Jahr 2027 mehr Abgaben zahlen müssen als im laufenden Jahr.

Spiegel Online-Artikel vom 21. November 2017

09.11.2017

Nach vier Tagen Debatte hat der für Steuerpolitik zuständige Ausschuss des US-Repräsentantenhauses seine Version einer Steuerreform mit 24 zu 16 Stimmen verabschiedet. Gleichzeitig lancierten die Republikaner/-innen im Senat eine eigene Vorlage. Auch diese sieht eine Senkung der Körperschaftssteuer von 35% auf 20% vor, würde aber im Gegensatz zum Repräsentantenhaus mit der Umsetzung bis 2019 warten. Auch in anderen Punkten gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den beiden Vorlagen, so dass es wahrscheinlich scheint, dass die beiden Kammern je eine eigene Version der Steuerreform verabschieden werden und es dann zum Differenzbereinigungsverfahren kommt.

NZZ-Artikel vom 9. November 2017

NZZ-Artikel vom 8. November 2017

02.11.2017

Der für Steuerpolitik zuständige Ausschuss des US-Repräsentantenhauses hat einen ersten Gesetzesentwurf für die neue Steuerreform lanciert. Herzstück des Entwurfs der Republikaner/-innen ist es, die Körperschaftssteuer von derzeit 35% auf 20% zu senken. Auch die Steuern für Kleinunternehmen sollen gesenkt werden. Wie die Steuerreform finanziert werden soll, ist jedoch noch nicht geklärt, denn der US-Staatshaushalt ist immer noch hochdefizitär.

NZZ-Artikel vom 2. November 2017

20.10.2017

Der Senat stimmte mit 51 zu 49 dafür, eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts um bis zu 1,5 Billionen Dollar binnen zehn Jahren zu erlauben. Auf diese Weise sollen die von der Regierung versprochenen Steuersenkungen für Unternehmen und Privatpersonen im Rahmen der neuen Steuerreform mitfinanziert werden können. Der Entwurf sieht zudem vor, dass bei der Abstimmung über die Steuergesetzgebung eine einfache Mehrheit reichen würde. Die Steuerpläne von Präsident Donald Trump haben damit eine wichtige Hürde im Senat genommen.

HZ-Artikel vom 20. Oktober 2017

Weitere internationale Gremien

18.07.2020

Am 18. Juli fand ein virtuelles Treffen der Finanzminister der G20 statt. Seitens der Schweiz nahmen Bundesrat Ueli Maurer und Nationalbankpräsident Thomas Jordan teil. Das Treffen befasste sich hauptsächlich mit der globalen wirtschaftlichen Bewältigung der COVID-19-Krise. Unter diesem Gesichtspunkt wurde auch die Bedeutung der Debt Service Suspension Initiative (DSSI) erneut betont. Offene Märkte und globale, funktionierende Lieferketten spielen eine zentrale Rolle für eine möglichst rasche, nachhaltige Erholung der Wirtschaft und der Gewährleistung von Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren, so Ueli Maurer.

Das nächste Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 soll im Oktober stattfinden. Bis dann soll die OECD den G20 auch die weiteren Schritte bei der Umsetzung des BEPS Projektes vorlegen.

19.06.2020

Der Bundesrat beschliesst drei finanzielle Beiträge an den Internationalen Währungsfonds (IWF). Erstens wurde die Schweizer Nationalbank (SNB) dazu beauftragt, die bilaterale Kreditlinie über 8.5 Milliarden Franken zugunsten des IWF per 1. Januar 2021 zu erneuern. Aufgrund zukünftiger Ressourcenumschichtungen wird der Betrag bald auf 3.662 Milliarden reduziert. Die fristgerechte Rückzahlung des IWF wird vom Bund garantiert.
Beim zweiten Beitrag handelt es sich um eine Garantieverpflichtung von 800 Millionen Franken für ein Darlehen der SNB an den Fonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT). Dieser Fonds gewährt günstige Kredite an ärmere Länder, damit rasch auf Finanz- und Wirtschaftsprobleme eingegangen werden kann. Der Bundesrat reagiert somit auf den Appell des IWF zur Bewältigung der Corona-Krise.
Der dritte Beitrag von rund 10 Millionen Franken gilt der Entschuldung von Somalia und ist Teil einer multilateralen Entschuldungsinitiative, für welche sich Somalia erst im März 2020 qualifiziert hat.

17.04.2020

Am 16. und 17. April 2020 fand die virtuelle Frühlingstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank statt. Seitens der Schweiz nahmen Bundesrat Ueli Maurer, Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, vertretend für Guy Parmelin, sowie Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, teil. Im Fokus der Tagung lag die globale Bewältigung der herrschenden Corona Krise und der damit einhergehenden wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Die Schweiz erklärt sich bereit, im Entwicklungsausschuss das Massnahmenpaket der Weltbank zu unterstützen, fordert jedoch gleichzeitig, dass nachhaltige und fokussierte Interventionen umgesetzt werden. Weiter kann sich die Schweiz vorstellen, sich der IWF und Weltbank Initiative zur vorübergehenden Sistierung von Schulden ärmerer Länder anzuschliessen.

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Internationales Steuerrecht
BEPS