19.11.2020

OECD Tax Talk #17 - 12. Oktober 2020

Am 12. Oktober 2020 fand der 17. Tax Talk der OECD in virtueller Form statt. Die Teilnehmenden waren Pascal Saint-Amans, Grace Perez-Navarro, David Bradbury, Åsa Johansson, Achim Pross, Michelle Harding und Julien Jarrige.

Im Webinar beschäftigten sie sich mit den Fortschritten des «Digital Package», der Besteuerung von virtuellen Währungen und weiteren Projektentwicklungen ausserhalb der Digitalisierung.

Nach 70 Tagen voller Meetings traf sich das gesamte Inclusive Framework am 8. und 9. Oktober 2020, um das «Digital Package» zu besprechen. Am Treffen nahmen mehr als 130 Staaten bzw. Hoheitsgebiete und 13 internationale Organisationen mit 650 Delegierten teil. Das freigegebene Informations-Paket beinhaltet eine Bekanntgabe über den Einigungsgrad der Teilnehmenden sowie die Publikation der «Blueprints» zu den Säulen 1 und 2. Letztere unterliegen nun bis zum 14. Dezember 2020 einer öffentlichen Konsultation.

Die Entwicklung des Projekts ist etwas in Verzug geraten, nicht zuletzt auch aufgrund der Corona Krise. Dennoch konnten, trotz internationaler Schwierigkeiten, signifikante Fortschritte verzeichnet werden, so Pascal Saint-Amans.

Die chronologische Entwicklung des Projektes über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist der folgenden Grafik zu entnehmen:

«Blueprints» zu den Säulen 1 und 2

Leider kam es auch während den letzten Monaten zu keiner Einigung hinsichtlich den Details zu den Säulen 1 und 2. Nach Meinung der OECD bilden die beiden Säulen trotzdem solide Fundamente für die weiteren Verhandlungen und die zukünftig erhoffte Konsensfindung.

Die nun zur öffentlichen Konsultation publizierten «Blueprints» enthalten die wichtigsten Richtlinien, Leitprinzipien und Parameter, welche die Grundlage für die beiden Säulen bilden. In der Tat bestehen weiterhin politische und technische Differenzen, welche einer dringenden Kompromissfindung bedürfen. Die Lösung all dieser Fragen hat für das Inclusive Framework oberste Priorität, denn die Beibehaltung des Status Quo ist für die OECD keine Alternative. Da diverse der noch zu besprechenden Probleme miteinander verknüpft sind, könnte die Lösung eines Problems durchaus auch bei der Aufklärung anderer dienen, so Grace Perez-Navarro. Aufgrund dessen erhofft sich das Inclusive Framework eine Einigung bis Mitte 2021 präsentieren zu können, sodass die Legislationen aufgesetzt, internationale Regeln und Prozesse definiert werden und diese in den Gerichtsbarkeiten möglichst schnell zur Anwendung kommen können.

Die öffentliche Konsultation startete am 12. Oktober 2020 und wird bis zum 14. Dezember 2020 andauern. Im Januar 2021 wird sich die Steering Group des Inclusive Framework mit Hilfe der erhaltenen Kommentare an die Weiterarbeit machen.

Das Feedback zu den «Blueprints» wird gespannt erwartet und die OECD erhofft sich, mit dem Projekt möglichst rasch fortfahren zu können, so Pascal Saint-Amans.

Die geschätzten Auswirkungen der beiden Säulen

Das "Impact Assessment" und die ökonomische Analyse wurden vom Tax und Economics Departement der OECD durchgeführt. Es handelt sich bei der Analyse um ein sogenanntes Ex-Ante Assessment, da es auf vielen Annahmen basiert (betreffend Parameter und Design), da es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkrete Einigung gibt. Die Zahlen müssen daher mit grosser Vorsicht betrachtet werden.

Die Analyse kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die Säulen 1 und 2 werden die globalen Unternehmenssteuereinnahmen (engl. Corporate Income Tax Revenue, CIT) um erwartungsgemäss USD 50 bis 80 Mia. erhöhen. Dabei sind die Auswirkungen der zweiten Säule in absoluten Zahlen ausschlaggebender, weil die Säule 1 vor allem umverteilenden Charakter hat. Im Durchschnitt werden alle Staaten (tiefes, mittleres und hohes Einkommen) profitieren. Einzig bisherige Investmenthubs (worunter gemäss Analyse der OECD auch die Schweiz gehört) stehen auf der Verliererseite, da die Steuern nun nicht mehr nur an diesen Orten erhoben werden dürfen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Reformen die Investitionstätigkeiten und das Wirtschaftswachstum weltweit fördern werden.
  • Pascal Saint-Amans merkt an, dass Entwicklungsländer zwar nicht die primären Profiteure der neuen Regeln zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft sein werden, sie jedoch speziell in Zukunft stark von der Säule 2 profitieren können. Er möchte die entsprechenden Staaten daher dazu motivieren, das Projekt zu unterstützen.

Wichtig zu erwähnen ist gemäss OECD auch, dass die Coronakrise die Digitalisierung enorm beschleunigt. Damit ist auch ein deutlicher Anstieg neuer Herausforderungen zu spüren, insbesondere bei der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft. Nach Meinung des gesamten Inclusive Framework wird die Konsensfindung die Chancen, diese Herausforderungen möglichst zügig zu lösen, maximieren.

Updates zur Säule 1

Im «Blueprint» zur Säule 1 wird der Inhalt der Reform genau aufgezeigt. Die Säule 1 besteht aus drei Komponenten:

  • Ein neues Besteuerungsrecht für Marktstaaten in Bezug auf einen Teil des auf Stufe des Konzerns berechneten Residualgewinns (= Menge A);
  • Ein fester Betrag für gewisse Basis-Marketing- und Vertriebsfunktionen, die in den Marktstaaten physisch ausgeübt werden (= Menge B);
  • Verfahren zur Verbesserung der Steuersicherheit durch wirksame Streitverhinderungs- und Streitschlichtungsmechanismen.

Die Menge A wird in den Kapiteln 2-7 besprochen, Menge B in Kapitel 8 und die Verfahren zur Verbesserung der Steuersicherheit (ehemals Menge C) in Kapitel 9.

Die Mitglieder des Inclusive Frameworks sind sich einig, dass neue Besteuerungsrechte, welche nicht mehr an die physische Präsenz einer Unternehmung gebunden sind, nicht zu einer Doppelbesteuerung führen dürfen. Zudem sollen sie so einfach und verständlich wie möglich sein, um eine schnelle Umsetzung zu erleichtern. Es bestehen dennoch beträchtliche Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die konkreten politischen Ziele, die mit der Reform erreicht werden sollen, sowie hinsichtlich der technischen Umsetzung. An der Problembehebung wird weiterhin gearbeitet.

Updates zur Säule 2

Auch hier ist der gesamte «Blueprint» nun verfügbar. Die 2. Säule befasst sich mit den verbleibenden BEPS-Herausforderungen. Sie soll insbesondere sicherstellen, dass grosse international operierende Konzerne eine Mindesteuer zahlen, unabhängig vom Ort ihres Hauptsitzes. Gemäss dem Entwurf soll dies über eine Reihe von ineinandergreifenden Instrumenten geschehen.

Die GloBE Regeln (d.h. «Income Inclusion Rule» und «Untertaxed Payment Rule») werden in den Kapiteln 2-7 besprochen. In Kapitel 8 werden «Joint Ventures» und sogenannte «Orphan Entities» behandelt. Die «Subject-to-Tax»-Regeln (betreffend Umfang und administrativen Fragen) finden sich im Kapitel 9 und die Koordination all dieser Regeln wird in Kapitel 10 detailliert adressiert.

Die Besteuerung von virtuellen Währungen

Der Markt von Kryptowährungen entwickelt sich sehr schnell. Unter Mitarbeit von 50 Staaten bzw. Hoheitsgebieten wurde ein Report entwickelt, welcher die Steuerbehandlung von virtuellen Währungen betreffend Einkommens-, Mehrwert und Vermögenssteuern analysiert.

Die OECD möchte insbesondere folgende Erkenntnisse aus dem Report hervorheben, welche von Staaten bei der Besteuerung von virtuellen Währungen beachtet werden sollten:

  • Es braucht klare und einheitliche Richtlinien hinsichtlich der Besteuerung von virtuellen Währungen, welche regelmässig aktualisiert werden sollten, sowie Unterstützung für Administrationen betreffend die Umsetzung dieser Richtlinien
  • Um die Einhaltung der landesspezifischen Steuervorschriften durch die Steuerpflichtigen zu verbessern, bedarf es möglichst simple Regelungen hinsichtlich der Bewertung solcher Vermögenswerte sowie für kleine und gelegentliche Transaktionen
  • Die steuerliche Behandlung von virtuellen Währungen sollte auch mit anderen politischen Zielen wie z.B. jenen des Umweltschutzes abgestimmt werden. Der Handel mit Kryptowährungen benötigt beispielsweise ausserordentlich viel Energie, was in einer ganzheitlichen politischen Initiative Berücksichtigung finden muss.
  • Es soll bereits heute an allgemeinen Grundsätzen gearbeitet werden, welche die steuerliche Behandlung zukünftiger technischer Entwicklungen antizipiert. Damit können notwendige Anpassungen möglichst zeitnah und effizient vorgenommen werden.

Weitere Projekte der OECD

Nebst diesen zwei Themen, welche die Herausforderungen der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft adressieren, wurden auch weitere Projekte vorangetrieben. So gab es auch Fortschritte beim Projekt zur Erhöhung der Steuertransparenz und beim «Tax and Development» Projekt.

Ebenfalls viel Zeit und Arbeit hat die OECD im Bereich des Transfer Pricings investiert, da sich jüngst in Zusammenhang mit Covid-19 zahlreiche Unklarheiten und Fragen gestellt haben. So zum Beispiel wie Verluste oder erhaltene Subventionsgelder in Verbindung mit dieser ausserordentlichen Situation nun steuerlich zu behandeln sind. Probleme wie diese werden von der OECD wahrgenommen und angegangen. Mögliche Lösungen oder Leitfäden sollen bis Ende 2020 zur Verfügung stehen.

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Corona
Internationales Steuerrecht
BEPS