1.4.2020

OECD Tax Talk #13 - 9. Oktober 2019

Am 9. Oktober 2019 läuteten Pascal Saint-Amans, Director des Centre for Tax Policy and Administration, Richard Collier, Tax Treaty, Transfer Pricing and Financial Transactions Division, Achim Pross, Head of International Co-Operation, Sophie Chatel, Head of Tax Treaty Unit und Asa Johansson, Head of Structural Policies Surveillance Division, Economics Department, den 13. Tax Talk ein.

Erstmals operiert die OECD, so Saint-Amans, mit konkreten, aber nicht konsensualen Vorschlägen zur Ansetzung von Steuern bei der Digitalisierung der Wirtschaft. Saint-Amans hofft, dass diese Vorschläge dazu beitragen werden, einen Schritt in Richtung eines zeitgemässen Besteuerungsrechts zu machen.

Hintergrund: Das BEPS-Projekt

Pascal Saint-Amans nahm zuerst selbst Bezug auf den Hintergrund des BEPS-Projektes. BEPS wurde 2012/2013 gegründet, wobei die OECD Ende 2015 15 Aktionspunkte präsentierte. Einer dieser Punkte betraf den im Action 1 Report benannten und im heutigen Tax Talk relevanten Aspekt der digitalen Wirtschaft. Eine verbindliche Lösung betreffend der Besteuerung von digitalen Unternehmen hat man bis heute jedoch nicht gefunden. Staaten, die den Weg für unilaterale Massnahmen geebnet haben, sind enttäuscht. Daher wurde im Februar 2017 von der OECD ein Zwischenbericht erstellt und im März 2018 veröffentlicht ("OEDC Tax Talk #9 - BEPS"). Er zeigte in grundsätzlicher Weise auf, dass viele Staaten das BEPS-Projekt und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit unter den Staaten anerkannt haben.

Aktueller Stand des Projektes

Aufgrund der noch bestehenden Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft und der damit einhergehenden Unzufriedenheit gewisser Staaten über die damit verbundene steuerliche Gewinnverschiebung, sind die heutigen internationalen Steuerregeln nach wie vor zwischenstaatlich unkoordiniert. Diese Unzufriedenheit sei nicht förderlich für die Steuersicherheit und das Investitionsumfeld. Drei konkrete Vorschläge wurden in der Vergangenheit betreffend die Neuzuordnung des Besteuerungsrechts gemacht ("OECD Tax Talk #11 - BEPS").

Vorschlag des OECD-Sekretariates

Die OECD publizierte mit dem heutigen Tax Talk einen konkreten Vorschlag zur Lösung der mit der Digitalisierung der Wirtschaft einhergehenden Besteuerungsproblemen. Das Vorgehen der OECD mit dem Vorschlag des Sekretariates ist zwar unüblich, doch betonte Pascal Saint-Amans die Wichtigkeit desselben, damit ein gemeinsames und koordiniertes Voranschreiten ermöglicht werden kann. Gleichzeitig statuierte er die fehlende Bindungswirkung dieses Vorschlags für die Mitgliedstaaten. Konkret ist der Vorschlag des Sekretariates wie folgt aufgebaut:

Der Vorschlag ist in zwei Säulen unterteilt. Erstere umfasst den „Unified Approach“ mit dem Ziel, die Gewinnbesteuerung von Unternehmen dahingehend zu ändern, dass Gewinne zukünftig nicht mehr am Orte der Präsenz/des Sitzes, sondern am Orte des Marktes und der Konsumenten besteuert werden.

Die zweite Säule regelt die Frage, welche Unternehmen denn nach den Bestimmungen der ersten Säule besteuert werden sollen/dürfen.  

Erste Säule

Richard Collier wird das Wort zur Präsentation der ersten Säule erteilt. Der Vorschlag des Sekretariates der OECD, so Collier, hat das Ziel, die drei von den Staaten erhobenen Vorschläge ("OECD Tax Talk #11 - BEPS") zu vereinigen und Gemeinsamkeiten herauszustreichen. Hauptsächlich soll eine Reallokation des Gewinnes der Unternehmen zum Markt und den Konsumenten der jeweiligen Jurisdiktionen erzielt werden. Der gemeinsame Ansatz soll wie folgt sein:

Das Nebeneinander von Arm’s Length Principle (ALP) und dem neuen Vorschlag der OECD des „Unified Approach“ bedarf einer neugestalteten Infrastruktur. Dies bedeutet gleichzeitig die Eliminierung des im ALP beinhalteten Besteuerungsortes des Residualgewinnes und die Implementierung eines neuen Besteuerungsrechts.

Für die Frage des Anwendungsbereichs der neuen Regelungen übergibt Richard Collier das Wort an Sophie Chatel. Angesprochen von der neuen Regelung werden vor allem multinationale Unternehmungen (MNE). Davon erfasst sind diejenigen, die einen global grossen Umsatz sowie hochgradig digitalisierte Geschäftsmodelle aufweisen, da diese zahlreichen Interaktionen mit Konsumenten und Nutzern des Marktes einer jeweiligen Jurisdiktion unterhalten. Daneben könnte auch eine Anwendung auf B2B Aktivitäten und nicht digitalisierte Modelle in Frage kommen. Sophie Chatel unterstreicht derweil, dass mit Blick auf verschiedene Industriezweige sorgfältig und einzeln ausgearbeitet werden muss, welche Auswirkungen aus der neuen Gewinnverteilung resultieren könnten.

Die Nexus-Regelung als wesentlicher Teil des „Unified Approach“ betrifft die Frage, inwiefern diejenigen Unternehmungen, welche vom entsprechenden Bereich (Scope) erfasst sind, mit der Jurisdiktion des jeweiligen Marktes zusammenspielen. Diese neuen Bestimmungen (Nexus-Regelungen) zielen denn nicht auf die traditionelle physische Präsenz einer Unternehmung in einer bestimmten Jurisdiktion ab, sondern untersuchen die jeweiligen Interaktionen einer solchen multinationalen Unternehmung mit dem entsprechenden Markt. Erforderlich ist eine signifikante Beeinflussung der Wirtschaft durch beispielsweise die Überschreitung einer Umsatzschwelle. Neben dieser Umsatzschwelle sei, so Sophie Chatel, unter Umständen auch eine Zeitlimite zu beachten. Diesbezüglich könnten multinationale Unternehmungen bei Tätigkeit im entsprechenden Markt von mehr als einem Jahr unter den Anwendungsbereich fallen. Explizit unterstreicht Chatel jedoch die Bemühungen der OECD, nicht in bestehende bilaterale Übereinkommen einzugreifen, zumal die OECD lediglich eine globale Beurteilung implementieren möchte.

Betreffend die Frage, wie viel des entsprechenden Gewinnes nun im Staat des Marktes besteuert werden darf, übergibt Sophie Chatel erneut das Wort an Richard Collier. Er unterstreicht dabei die drei wesentlichen Kernstücke des „Unified Approach“. Option A enthält das neue Besteuerungsrecht, Option B sodann die Verbesserung des ALP und Option C die Prävention und Streitbeilegung. Insbesondere legt Richard Collier den Fokus auf die Möglichkeit A mit Einführung eines neuen Besteuerungsrechts.

Dabei hebt er bei Möglichkeit A insbesondere zwei Punkte hervor: Erstens wird es keine Interaktionen mit den Verrechnungspreisangelegenheiten der Unternehmung geben, zweitens ist eine Einigung über die definitiven Schwellenwerte, z.B. die Umsatzschwelle, zurzeit noch ausstehend. Option B ist schliesslich darauf ausgelegt, das bestehende Verrechnungspreissystem unter dem ALP zu verbessern, währenddessen C den Fokus auf die Prävention und Schlichtung von Streitigkeiten legt.

Zweite Säule

Achim Pross leitete mit seinen Worten sodann in die 2. Säule des Vorschlages des Sekretariates ein. Zur Rekapitulation erinnerte Achim Pross an den Unterschied zwischen Säule 1 und Säule 2. Säule 1 behandelt die Frage, an welchem Ort das Besteuerungsrecht liegt, währenddessen Säule 2 die Frage regelt, welche Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen sind. Hervorzuheben ist dabei die generelle Natur der 2. Säule, welche im Unterschied zur 1. Säule nicht ausschliesslich auf die digitalisierte Wirtschaft ausgelegt ist, sondern Gewinnverschiebungen gesamthaft betrachtet. Feststeht bei Säule 2, dass die international tätigen Unternehmungen auf dem weltweit erwirtschafteten Einkommen für ein bestimmtes Mindestniveau besteuert werden sollen. Zugleich sind auch bestehende BEPS Anliegen weiterzuverfolgen. Diesbezüglich spricht Achim Pross die Tatsache an, dass momentan ein gewisses Unwohlsein unter den Staaten mit Blick auf Aktionspunkt 3 – die CFC-Regelungen – vorhanden ist. Ferner verweist er auf einen kurzen Überblick zum GloBE Vorschlag, welches als einheitliches System zusammenspielende Bestimmungen erreichen möchte, damit ein Mindestniveau der Besteuerung erreicht werden kann.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Regelungen

Das neue Mitglied im Bunde der Tax Talks, Asa Johansson, statuierte sogleich am Anfang, dass die Arbeit ein laufender Prozess ist. Daher hat die OECD zurzeit bloss verschiedene Annahmen getroffen. Die Kombination der Säule 1, des Ortes des Besteuerungsrechts, mit der Säule 2, der Subjekte des Besteuerungsrechts, führt vermutungsweise zu massiv höheren globalen Steuereinnahmen. Gründe für diese Erhöhung sind folgende, in der Folie dargestellten Aspekte. Gleichzeitig dämpft Asa Johansson die Angst, dass bei Kombination beider Säulen das Investitionsumfeld für die Unternehmungen negativ beeinträchtigt würde. Denn die Auswirkungen auf die Steuersätze sind bescheiden. Es gäbe eine Reduktion der Verteilung der Gewinnsteuer zwischen den Jurisdiktionen und demzufolge auch der Bestrebungen der multinationalen Unternehmungen, ihre Gewinne zu verschieben.

Schliesslich äusserte sich abermals Pascal Saint-Amans mit Blick auf die als nächstes zu verfolgenden Schritten. Für alle Anspruchsgruppen sei es derweil wichtig, dass, auch im Rahmen der öffentlichen Konsultationen zum Vorschlag des Sekretariates der OECD, ein fruchtbarer Dialog stattfinden kann. Die erste öffentliche Konsultation betreffend Säule 1 lancierte die OECD sogleich am Tag des Tax Talks. Die zweite Konsultation zur 2. Säule fand im November/Dezember 2019 statt und ein umfassendes Treffen der Staaten schliesslich im Januar 2020.

Wichtig anzuerkennen sei, so Pascal Saint-Amans, dass der Vorschlag des Sekretariates der OECD Elemente beinhaltet, welche den verschiedenen konfliktträchtigen Positionen der Staaten für eine Übereinkunft dienen kann. Er lud am Schluss alle interessierten Parteien ein, bis Ende Januar 2020 Meinungen und Inputs zu geben und Fragen zu stellen.

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
BEPS
Int. Steuerrecht