Anrechnung von ausländischen Quellensteuern in der Schweiz

Wir beraten Sie kompetent und ganzheitlich bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anrechnung von ausländischen Quellensteuern in der Schweiz.

Wir beraten Sie bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anrechnung von ausländischen Quellensteuern in der Schweiz.

Kompetent unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung von Anträgen für die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern mittels DA-1, DA-2 und DA-3 Formular, bei den Diskussionen mit den kantonalen Steuerbehörden oder Einsprache- bzw. Rechtsmittelverfahren.

Natürliche Personen

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern
  • Ausfüllen der Formulare DA-1 (Dividenden und Zinsen) und DA-3 (Lizenzgebühren, Dienstleistungserträge)
  • Unterstützung bei der Geltendmachung
  • Geltendmachung der Anrechnung im Zusammenhang mit quellensteuerbelasteten Renten
  • Vermittlung von Strategien für die Maximierung von Anrechnungsmöglichkeiten
  • Prüfung der Anrechnungsmöglichkeiten für Personen, welche in der Schweiz nach dem Aufwand (pauschal) besteuert werden
  • Vertretung bei Einsprache- bzw. Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht

Natürliche Personen

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Juristische Personen

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern
  • Ausfüllen der Formulare DA-2 (Dividenden und Zinsen) und DA-3 (Lizenzgebühren, Dienstleistungserträge)
  • Analyse und Optimierung von grenzüberschreitenden Aktivitäten im Hinblick auf die Anrechnungspositionen
  • Identifikation von Fallstricken und Herausforderungen im Verhältnis der Anrechnungsmethode und der OECD-Mindestbesteuerung (GloBe; Einführung per 1.1.2024)
  • Vertretung bei Einsprache- bzw. Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht

Juristische Personen

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Wir unterstützen Sie bei...

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  • Aufklärung über die Antragsvoraussetzungen unter Beachtung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen
  • Vorbereitung der Formulare DA-1, DA-2 und DA-3
  • Prüfung von vorbereiteten Formularen
  • Beratung zur Optimierung der Anträge aus schweizerischer Sicht
  • Aushandlung von Steuerrulings in diesem Zusammenhang
  • Berechnung der anrechenbaren Quellensteuern zur künftigen Steuerplanung
  • Beurteilung der optimalen Anrechnung im Hinblick auf die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung (GloBe) per 1.1.2024
  • Analyse und Optimierung von einzelnen grenzüberschreitenden Aktivitäten wie IP-Onshoring, etc.
  • Analyse von Rückerstattungsentscheiden und Beratung über die verschiedenen Rechtsmitteloptionen bzw. Chancen
  • Ausarbeitung von Einsprachen bzw. Beschwerden bis vor Bundesgericht
  • Vertretung von natürlichen und juristischen Personen gegenüber der Steuerbehörden bzw. Gerichten
Bucher Tax AG, Steuerberatung, Steuerberater, Luzern
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