5.5.2020

OECD Tax Talk #14 - 31. Januar 2020

Ende Januar 2020 haben Pascal Saint-Amans, Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Grace Perez-Navarro, Deputy Director des OECD Centre for Tax Policy and Administration, Matt Andrew, Head of Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transaction Division, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Achim Pross, Head of International Co-Operation and Tax Administration Division mit einem neuen Tax Talk über die Fortschritte des BEPS Projektes informiert.

Kurzzusammenfassung

Insbesondere wird während dem Webinar auf die Entwicklungen seit letztem Oktober und die Resultate des Inclusive Framework (IF) Planary im Januar eingegangen. Obwohl die Findung eines Konsenses über die Umsetzung der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft das IF immer noch vor Herausforderungen stellt, ist das Team rund um Pascal Saint-Amans sowie das IF selbst zuversichtlich per Ende 2020 eine Lösung erreichen und präsentieren zu können.

Da bezüglich der von drei Staatengruppen möglichen Lösungsvorschläge zur Nexus- und Profit Allocation, zusammengefasst unter dem ersten Pfeiler, keine solche Einigung gefunden werden konnte, entschied man sich für einen vereinten Ansatz. Dieser «Unified Approach» wurde im Oktober 2019 als nicht bindender Vorschlag des Sekretariates der OECD publiziert und löste gleichzeitig eine entsprechende Konsultations- und Vernehmlassungsfrist aus. Gestützt auf die daraus erhaltenen Rückmeldungen kreierte das IF unter dem ersten Pfeiler im Januar neu drei individuelle Mengen (A, B und C), welche gemeinsam die Verhandlungsbasis für die weitere Lösungsfindung bis Ende 2020 bilden.

Um die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung auszuschliessen, wurden die Mengen A, B und C auf Interdependenzen untersucht. Solch eine Abhängigkeit wurde zwischen den Mengen A und C vorgefunden und muss jetzt behoben werden. Des Weiteren sind die verschiedenen steuerlichen Kategorien, unter welche Firmen fallen können, und eventuelle regionale Segmentierungen genauer zu besprechen und definieren. Daher verbleiben also vor allem technische Punkte sowie deren Umsetzung zur Überprüfung.

Der GloBE Vorschlag unter dem zweiten Pfeiler besteht weiterhin aus einem integrierten System von vier Regeln und hat seit Oktober insofern keine Änderungen erfahren. Diese vier Regeln sind: Die Switch-Over Regel, die Underpayment Regel, die Subject-to-Tax Regel und die Income-Inclusion Regel, welche sich an die CFC-Regelungen anlehnt. Gemäss Achim Pross bleibt auch hier zu erörtern wie die verschiedenen Regeln miteinander interagieren, sodass Firmen, die bisher von einer zu tiefen Belastung durch Steuern profitiert haben, nicht plötzlich doppelbesteuert werden.

Fazit

Das IF hat in den letzten Monaten klare Fortschritte bezüglich der technischen Umsetzung machen können, es bleiben jedoch noch wichtige Schritte zu klären und erledigen. So muss noch evaluiert werden, wie die verschiedenen Designoptionen miteinander interagieren und wie sie technisch implementiert werden können. Vor allem müssen die mit den Regeln im Zusammenhang stehende Komplexität, Compliance- und Administrationskosten limitiert werden, um die Umsetzbarkeit des BEPS Projektes zu gewährleisten. Mit einem Augenzwinkern verwies Pascal Saint-Amans auf die eher sehr ambitionierte Zeitleiste der aufkommenden Arbeiten des BEPS-Projektes zwecks Erreichung eines Konsensus per Ende 2020 und verabschiedete sich bis zum nächsten Webinar.

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
BEPS
Internationales Steuerrecht