OECD Tax Talk #18 - 4. März 2021

Blogpost von

Livio Bucher

Am 4. März 2021 fand der 18. Tax Talk der OECD statt. Zu den Teilnehmern gehörten Pascal Saint-Amans, David Bradbury, Stewart Brant, Sophie Chatel, Grace Perez-Navarro, Sarah Perret und Achim Pross. Die Agenda umfasste insb. ein Update zu den allgemeinen Entwicklungen rund um das Thema der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (BEPS 2.0).

Des Weiteren haben die Teilnehmenden anlässlich des Tax Talks u.a. über die Implikationen von COVID-19 auf die Auslegung von DBAs und Verrechnungspreisrichtlinien, die Fortschritte bei der Implementierung der BEPS Aktionspunkte durch die verschiedenen Staaten sowie über das Thema der Steuerkriminalität gesprochen.

Internationale Steuerberatung

Steuerliche Herausforderungen infolge der Digitalisierung der Wirtschaft

Das laufende OECD-Arbeitsprogramm entwickelt bereits seit einigen Jahren Lösungsvorschläge zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen infolge der digitalisierten Wirtschaft. Die derzeitigen Vorschläge basieren dabei auf zwei separaten sog. Säulen:

  • Unter der sog. Säule 1 wird die Änderung des Gewinnzuteilungsmechanismus und die Änderung der örtlichen Anknüpfungspunkte für die Begründung einer Steuerpflicht angestrebt. Den Marktstaaten soll dadurch ein grösserer Anteil am Konzerngewinn zur Besteuerung zugewiesen werden. Neu sollen Konzerngewinne auch dort besteuert werden können, wo sie ohne physische Marktpräsenz erzielt werden. Dies wird zwangsläufig zu einer Verschiebung der Steuereinnahmen von Sitzstaaten grosser Konzerne (Headquarters) hin zu den Marktstaaten führen (d.h. dort wo der Umsatz bzw. der Konsum generiert wird).
  • Die sog. Säule 2 wiederum zielt auf eine weltweite Mindestbesteuerung hin, welche für global agierende Konzerne eingeführt werden soll.

Achim Pross erläuterte im OECD Tax Talk kurz die wichtigsten Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen bezüglich Säule 1 und 2. In Bezug auf Säule 1 äusserten sich alle Stakeholder dahingehend, dass eine Lösung konsensbasiert sein muss, um internationale Doppelbesteuerungen möglichst zu verhindern. Unilaterale Massnahmen der einzelnen Staaten seien dabei unbedingt zu vermeiden. Zudem besprach Achim Pross nachfolgend die einzelnen noch bestehenden politischen- und technischen Probleme. Diese lassen sich stichwortartig wie folgt zusammenfassen:

Internationale Steuerberatung

Update zu den G20-Entwicklungen

Am 26. Februar 2021 trafen sich die G20-Finanzminister und VorsteherInnen der Zentralbanken. Vor dem Treffen hatte die neue US-amerikanische Finanzministerin Janet Yellen einen offiziellen Brief an ihre G20-Kollegen versandt, in dem sie die Wichtigkeit der Verhandlungen über die beiden Säulen zum BEPS 2.0-Projekt anerkannte.

Zwischenzeitlich kam am 5. Juni 2021 anlässlich des Treffens der G7-Staaten in London ein politischer Konsens zur globalen Besteuerung von Unternehmen zu Stande. Zum einen sollen sich die teilnehmenden Staaten hinsichtlich der Prinzipien betreffend Säule 1 geeinigt haben. Ausserdem ist eine globale Mindeststeuer (Säule 2) geplant, die nicht unter 15 Prozent liegen soll. Die nächste Hürde zur Umsetzung des BEPS 2.0-Projekts wird damit das G20-Ministertreffen im Juli 2021 sein.

COVID-19-Antwort zu Steuerabkommen und Verrechnungspreise

Die OECD gab anlässlich des Tax Talks vom 4. März 2021 zudem ein Update zu den Antworten der OECD auf die spezifischen Fragen rund um die Auslegung von DBAs und Verrechnungspreisrichtlinien, die durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind. Im April 2020 erstellte die OECD zusammen mit einigen Staaten eine erste Reihe von Leitlinien zur Auslegung von DBAs im Kontext von Covid-19, um mehr Steuersicherheit zu schaffen. Der Leitfaden beleuchtet die Auslegung von DBAs rund um drei Themenkreise:

  • Betriebsstätten;
  • Ansässigkeit;
  • Arbeitseinkommen.

Im Dezember 2020 hat die OECD auch eine Anleitung zu den Verrechnungspreisimplikationen von Covid-19 veröffentlicht. Der Leitfaden illustriert die praktische Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes in Bezug auf die Herausforderungen, die sich durch die Covid-19-Pandemie ergeben. Der dazugehörige Bericht der OECD mit weiteren Details und Hinweisen ist unter folgendem Link einsehbar.

Umsetzung der BEPS-Massnahmen

Trotz der Einschränkungen durch die anhaltende Pandemie machte das Inclusive Framework weiterhin Fortschritte bei der Umsetzung der vier BEPS-Mindeststandards. Die Umsetzung des Aktionspunkt 5 (Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken) ist gemäss Aussagen der OECD gut vorangeschritten. Praktisch alle schädlichen Regelungen wurden entweder geändert oder abgeschafft. Im Jahr 2021 wird das OECD Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) seine Überprüfungen von Präferenzregelungen und die Peer-Reviews zu Tax Rulings fortsetzen. Bezüglich Aktionspunkt 6 (Verhinderung von Abkommensmissbrauch), wurde das Schlüsselinstrument zur Umsetzung des Mindeststandards, das Multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von steuervertragsbezogenen Massnahmen zur Verhinderung von BEPS (MLI), bis heute von 95 Jurisdiktionen unterzeichnet. In Bezug auf Aktionspunkt 13 (Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung (CbC)) stellt der Bericht fest, dass bereits über 90 Rechtsordnungen diese Pflichten eingeführt haben. In Bezug auf BEPS-Aktionspunkt 14 (Verbesserung der Verständigungsverfahren (MAP)) beschreibt der Bericht, dass die Staaten ihre DBAs aktualisieren und ihre MAP-Rahmenwerke stark verbessert haben. Zum Beispiel haben die Steuerverwaltungen mehr Ressourcen erhalten, um die Geschwindigkeit und Qualität von MAPs effektiv zu verbessern.

Steuerkriminalität

Am 25. Februar 2021 hat die OECD einen Bericht veröffentlicht, welcher die schädliche Rolle professioneller Vermittler hervorhebt, die Steuerhinterziehung und andere Finanzkriminalität ihren Kunden ermöglichen. Zu den angesprochenen professionellen Vermittlern gehören u.a. Rechtsanwälte, Buchhalter, Notare, Finanzinstitute, Treuhandgesellschaften, Unternehmensdienstleister und im Umfeld von Krypto-Assets auch Betreiber von Schwarzmärkten im Dark Web. Das Spektrum solcher krimineller Unterstützungshandlungen ist dabei breit. Solche Handlungen können z.B. das Aufsetzen von Trust- oder Offshore-Strukturen zum Zweck einer Verwässerung der Nutzungsberechtigung an Vermögenswerten, als auch bereits das simple Fälschen von Urkunden zum Zwecke der Steuerhinterziehung umfassen.

Um die Steuerkriminalität einzudämmen, empfiehlt die OECD einen mehrgleisigen Ansatz. Zunächst müssen die Ermittler von Steuerdelikten entsprechend geschult werden, um sicherzustellen, dass sie professionelle Vermittler identifizieren können. Weiter braucht es eine wirksame Gesetzgebung, damit professionelle Vermittler strafrechtlich verfolgt werden können. Ausserdem müssen die Regierungen für eine kohärente und multidisziplinäre Strategie sorgen und die Rolle der Aufsichtsorgane stärken. Es braucht auf nationaler als auch auf internationaler Ebene eine erhöhte Zusammenarbeit. Die OECD schlägt vor, dass die Staaten eine federführende Person oder Agentur ernennen, welche die Umsetzung dieser Strategie überwacht. Der dazugehörige Bericht der OECD mit weiteren Details und Hinweisen ist unter folgendem Link einsehbar.

Der Tax Talk #18 kann unter folgendem Link nochmals in gesamter Länge angehört werden.