15.8.2017

Globaler Austausch steuerrelevanter Daten

Aktuelle Entwicklungen zum Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA), dem spontanen Informationsaustausch (SIA) und dem Austausch länderbezogener Berichte (CbCR).

20.11.2019

Mit Sitzung vom 20. November 2019 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Ziel der Vorlage ist die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes. Seit Beginn der schweizerischen Implementierung des AIA-Standards am 1. Januar 2017 prüft das Global Forum die Einhaltung mittels Länderüberprüfungen. Aufgrund der eingegangenen Empfehlungen verabschiedete der Bundesrat Ende Februar 2019 die Vernehmlassung einer entsprechenden Vorlage. Die Vernehmlassungsteilnehmenden hatten schliesslich bis Ende Juni 2019 Zeit für eine Äusserung. Mehrheitlich wurden die Vorschläge des Gesetzes gutgeheissen. Auf Verordnungsebene einzig kritisiert wurde die angedachte Aufhebung der Ausnahmebestimmungen für Vereine und Stiftungen. Davon hat der Bundesrat nun abgesehen. In der Frühjahrssession 2020 wird die Bundesversammlung erstmals darüber beraten.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. November 2019

07.10.2019

Rund 1 Jahr nach dem ersten internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) erfolgte Anfangs Oktober ein zweiter. Die Schweiz tauschte gegenseitig mit 63 Staaten Informationen aus. Die restlichen 12 Staaten lieferten der Schweiz zwar Daten, bekamen im Gegenzug von der Schweiz jedoch keine überliefert. Grund für diese Einseitigkeit war entweder die Nichterfüllung von Anforderungen der Vertraulichkeit und Datensicherung oder aber der Verzicht dieser Staaten auf Informationen. Betroffen vom Finanzaustausch waren insgesamt Informationen zu 3.1 Millionen Finanzkonten, welche von der Schweiz ins Ausland gesandt wurden, währenddessen Daten von 2.4 Millionen Finanzkonten die Schweiz aus dem Ausland erhielt. Grösstenteils gingen oder kamen die Daten nach/von Deutschland.

14.08.2019

In der Regierungsrat-Sitzung vom 14. August 2019 wurde der Berner Regierung eine Motion betreffend dem Austausch von Finanzdaten im Inland eingereicht. Diese wurde von den Mitgliedern der Regierung unter Ablehnung des Dringlichkeitsantrages angenommen. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat die Annahme dieser Motion von Grossratsmitgliedern beantragen. Nach erfolgreicher Annahme durch den Grossen Rat entscheidet derselbe über die allfällige Einreichung einer Standesinitiative beim Bund.

Artikel der Berner Zeitung vom 19. August 2019

29.05.2019

In seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Ausdehnung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) erlassen. Neu sollen 19 weitere Partnerstaaten bindend per 2020 in das AIA-Netzwerk aufgenommen werden. Erste Datenaustauschvorgänge sollen im Jahr 2021 vonstatten gehen. Unter den neuen Partnerstaaten befinden sich Länder wie Albanien, Aserbaidschan, Kasachstan, Libanon, die Malediven, Nigeria, Pakistan, Peru, Trinidad und Tobago, die Türkei sowie einige andere. In der Herbst- und Wintersaison dieses Jahres werden die Parlamentarier mit den entsprechenden Bundesbeschlüssen konfrontiert sein. Ferner hat die Schweizerische Exekutive den Bericht zum Prüfmechanismus zur standardkonformen Umsetzung des AIA genehmigt. Ende September 2018 wurden erstmals mit 36 Staaten Informationen ausgetauscht. Per Ende September 2019 erfolgten abermals Informationsübermittlungen mit 33 Partnerstaaten.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Mai 2019

27.02.2019

Am 27. Februar 2019 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes so-wie der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA). Mit diesem Vorgehen ersucht der Bundesrat um Umsetzung der vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information on Tax purposes (Global Forum) erlassenen Empfehlungen für die Schweiz. Dieses Global Forum überprüft jeden teilnehmenden Staat betreffend die Umsetzung des AIA-Standards auf die zentralen Punkte seit 2017. Im Rahmen der Prüfung der vollumfänglichen Übernahme der AIA-Regeln in das innerstaatliche Recht wurden der Schweiz Empfehlungen erteilt. Mit der Vernehmlassungsvorlage versucht der Bundesrat um Harmonisierung der Empfehlungen und geltendem Recht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Sorgfalts- und Registrierungspflichten sowie auf die Dokumentenaufbewahrungspflicht gelegt. Streichungen gibt es sodann bei einigen Ausnahmebestimmungen. Als Beispiel einer solchen Ausnahmebestimmung sollen künftig Stiftungen und Vereine, welche als Finanzinstitute angesehen wurden nicht mehr von der Ausnahme von der Meldepflicht profitieren, sondern gänzlich meldepflichtig werden. Gesetz den Fall, die Schweiz passt die hiesigen Regeln nicht den internationalen Vorgaben an, so droht eine Qualifikation als unkooperativer Staat und damit die Möglichkeit von Defensivmassnahmen anderer Staaten. Dass dies den Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig beeinträchtigen könnte, liegt auf der Hand. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juni 2019 - das Inkrafttreten der Revisionen ist auf den 1. Januar 2021 geplant.

Siehe auch den NZZ-Artikel vom 15. März 2019 zur Bedrohung des «Stiftungsparadies» Schweiz durch die geplanten Änderungen beim AIA.

29.01.2019

Laut dem NLZ-Artikel vom 29. Januar 2019 gingen bei den Kantonen infolge des Automatischen Informationsaustausches (AIA) bis anhin 940'498 Meldungen über ausländische Konti von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen ein. Wie in der untenstehenden Grafik ersichtlich, wurden den Kantonen Zürich, Aargau und Bern weitaus am meisten Daten aus dem Ausland durch den Bund weitergeleitet. Wie die einzelnen Kantone mit dieser Datenflut umgehen und ob sich die viele Arbeit finanziell lohnt, bleibt abzuwarten.

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04.01.2019

Anfang Januar vermeldete der Kanton Zürich einen neuen Rekordwert betreffend die Anzahl der eingereichten Selbstanzeigen. Gesamthaft 7'250 Selbstanzeigen wurden im Jahr 2018 eingereicht. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von ungefähr 1'000 Anzeigen. Zurückzuführen ist dieser frappante Anstieg auf den seit 2017 eingeführten Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA). Dasselbe Szenario ist auch in anderen Kantonen zu beobachten, so beispielsweise im Kanton Aargau. 1'182 Selbstanzeigen wurden dort eingereicht.  

07.12.2018

In einer Sitzung vom 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 18 weiteren Staaten und Territorien geöffnet. Diese Erweiterung des Netzwerks entspricht den internationalen Vorgaben der OECD zwecks Ver-einheitlichung und Standardisierung der Steuertransparenz. International gleiche Wettbewerbsbedingungen sind das Ziel dieses Projekts. Die Ausweitung des Austauschs soll die restlichen 18 Partnerstaaten der 107 Territorien, die sich zum AIA bekannt haben, umfassen: Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Do-minica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao (China), Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Saint Marteen, Trinidad und Tobago, Türkei und Vanuatu. Bevor aber ein erster Datenaustausch tatsächlich stattfinden kann, wird der Bundesrat betreffend Vertraulichkeit und Datensicherheit die Voraussetzungen des AIA-Standards nochmals einer Überprüfung unterziehen. Das Inkrafttreten der Änderung soll per Jan-uar 2020 erfolgen, ein erster Datenaustausch per Kalenderjahr 2021. Die eröffnete Vernehmlassung dauert bis am 20. März 2019.

07.11.2018

Am 7. November 2018 entschloss sich der Bundesrat die Übergangsbestimmung betreffend den «Teilnehmenden Staaten» (Art. 1 AIAV) in der Verordnung über den internationalen, automatischen Informationsaustausch in Steuersachen aufzuheben. Damit entspricht der Bundesrat einer Forderung der OECD vom Herbst 2017. Teilnehmend ist ein Staat dann, wenn ein AIA-Abkommen mit demselben besteht. Besagte Regelung sah vor, dass auch Staaten, welche sich zum AIA-Abkommen bekannt haben aber noch kein Abkommen besassen als «Teilnehmende Staaten» angesehen werden konnten. Grund für die Ausnahme ist augenscheinlich: Nicht alle Staaten bauen zur gleichen Zeit die AIA Regelungen aus. Mit dieser Regel konnten die Finanzinstitute den Aufwand reduzieren. Bis heute folgen über 100 Staaten dem AIA, was die OECD zum Ruf nach Auflösung dieser Regel bewog. Der Bundesrat ist überzeugt, mit dieser Aufhebung die korrekte Ausgestaltung des AIA zu verwirklichen. Die zu erwartenden Auswirkungen scheinen jedoch gering.

17.10.2018

Der Bundesrat will den Austausch länderbezogener Berichte (CbCR) auf weitere Staaten ausweiten. Die rechtlichen Grundlagen für den Austausch länderbezogener Berichte (ALBAG und ALBA-Vereinbarung) sind für die Schweiz am 1. Dezember 2017 in Kraft getreten. Seither haben weitere Staaten die ALBA-Vereinbarung unterzeichnet oder sind dem Inclusive Framework on BEPS beigetreten. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, im Dezember 2018 bei der OECD eine aktualisierte Länderliste der Staaten einzureichen, mit welchen die Schweiz länderbezogene Berichte austauschen wird. Zudem hat der Bundes-rat eine Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAV) verabschiedet, weil die aktuelle Verordnung auf die mittlerweile überarbeitete Leitlinie der OECD vom 6. September 2017 verweist. Die Änderung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.

05.10.2018

Per Ende September war es soweit: Die Schweiz tauschte erstmals Informationen über Finanzkonten mit den EU-Staaten sowie neun anderen Territorien aus. Nicht mit allen Staaten funktionierte die Übermittlung auf Anhieb, entweder aus Gründen der fehlenden Datensicherheit oder aufgrund technischer Probleme. Die bei der ESTV eingegangenen Meldungen der Finanzinstitute wurden an die entsprechenden Staaten übermittelt. Es handelt sich um Informationen zu rund zwei Millionen Finanzkonten. Im Gegenzug erhielt die ESTV selbst Daten und Informationen zu Finanzkonten im Millionenbereich. Inhalt des Austausches bilden vor allem die Kontoinformationen wie der Saldo, die Kapitaleinkommen sowie Angaben zur steuerpflichtigen Person. Die Aufsicht darüber wird vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) der OECD vollzogen. Dieser Austausch von Ende September stellt nun den Beginn einer jährlichen Übermittlung an etwa 80 Staaten dar.

17.09.2018

Der Ständerat hat als erstbehandelnder Rat am 17. September 2018 die Botschaft vom 9. Mai 2018 zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Singapur und Hongkong ab 2018/2019 und mit weiteren Partnerstaaten ab 2019/2020 beraten und allen Bundesbeschlüssen gemäss Entwurf des Bundesrates zugestimmt.

10.07.2018

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Rundschreiben «Straflose Selbstanzeige» publiziert. Sie erläutert darin, wie die kantonalen Steuerverwaltungen bei der Eintragung einer sich selbst anzeigenden steuerpflichtigen Person in das von der ESTV geführten, zentralen und schweizweiten Verzeichnisses vorgehen sollen. Das Rundschreiben gilt ab seiner Publikation auf der Homepage der ESTV und ist anwendbar für alle ab diesem Zeitpunkt der ESTV zu erstattenden Meldungen.

18.06.2018

Die ESTV sendet insgesamt 109 länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte, welche im Rahmen des sogenannten Country-by-Country-Reportings ausgetauscht werden, enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Dieser erste Austausch zur Steuerperiode 2016 erfolgt freiwillig auf Antrag des jeweiligen Unternehmens. Obligatorisch wird die Einreichung der Berichte ab der Steuerperiode 2018. Ob die ESTV ihrerseits länderbezogene Berichte von Konzernen mit Sitz in den Partnerstaaten für die Steuerperiode 2016 erhalten wird, ist noch nicht bekannt.

09.05.2018

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong verabschiedet. Im Oktober 2017 hatte der Bundesrat beschlossen, die Abkommen mit Singapur und Hongkong per 1. Januar 2018 vorläufig anzuwenden und mit diesen Ländern erstmals im Herbst 2019 Kontoinformationen auszutauschen. Mit der aktuellen Vorlage ersucht er nun die Eidgenössischen Räte um die Ermächtigung, die beiden Abkommen zu ratifizieren. Mit derselben Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament ausserdem die Einführung des AIA mit weiteren Finanzplätzen (Anguilla, den Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait, Nauru, Panama und den Niederlanden bezüglich ihrer Überseegemeinden Bonaire, Saint Eustatius und Saba) vor.

08.05.2018

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat erstmals Informationen über Steuervorbescheide an die Partnerstaaten des spontanen Informationsaustausches (SIA) übermittelt. Insgesamt hat die ESTV in einer ersten Tranche 82 Meldungen an insgesamt 41 Staaten übermittelt, darunter Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Russland. Gewisse Meldungen wurden mit mehreren Partnerstaaten ausgetauscht. Betroffen von diesem ersten spontanen Informationsaustausch sind Steuervorbescheide, die am 1. Januar 2018 noch wirksam waren.

23.03.2018

Nachdem sich der Automatische Informationsaustausch (AIA) als globaler Standard langsam etabliert hat, will die OECD nun die möglichen Schlupflöcher schliessen. Am 9. März 2018 hat die OECD die «Bindenden Offenlegungsregeln für den Umgang mit AIA-Vermeidungsvereinbarungen und Offshore-Strukturen» (Mandatory Disclosure Rules for CRS Avoidance Arrangements and Opaque Offshore Structures) veröffentlicht und startete parallel dazu am 19. Februar 2018 das Konsultationsverfahren zu einer weiteren Initiative zur Vermeidung von AIA-Umgehungen mittels Scheindomizilen (Preventing abuse of residence by investment schemes to circumvent the CRS). Diese letztere Initiative dürfte vor allem Staaten in die Pflicht nehmen, in denen es möglich ist, eine Aufenthaltsbewilligung (und somit ein Steuerdomizil) oder auch die Staatsbürgerschaft mittels Investitionen zu erhalten. Für die Schweiz könnte dies bedeuten, dass sie auf der steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung jeweils festhalten müsste, wenn die Aufenthaltsbewilligung basierend auf dem fiskalischen Interesse gewährt wurde oder allenfalls auch, wenn eine Person nach dem Aufwand besteuert wird.

04.01.2018

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat in einer Medienmitteilung veröffentlicht, dass sich wegen des bevorstehenden Start des AIA im Jahr 2017 6'150 Steuerpflichtige selbst angezeigt haben. Das sind fast dreimal so viele Steuerpflichtige wie im bisherigen Rekordjahr 2016 (damals waren es 2100 Eingaben). Auch im neuen Jahr rechnet das Kantonale Steueramt weiterhin mit einem hohen Eingang von Selbstanzeigen. Gemäss der vom Steueramt des Kantons Zürich beschlossenen kulanten Auslegung des Steuergesetzes ist eine straflose Selbstanzeige möglich, bis der zuständige Steuerkommissär beim Abgleich der ausländischen Angaben mit jenen in der Zürcher Steuererklärung auf eine Differenz stösst oder die Steuerhinterziehung sonstwie entdeckt wird. Auch in anderen Kantonen gibt es die gleiche Tendenz zu steigenden Selbstanzeigen.

06.12.2017

Der Ständerat wie auch der Nationalrat haben am 5. und 6. Dezember 2017 die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten genehmigt. Von diesen Staaten und Territorien sollen ab 2018 Kontoinformationen gesammelt werden und ein gegenseitiger Austausch dieser Daten wird erstmals 2019 stattfinden. Der Nationalrat hat seinen ursprünglichen Widerstand betreffend Saudi-Arabien und Neuseeland somit aufgegeben und dem AIA auch in Bezug auf diese beiden Staaten zugestimmt.

22.11.2017

Die Einführung des AIA führt zu einer steigenden Zahl von Selbstanzeigen, wie die Kantone bestätigen. «10vor10» hat eine Tabelle veröffentlicht mit den Angaben der einzelnen Kantone. Spitzenreiter ist der Kanton Genf, welcher bis zum letzten Jahr bereits 500 Millionen Franken an Nachsteuern generieren konnte und bis Ende Jahr mit rund 10'000 Selbstanzeigen rechnet.

20.11.2017

Die ESTV hat ein Informationsblatt betreffend Steueridentifikationsnummer beim Automatischen Informationsaustausch (AIA) veröffentlicht. Im Rahmen des AIA soll für in der Schweiz ansässige natürliche Personen die AHV-Versichertennummer und für in der Schweiz ansässige juristische Personen oder andere Rechtsträger die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) als Steueridentifikationsnummer gelten.

18.10.2017

Im Rahmen der Inkraftsetzung der ALBA-Vereinbarung im Dezember 2017 muss die Schweiz der OECD die Länder bekannt geben, mit denen sie länderbezogene Berichte austauschen wird. Der Bundesrat legte fest, dass die Schweiz mit allen Signatarstaaten der ALBA-Vereinbarung und allen Mitgliedstaaten des Inclusive Framework on BEPS länderbezogene Berichte austauschen will (vorläufige Länderliste). Die ALBA-Vereinbarung zwischen der Schweiz und einem anderen Staat wird jedoch erst anwendbar, wenn auch der andere Staat die Schweiz auf seiner Liste aufführt. Ausserdem verabschiedete der Bundesrat eine Erklärung zum Amtshilfeübereinkommen, mit welcher das Amtshilfeübereinkommen schon für die Steuerjahre 2016 und 2017 anwendbar wird, sodass die darin enthaltenen Garantien auch für die freiwilligen Berichte zur Anwendung kommen.

13.10.2017

Der Bundesrat hat die Abkommen zur Einführung des AIA mit Hong Kong und Singapur in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll bis am 27. Januar 2018 dauern. Der Bundesrat beabsichtigt, den AIA mit Singapur und Hong Kong bereits per 2018 einzuführen und 2019 erstmals Daten auszutauschen. Damit dieser Zeitplan eingehalten werden kann, soll der AIA mit den beiden Ländern per 1. Januar 2018 vorerst vorläufig eingeführt werden.

05.10.2017

Die Referendumsfrist des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne vom 16. Juni 2017 (ALBAG) ist ungenutzt abgelaufen. Das ALBAG tritt somit zusammen mit der ALBA-Vereinbarung am 1. Dezember 2017 in Kraft. Damit setzt die Schweiz einen der globalen Mindeststandards des BEPS-Projekts um. Multinationale Konzerne in der Schweiz werden ab dem Steuerjahr 2018 erstmals dazu verpflichtet, länderbezogene Berichte zu erstellen, welche die Schweiz und ihre Partnerstaaten ab 2020 dann austauschen. Für Steuerperioden vor 2018 können Konzerne bereits auf freiwilliger Basis einen länderbezogenen Bericht einreichen, welchen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf der Grundlage der ALBA-Vereinbarung den Partnerstaaten ab 2018 übermitteln kann.

29.09.2017

Der Bundesrat hat die Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAV) verabschiedet. Sie legt unter anderem den Inhalt des länderbezogenen Berichts und den Schwellenwert fest, ab dem Unternehmen länderbezogene Berichte erstellen müssen. Der Bundesrat verabschiedete die ALBAV noch vor Ablauf der Referendumsfrist des ALBAG, damit sich Unternehmen, welche bis Ende 2017 freiwillig einen länderbezogenen Bericht für das Jahr 2016 einreichen wollen, vorbereiten können.

15.09.2017

Die ESTV äussert sich in einer Mitteilung zur Frage, wie sich der AIA auf die Möglichkeit zur (straflosen) Selbstanzeige auswirkt. Nach Ansicht der ESTV ist mit dem Inkrafttreten des AIA (spätestens ab dem 30. September 2018) eine (straflose) Selbstanzeige nicht mehr möglich, da ab diesem Zeitpunkt die Daten von allen Steuerpflichtigen automatisch an die jeweiligen Steuerbehörden verschickt werden und die Kenntnis der Behörde über die von den zur Anzeige gebrachten Steuerfaktoren somit vorausgesetzt wird. Die Anzeige kann folglich nicht mehr aus eigenem Antrieb erfolgen.

Kritisch dazu: Tobias Rohner (BakerMcKenzie) zitiert im NLZ-Artikel: Müssen Steuersünder mit dem AIA künftig immer Bussen bezahlen?

10.08.2017

Die SVP fordert den sofortigen Marschhalt für neue Abkommen betreffend den Automatischen Informationsaustausch.

SVP-Medienkonferenz

NLZ-Artikel: SVP stellt sich gegen Maurer

16.06.2017

Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Automatischen Informationsaustausch mit 41 Staaten und Territorien. Die Umsetzung ist für 2018 geplant, die ersten Daten sollen 2019 ausgetauscht werden. Der Bundesbeschluss sieht jedoch vor, dass der Bundesrat vor dem ersten, im Herbst 2019 geplanten Datenaustausch einen Lagebericht erstellt.

NZZ-Artikel: Die Beruhigungspille des Bundesrats

17.01.2017

Die ESTV hat die definitive Wegleitung für den Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen publiziert. Sie beschreibt und konkretisiert die Pflichten, die sich bei den schweizerischen Finanzinstituten und anderen Beteiligten aus den schweizerischen Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des AIA-Standards ergeben.

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Einkommenssteuern
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Int. Steuerrecht
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