17.1.2020

Umsetzung der STAF in den Kantonen

Wir verfolgen für Sie die Entwicklungen und Reaktionen in den einzelnen Kantonen auf die Steuervorlage 17 (SV17) / STAF.

Allgemeine Übersicht Kantone

Steuerliche Massnahme der Steuervorlage 17 (SV17) / STAF

Nachfolgende tabellarische Übersicht gibt die Umsetzung der wichtigsten Massnahmen der Steuervorlage 17 (SV17) / STAF in den Kantonen wieder:

* In den Kantonen haben sich drei Variationen herausgebildet, wie man die fakultativ vorgesehene Ermässigung des Eigenkapital (EK) i.S.v. Art. 29 Abs. 3 StHG umsetzen kann:

  • Reduktion des relevante EK um einen festgelegten Prozentsatz
  • Besteuerung des relevanten EK zu einem Sondersatz
  • Ermässigung im Verhältnis des relevanten EK zu den gesamten Aktiven
Unser Beratungsfeld Unternehmenssteuern

Die Analyse der SSK zu den zusätzlichen F&E-Abzügen finden Sie hier.

Kantonale Gewinnsteuersätze nach Umsetzung der Massnahmen

Unternehmenssteuerberatung

Kanton Aargau

19.12.2019

Die Referendumsfrist ist ohne Zustandekommen eines Referendums abgelaufen. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

17.09.2019

Der Grosse Rat hat der Änderung des kantonalen Steuergesetzes zugestimmt. Wird kein Referendum ergriffen, so kann die kantonale Steuerreform per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Referendumsfrist läuft bis am 19. Dezember 2019.

Geschäft im Detail

28.08.2019

Auch nach der zweiten Beratungsrunde stimmt die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) der Änderung des kantonalen Steuergesetzes zu. Bestehende Zweifel bezüglich Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwände konnten beseitigt werden. Somit wurden keine inhaltlichen Änderungen an der Steuervorlage 17 vorgenommen. Nach vorbehaltlicher Zustimmung des Grossen Rat im September 2019 wird die kantonale Reform per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Medienmitteilung vom 28. August 2019

03.04.2019

Ende März 2019 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) des Kantons Aargau der Revision des kantonalen Steuergesetzes zugestimmt. Die Akzeptanz der Kommission benötigte lediglich ein Prüfungsantrag. Einziges Echo der Kommission ist der Wunsch nach mehr Informationen in der zweiten Beratungsrunde betreffend dem Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Offene Fragen hegen die Aargauer sodann bei der Patentbox - geschuldet sei dies aber fehlenden Informationen seitens der Bundesverwaltung. Insgesamt sei die Revision für den Kanton aber ausgeglichen. Die weiteren Beratungen im Grossen Rat sind im Sommer 2019 geplant.

Medienmitteilung vom 3. April 2019

08.03.2019

Per 8. März 2019 unterbreitete der Aargauer Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft zur Steuervorlage 17 / STAF. Die kantonale Umsetzung soll möglichst ausgewogen und zum Nutzen der innovativen Unternehmen ausgestaltet werden. Gleichzeitig wird der Bevölkerung versprochen, dass die Reform keinen Leistungsabbau der öffentlichen Hand zur Folge trägt. Rechnung trug der Regierungsrat vor allem denjenigen Stimmen der Anhörung, welche eine kantonale Dividendenbesteuerung von 50 % proklamierten. Es ist nun am Grossen Rat, die Botschaft zu beraten. Voraussichtlich wird die erste Runde bereits im Juni 2019 vollzogen. Die definitive Abstimmung findet dann im September 2019 statt.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 8. März 2019

19.10.2018

Bis zum 24. Dezember 2018 dauert die am 19. Oktober 2018 vom Regierungsrat eingeleitete Anhörung zu der Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF. Auf diese Weise soll die zeitkonforme Ausarbeitung der Teilrevision des Steuergesetzes gewährleistet sowie die Rechtssicherheit für Unternehmen wiederhergestellt werden, zumal die Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF in den Kantonen voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Ziel der Revision ist es, den Kanton als attraktiven Standort im Vergleich zu anderen Kantonen und dem Ausland zu etablieren. Erste Ergebnisse aus der erfolgten Anhörung sind bis anhin nicht bekannt.

Medienmitteilung vom 19. Oktober 2018

09.03.2018

Der Regierungsrat hat die Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Aargau weiter konkretisiert und plant zusätzlich zu den bereits im Dezember 2017 kommunizierten Massnahmen jetzt doch eine Senkung des Gewinnsteuertarifs: Die gesamte Belastung durch Steuern der oberen Tarifstufe (Gewinne über 250'000 Franken) wird von 18,6 auf 18,2 % gesenkt, diejenige der unteren Tarifstufe von 15,1 auf 14,7 %. Der Regierungsrat schlägt zudem zur Gegenfinanzierung eine Erhöhung der privilegierten Dividendenbesteuerung auf 60 % vor und einen Methodenwechsel vom Teilsatz- zum Teileinkünfteverfahren.

Medienmitteilung vom 9. März 2018

07.12.2017

Für den Kanton Aargau ist der Handlungsspielraum für Gewinnsteuersenkungen eher gering. Dafür soll bei der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF der Handlungsspielraum bei den neuen Sonderregelungen voll ausgeschöpft werden: Bei der Patentbox soll eine Entlastung von 90 % und bei der Forschung und Entwicklung ein zusätzlicher Abzug von 50 % gewährt werden.

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2017

06.10.2017

Die Kantonsregierung will mit Interessensvertretern Gespräche führen bevor sie ihre Stellungnahme zur Steuervorlage 17 / STAF nach Bern abschickt.

AZ-Artikel vom 6. Oktober 2017

Kanton Appenzell Ausserrhoden

04.02.2020

Die Referendumsfrist ist ohne Zustandekommen eines Referendums abgelaufen. Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Quelle: Amtsblatt Nr. 7 vom 14. Februar 2020 S. 175

02.12.2019

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat in der zweiten Lesung der Teilrevision des Steuergesetzes zugestimmt. Der Beschluss des Kantonsrat folgt dem Regierungsrat und sieht eine Entlastung von Erträgen aus der Patentbox um 50% zu sowie die volle Ausschöpfung des Abzuges von 150% im Bereich Forschung und Entwicklung. Die Entlastungsobergrenze bei der Dividendenbesteuerung bleibt bei 60%.
Die Referendumsfrist läuft bis am Dienstag, 4. Februar 2020.

Quelle: Amtsblatt Nr. 49 vom 06. Dezember 2019 S. 1608 ff.

29.10.2018

Der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden schickte im Oktober 2018 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Das Endziel ist es, den Kanton einerseits als Wirtschafts- und Steuerstandort für Unternehmen, andererseits für Arbeits- und Wohnsitzort attraktiv gestalten zu können. Folgende Instrumente sieht der Regierungsrat vor: Die steuerliche Entlastung der Erträge aus der Patentbox bei 50%, Abzug von 50% bei Forschung und Entwicklung sowie einer maximalen Entlastungsbegrenzung von 50%. Kein zu debattierender Vorgang ist für die Appenzeller die Senkung des Gewinnsteuersatzes. Dieser soll auf der Höhe von 6.5% verbleiben. Keine Änderung erfährt die Dividendenbesteuerung in der Höhe der Privilegierung. Sie liegt bei 60%. Einzig die Änderung des Halbsatzbesteuerungsverfahrens zum Teilbesteuerungsverfahren würde in diesem Punkt geändert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 21. Dezember 2018 - bis dato sind keine Resultate daraus mitgeteilt worden.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 29. Oktober 2018

Kanton Appenzell Innerrhoden

25.08.2020

Die Landsgemeinde konnte aufgrund der Corona-Situation nicht stattfinden. An ihrer Stelle wurde am 23. August 2020 eine ausserordentliche Urnenabstimmungen durchgeführt, wo unter anderem über die Revision des Steuergesetzes als dringliches Geschäft abgestimmt wurde. Die Revision des kantonalen Steuergesetzes wurde vom Volk angenommen. Das kantonale Gesetz tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Medienmitteilung Landsgemeinde

Medienmitteilung betreffend Dringlichkeit der Urnengeschäfte

Ergebnisse der Urnenabstimmung vom 23. August 2020

07.04.2020

Die Landsgemeinde soll voraussichtlich am 23. August 2020 stattfinden.  

20.12.2019

Da die neuen Bestimmungen im Steuergesetz erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten sollen, hat die Standeskommission, um eine Lücke im Jahr 2020 zu vermeiden, vorläufige Bestimmungen erlassen. Diese richten sich nach der für die Landsgemeinde vorgesehene Gesetzesvorlage (vgl. Landsgemeindebeschluss zur Revision des Steuergesetzes) und treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Mitteilungen der Standeskommission aus der Sitzung vom 3. Dezember 2019

Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (StKB STAF)

21.10.2019

Der Grosse Rat hat im Landsgemeindebeschluss vom 21.Oktober 2019 über die Umsetzung zur STAF befunden. Im Kanton Appenzell I.Rh. wird die Landsgemeinde 2020 über die gesetzliche Umsetzung der STAF im kantonalen Recht beschliessen. Der Landsgemeindebeschluss sieht eine reduzierte Besteuerung von Patenten und ähnlichen Rechten von 50% vor. Bei den zusätzlichen Abzügen für Forschung und Entwicklung soll der harmonisierungsrechtliche Rahmen vollumfänglich ausgeschöpft werden, d.h. die Abzugsfähigkeit beträgt künftig 150%. Bei der Dividendenbesteuerung wird das Teilbesteuerungsverfahren mit der maximalen Entlastung von 50% eingeführt.

Landsgemeindebeschluss zur Revision des Steuergesetzes (StG) 1. Lesung

03.05.2019

Die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden informierte am 3. Mai 2019 über den Entwurf der kantonalen Ausgestaltung der Steuervorlage 17 / STAF und sprach sich für die Annahme der Eidgenössischen Revision aus. Einige Tage vor dieser Medienmitteilung lancierte die Standeskommission sodann eine Vernehmlassung für die kantonale Umsetzung der Vorlage. Die Revision soll der Landsgemeinde erst im Jahr 2020 zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Eckpunkte sind aber vorwiegend folgende: Die Patentbox soll eine Entlastung von 10% geben, ein Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist nicht geplant, die Entlastungsgrenze beträgt 50%, Gesamtsteuerbelastung von 11.5 bis 12.66%, Abzug von Kinderdrittbetreuungskosten in der Höhe von 18%, die Erhöhung der maximalen Abzüge für Versicherungsprämien.

Medienmitteilung der Standeskommission vom 3. Mai 2019

13.02.2018

Die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden hat die Eckwerte der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF vorläufig festgelegt. Man möchte den geltenden Gewinnsteuersatz von 8% auf 6% senken. Bezüglich der Dividendenbesteuerung hält die Standeskommission am bewährten Teilsatzverfahren fest und verzichtet auf das in der Steuervorlage 17 / STAF vorgesehene Teilbesteuerungsverfahren. Diese Forderung wurde gegenüber dem Bund nochmals deutlich gemacht. Bei den übrigen Instrumenten möchte sich die Standeskommission mehr oder weniger darauf beschränken, die in der Steuervorlage 17 / STAF vorgesehenen Minima umzusetzen. Auf einen erhöhten Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand will man verzichten.

Medienmitteilung vom 13. Februar 2018

Kanton Basel-Land

11.12.2019

Kurz nach erfolgreichem Ausgang des Abstimmungskampfes der kantonalen Stimmbevölkerung Ende November 2019 erklärten die Behörden des Kantons Basel-Land das Inkrafttreten der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 (STAF) per 1. Januar 2020. Mit gesamthaft 63.2% wurde am 24. November 2019 die Revision des kantonalen Steuergesetzes durch die Stimmbevölkerung angenommen. Die Umsetzungsparameter haben keine Änderungen erfahren und können nach wie vor aus der Mitteilung vom 15. April 2019 entnommen werden.

Medienmitteilung vom 11. Dezember 2019

15.04.2019

Nicht lange vor der eidgenössischen Referendumsabstimmung über die Steuervorlage 17 / STAF verabschiedete die Finanzkommission des Kantons Basel-Land zuhanden des Landrates den Antrag zur Steuervorlage 17 / STAF. Darin geht sie mit dem Regierungsrat des Kantons einig, dass die Unternehmenssteuern nach dessen ausgearbeitetem Vorbild revidiert werden sollen. Beim Thema des sozialen Ausgleichs folgt die Finanzkommission jedoch dem Regierungsrat nicht: Statt einer Erhöhung der Familienzulagen sollen besser die Prämienverbilligungen und Kinderdrittbetreuungskostenabzüge erhöht werden. Für die Unternehmenssteuern bedeutet dies Folgendes: Die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 20.7 auf 13.45%, Abzug für Forschung und Entwicklung in der Höhe von 20%, Patentbox mit 90% Entlastung sowie eine maximale Entlastungsbegrenzung von 50%.

Medienmitteilung vom 15. April 2019

09.11.2018

In einer Medienmitteilung nahm der Regierungsrat des Kantons Basel-Land zu den jüngsten Entscheiden der Bundesversammlung am 28. September 2018 Stellung. Mehrheitlich sind keine Abweichungen zu der präsentierten Revision vom 25. April 2018 zu erkennen. Einzig die Dividendenbesteuerung wurde vom Regierungsrat auf 60% festgelegt. Zentrales Anliegen der kantonalen Behörden ist vordergründig die Wahrung und Förderung der Standortattraktivität des Kantons im interkantonalen und internationalen Vergleich.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 9. November 2018

25.04.2018

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land legt die Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF zur Vernehmlassung vor. Das zentrale Element bildet dabei die gestaffelte Senkung des Gewinnsteuersatzes über fünf Jahre auf 13,45% (Jahr 2025). Zudem soll die Kapitalsteuer von heute maximal 3,8‰ auf 1,6‰ gesenkt werden. Bei der Patentbox sollen Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten mit 90% entlastet werden; für Forschung und Entwicklung ist ein zusätzlicher Abzug von 20% vorgesehen. Die Entlastungsbegrenzung soll 50% betragen. Die vom Bundesrat vorgesehene Erhöhung der monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen ist auch in der Vorlage des Regierungsrats enthalten. Zu den Ergebnissen aus der Vernehmlassung hat sich der Regierungsrat bis heute noch nicht geäussert - hingegen aber zu der Abstimmung der Bundesversammlung vom 28. September 2018 (siehe Mitteilung vom 9. November 2018).

Medienmitteilung, Gesetzestext und Präsentation vom 25. April 2018

07.02.2018

Die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt begrüssen das rasche Vorgehen des Bundesrates und die am 31. Januar 2018 kommunizierten Eckwerte für die Steuervorlage 17 / STAF. Die obligatorische Patentbox und die freiwilligen Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben seien wichtige neue Instrumente für die Region. Zudem begrüsse man, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nun doch auf 21,2% statt 20,5% erhöht werden soll. Für die Regierungsräte der Kantone Basel-Land und Basel-Stadt ist klar, dass man die ordentlichen Gewinnsteuersätze senken will.

Medienmitteilung vom 7. Februar 2018

05.12.2017

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land hat seine Stellungnahme zur Steuervorlage 17 / STAF verabschiedet. Er unterstützt die Vorlage weitgehend, fordert jedoch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2% statt bloss 20,5%. Ausserdem verlangt der Regierungsrat die untere Grenze der Dividendenbesteuerung bei 60% festzusetzen und kritisiert die Verknüpfung der SV17 mit der Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen.

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2017

12.09.2017

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft will als Kompensationsmassnahmen die Patentbox sowie ein zusätzlicher Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Inputförderung) einführen. Dabei soll die Entlastungsgrenze rund50 % betragen. Als zentraler Punkt der kantonalen Reform soll der effektive Gewinnsteuersatz auf unter 14% gesenkt werden. Zudem plant der Regierungsrat eine Senkung des Kapitalsteuersatzes.

Medienmitteilung vom 12. September 2017

Information für Gemeinden und Kirchen zur Steuervorlage 17

20.06.2017

Die Baselbieter Regierung fordert die rasche Neuauflage einer Unternehmenssteuerreform, denn Rechts- und Planungssicherheit sei eminent für die Unternehmen. Die Regierung will zudem Basel-Land als steuerlich attraktiven Wirtschaftsstandort erhalten und bleibt in engem Kontakt mit der Baselbieter Wirtschaft. Statusgesellschaften haben gerade auch im Kanton Basel-Land eine grosse wirtschaftliche Bedeutung.

Präsentation zur Steuervorlage 17 vom 20. Juni 2017

Kanton Basel-Stadt

19.05.2019

Gleichzeitig mit der eidgenössischen Abstimmung über die Annahme der Revision des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung waren die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt mit dem Grossratsbeschluss bezüglich Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes konfrontiert. Beide Vorlagen konnten im Kantonsgebiet angenommen werden.

Medienmitteilung vom 19. Mai 2019

26.02.2019

Aufgrund der kantonalen Abstimmung betreffend Revision des Steuergesetzes und dem daraus folgenden Ja der Stimmbevölkerung hat der Regierungsrat des Kantons sogleich einzelne Elemente in Kraft gesetzt. Andere Punkte befinden sich in der Warteschlaufe bis zum Ergebnis der eidgenössischen Referendumsabstimmung vom 19. Mai 2019. Folgende Massnahmen wurden in Kraft gesetzt:

  • Rückwirkende Inkraftsetzung der Einkommenssteuersatzsenkung und der Erhöhung des Abzugs für Krankenkassenprämien sowie für juristische Personen die Senkung des Gewinnsteuersatzes und Kapitalsteuersatzes auf den 1. Januar 2019.
  • Erhöhung der Prämienverbilligungen auf 1. Juli 2019.
  • Erhöhung der Teilbesteuerung für Dividenden aufgrund des hängigen Referendums vom 19. Mai 2019 mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2020.
  • Inkraftsetzung der Patentbox aufgrund der Referendumsabstimmung ebenfalls per 1. Januar 2020.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 26. Februar 2019

10.02.2019

Zusammen mit der eidgenössischen Abstimmung über die Zersiedelung vom 10. Februar 2019 stimmte das Basel-Städtische Stimmvolk über die Revision des Steuergesetzes sowie das dagegen ergriffene Referendum ab. Keinen Erfolg verbuchen konnte das Referendumskomitee. Einerseits auf allen Parteiebenen, als auch in der breiten Bevölkerung kam die Vorlage von SP-Finanzdirektorin Eva Herzog gut weg. Mit stolzen 78.78% Befürwortung wurde die Revision des Steuergesetzes gutgeheissen. Als Auslöser der erfolgreichen Abstimmung galt wohl die Verknüpfung der Unternehmensbesteuerung mit Steuererleichterungen zugunsten der natürlichen Personen.

Medienmitteilung vom 10. Februar 2019

Artikel der Basler Zeitung vom 11. Februar 2019

02.11.2018

Gegen die am 19. September 2018 gefasste Abstimmung über die Umsetzung der Steuervorlage durch Revision des Steuergesetzes wurde das Referendum ergriffen. Rund 3'300 Unterschriften statt der notwendigen 2'000 Unterschriften konnten von Parteivertreter verschiedenster linker Gruppierungen gesammelt werden. Dem Referendumskomitee ist vor allem die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 13% ein Dorn im Auge. Befürchtet werden erhebliche Steuerausfälle von ungefähr 130 Millionen Franken. Das Volk wird am 10. Februar 2019 über das Referendum abstimmen.

Artikel der Tageswoche vom 2. November 2018

NZZ-Artikel vom 5. Februar 2019

19.09.2018

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt konnte sich an diesem Tag in einer Abstimmung zum Kompromiss betreffend Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF durchringen. Drei Ziele wurden erreicht: Erstens bleibt der Kanton für Unternehmen und Arbeitsplätze als Standort steuerlich attraktiv - dies auch wenn für Holdingstrukturen die Steuerbelastung ansteigt. Zweitens sinken die Einkommenssteuern der natürlichen Personen um rund 100 Mio. Franken pro Jahr. Drittens erreicht der Kanton sozialpolitisch einen Fortschritt, was zu einer nochmaligen Entlastung der Bevölkerung führen soll. Gesamthaft wird von einer Reduktion von 150 Mio. Franken pro Jahr gesprochen. Schliesslich erklingt vom Kanton Basel-Stadt eine positive Resonanz betreffend Koppelung von Steuerreform und AHV-Finanzierung.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 19. September 2018

08.05.2018

Die Statusgesellschaften haben für den Kanton Basel-Stadt eine sehr grosse Bedeutung: Sie tragen zu
60% an die Einnahmen des Kantons aus der Gewinn- und Kapitalsteuer bei und bieten 32‘000 Vollzeitstellen im Kanton an. Deshalb suchte der Regierungsrat das Gespräch mit den im Grossen Rat vertretenen Parteien und konnte folgenden «Basler Kompromiss» aushandeln: Erstens soll die Patentbox eingeführt werden. Zweitens wird die ordentliche Gewinnsteuerbelastung auf 13% gesenkt. Drittens soll der ordentliche Kapitalsteuersatz auf 1‰ reduziert werden. Viertens wird die Teilbesteuerung der Dividenden von heute 50% auf neu 80% erhöht. Fünftens soll als sozialer Ausgleich der untere Einkommenssteuersatz von 22,25% auf 21,50% gesenkt werden und der Versicherungsabzug für selbstbezahlte Prämien der obligatorischen Krankenversicherung neu auf 3‘200 Franken erhöht werden. Zudem sollen auch die Kinder- und Ausbildungszulagen erhöht, ein Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen eingeführt und die kantonalen Beiträge an die Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung um 10 Mio. Franken erhöht werden. Mit diesem Kompromiss kann der Grosse Rat mit der Beratung der SV17 beginnen.

Medienmitteilung und Präsentation vom 8. Mai 2018

07.02.2018

Die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt begrüssen das rasche Vorgehen des Bundesrates und die am 31. Januar 2018 kommunizierten Eckwerte für die Steuervorlage 17. Die obligatorische Patentbox und die freiwilligen Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben seien wichtige neue Instrumente für die Region. Zudem begrüsse man, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nun doch auf 21,2% statt 20,5% erhöht werden soll. Für die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist klar, dass man die ordentlichen Gewinnsteuersätze senken will.

Medienmitteilung vom 7. Februar 2018

07.12.2017

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt sieht die Einführung einer Patentbox vor, verzichtet hingegen  auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Inputförderung. Zweitens sollen der ordentliche Gewinnsteuersatz auf 13% und der Kapitalsteuersatz auf 1‰ festgelegt werden. Es sollen aber nicht nur die Steuern der Unternehmen sinken, sondern auch die Einkommenssteuer für die Bevölkerung. Ein weiterer wichtiger Aspekt für den Regierungsrat ist der soziale Ausgleich: Er will die Familienzulagen um 75 Fr. pro Monat und Kind erhöhen. Weil diese Erhöhung der Familienzulagen in der Vernehmlassung zu Kritik von Seiten des Gewerbes führte, soll zudem ein Risikoausgleich unter den Familienausgleichskassen eingeführt werden. Schliesslich will der Regierungsrat auch die Prämienverbilligung um 10 Mio. Fr. pro Jahr erhöhen.

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2017

Kanton Bern

01.07.2020

Die Referendumsfrist ist am 1. Juli 2020 ungenutzt abgelaufen. Somit tritt die Steuergesetzrevision 2021 in der Fassung gemäss Referendumsvorlage rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Mitteilung Steuerverwaltung BE

07.04.2020

Verabschiedung der Verordnung über den Fristenstillstand bei kantonalen und kommunalen Volksbegehren wegen der Coronavirus-Krise durch den Regierungsrat am 1. April 2020. Beim fakultativen Referendum wirkt der Fristenstillstand nur bedingt. Der Fristenlauf steht nur dann still, wenn ein Interesse am Fristenstillstand besteht. Für den Nachweis dieses Interesses genügt es, dass ein Komitee bis zum 14. April 2020 der Staatskanzlei oder der entsprechenden Gemeindebehörde eine Unterschriftensammlung anzeigt. Es ist noch keine solche Anzeige bei der Staatskanzlei eingegangen.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 1. April 2020

Übersicht über die Geschäfte mit Referendumsfrist

09.03.2020

Nach dem die Steuergesetzrevision bereits in der ersten Lesung vom 2. Dezember 2019 verabschiedet wurde. Dabei folgte der Grosse Rat in allen Punkten den gemeinsamen Anträgen von Regierungsrat und Kommission. Einzig der Punkt von Drittbetreuungsabzüge blieben umstritten. In der zweiten Lesung folgte der Grosse Rat dem Kommissionsantrag und die Abzüge wurden auf CHF 12'000 erhöht. Die Steuerreform wurde verabschiedet. Die Referendumsfrist für das fakultative Referendum läuft bis am 1. Juli 2020.

Parlamentsgeschäft im Detail

31.10.2019

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Antrag zur Steuergesetzrevision 2021 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Zwei der drei von der Finanzkommission gestellten Abänderungsanträge unterstützt der Regierungsrat. Eine Differenz schafft er beim maximalen Abzug für Drittbetreuungskosten von Kindern.

Information Regierungsrat vom 31. Oktober 2019

Medienmitteilung vom 22 Oktober 2019

29.08.2019

Aus der Vernehmlassung hervorgehend ist ein Handlungsbedarf bezüglich moderaten Steuerentlastungen für natürliche, wie auch juristische Personen. Die Steuergesetzrevision 2021 soll eine Entkopplung der Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen ermöglichen, dadurch können die jeweiligen Gruppen gezielt entlastet / belastet werden. Per 2020 sollen die Abzüge für Forschung, Entwicklung und Patentbox erhöht werden. Zugleich wird der Kapitalsteuersatz für Unternehmen reduziert. Per 2021 folgt zusätzlich die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzug sowie die Senkung der kantonalen Steueranlage für natürliche und juristische Personen. Per 2022 soll eine weitere Senkung der kantonalen Steueranlage für natürliche Personen folgen und das Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge bezüglich eines ökologischen Standpunktes revidiert werden. Diese Veränderungen sollen nach vollumfänglicher Durchsetzung zu kantonalen Mindereinnahmen von 89 Mio. CHF pro Jahr führen. Die Gemeinden werden weniger als 10 Mio. CHF pro Jahr einbüssen.

Medienmitteilung vom 29. August 2019

04.04.2019

Zu Beginn des Monats April startete die Berner Kantonsregierung das angekündigte Vernehmlassungsverfahren für die kantonale Steuergesetzrevision 2021. Kernpunkt und wohl abweichend zu vielen anderen Kantonen möchte der Kanton Bern vorläufig auf eine Gewinnsteuersenkung verzichten. Dies kommt denn auch nicht von ungefähr. Am 25. November 2018 verzichtete die Berner Stimmbevölkerung auf eine Senkung des hohen Gewinnsteuersatzes. In der Vorlage sollen nun hingegen aber steuerliche Ausgleichsmassnahmen wie höhere Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten und Versicherungsabzüge eingeführt werden. Der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten soll von CHF 8'000 auf CHF 25'000 erhöht werden und so den Familienkanton Bern stärken. Zusammen mit der Erhöhung der Versicherungsabzugskosten werden so Mindereinnahmen von rund CHF 53 Mio. erwartet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 21. Juni 2019.

25.11.2018

In der kantonalen Volksabstimmung betreffend dem Referendum zur Senkung des Gewinnsteuersatzes auf schrittweise 18.71% wurde die Änderung mit 53.6% der Stimmen abgelehnt. Der Gewinnsteuersatz verbleibt damit auf 21.64%.

29.10.2018

Der Regierungsrat teilte in einer Medienmitteilung mit, inwiefern der Wirtschaftsstandort Bern attraktiver gestaltet werden soll. Von einer schrittweisen Senkung der Gewinnsteuerbelastung sollen die Unternehmen profitieren können. Die Senkung von 21.64% auf 20.20% (2019) sowie weiter auf 18.71% (2020) liegt noch nicht in trockenen Tüchern: Am 25. November 2018 hat mittels ergriffenem Referendum das Volk die letzte Entscheidung getroffen (siehe Mitteilung vom 25. November 2018). Die Vernehmlassung des Regierungsrats betreffend die Ausgestaltung der Steuervorlage 17 / STAF im Kantonsgebiet wird per Frühjahr 2019 stattfinden.

29.08.2018

Gegen die am 28. März 2018 geplante Steuergesetzrevision des Grossen Rates wurde mit Einreichung vom 16. August 2018 das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung fand am 25. November 2018 statt (siehe Mitteilung vom 25. November 2018).

Medienmitteilung vom 29. August 2018

28.03.2018

Das Kantonsparlament hat die Steuergesetzrevision 2019 mit 92 zu 51 Stimmen verabschiedet. Sie will die Gewinnsteuerbelastung von heute 21,64% zuerst auf 20,20% im Jahr 2019 und dann weiter auf 18,71% im Jahr 2020 senken. Eine weitere Senkung will der Regierungsrat vornehmen, wenn die Steuervorlage 17 / STAF des Bundes unter Dach ist. Die SP, die Grünen, der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), der Verband Angestellte Bern sowie die Organisation attac kündigten aber bereits das Referendum gegen die Steuergesetzrevision 2019 an.

Der Bund-Artikel vom 28. März 2018

01.11.2017

Der Kanton Bern kennt mit einem Gewinnsteuersatz von 21.64% eine der höchsten Unternehmensbesteuerung in der Schweiz. Mit der Steuervorlage 17 / STAF könnte Bern noch weiter ins Hintertreffen kommen. In der Novembersession 2017 wird der Grosse Rat nun die Steuergesetzrevision 2019 behandeln, welche vorsieht, die maximale Gewinnsteuerlast in drei Jahren schrittweise zu senken.

Der Bund-Artikel vom 1. November 2017

Medienmitteilung vom 15. November 2017

Medienmitteilung vom 30. März 2017

Kanton Freiburg

30.06.2019

Durch das ergriffene Referendum vom 17. Januar 2019 wurde eine Abstimmung über die Revision des kantonalen Steuergesetzes betreffend die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 19.86% auf 13.72% notwendig. Zusammen mit der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten kam dieses Anliegen vor das Stimmvolk. Mit 55.8 % Ja-Stimmen wurde die Senkung des Gewinnsteuersatzes besiegelt. Zwecks Verhinderung von Steuerausfällen beinhalten die beschlossenen Kompensationsmassnahmen eine Erhöhung der Familienzulagen auf CHF 240 sowie Gelder für die familienergänzende Betreuung. Die übrigen Instrumente der Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF auf kantonaler Ebene sind unverändert.

SRF-Beitrag vom 30. Juni 2019

28.03.2019

Das vom 17. Januar 2019 ergriffene Referendum ist mit 7096 Unterschriften erfolgreich zustande gekommen und bei der Staatskanzlei mit obigem Datum eingereicht worden. Die Abstimmung fand am 30. Juni 2019 statt.

Medienmitteilung der Staatskanzlei vom 28. März 2019

17.01.2019

Ein linkes Komitee hat das Referendum gegen das Gesetzesprojekt zur Revision der Unternehmenssteuern im Kanton Freiburg ergriffen, welches der Grosse Rat am 14. Dezember 2018 genehmigt hatte. Die Abstimmung soll voraussichtlich im Juni 2019 stattfinden.

FN-Artikel vom 17. Januar 2019

NZZ-Artikel vom 5. Februar 2019

10.10.2018

Der Staatsrat des Kantons verabschiedete per 10. Oktober 2018 eine Botschaft betreffend die Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF im Kantonsgebiet. Der Fokus der kantonalen Behörde liegt vorwiegend auf folgenden drei Pfeilern: Die Senkung des Gewinnsteuersatzes für ansässige Unternehmen auf 13.72%, der Ausbau der sozialen Begleitmassnahmen sowie die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70%. Augenscheinlich ist die vielfältige und grosse Ausweitung des sozialen Ausgleichs: Kinderzulagen betragen jährlich 240 Franken, Investitionen von 5.2 Millionen Franken einerseits in die familienergänzende Betreuung und arbeitsmarktliche Integration sowie andererseits abermals 5.2 Millionen Franken in die Berufsbildung sollen neben der Erhöhung des Prämienverbilligungshaushalts um 5 Millionen Franken angestrebte Instrumente sein. Weitere Massnahmen sind insbesondere die Abzugsmöglichkeiten der Patentbox bei dem maximalen Satz von 90 %. Die Kapitalsteuer erfährt eine Senkung von 0.16 % auf 0.1 %.

Medienmitteilung des Staatsrats vom 10. Oktober 2018

Kanton Genf

19.05.2019

Die Genfer Stimmbevölkerung stimmte gleichzeitig über die eidgenössische Vorlage STAF sowie über die kantonale Umsetzung derselben ab. Mit 58.21 % befürworteten die Genfer die Revision des Steuergesetzes. Mit Inkrafttreten per 1. Januar 2020 wird gesamthaft für alle juristischen Personen der Steuersatz von 13.99 % Anwendung finden.

Abstimmungsergebnisse vom 19. Mai 2019

Medienmitteilung des Staatsrates vom 19. Mai 2019

Medienmitteilung der kantonalen Steuerverwaltung vom 7. Juni 2019

30.01.2019

Der Grosse Rat hat die Genfer Steuerreform (RFFA) am 30. Januar 2019 verabschiedet und lässt das Volk darüber am 19. Mai 2019, gleichzeitig mit der Abstimmung zur Steuervorlage 17 / STAF auf Bundesebene, abstimmen.

Medienmitteilung vom 30. Januar 2019

NZZ-Artikel vom 5. Februar 2019

17.10.2018

An diesem Datum gab der Staatsrat des Kantons Genf eine Mitteilung zur Realisierung der Steuervorlage 17 / STAF bekannt. Als Änderung augenscheinlich ist vor allem die definitive Bekanntgabe des Gewinnsteuersatzes bei 13.79 %. Davor war von einer Reduktion auf bis 13.49% die Rede. Neben den steuerlichen Aspekten gab der Staatsrat anderweitige Anpassungen vor allem im Hinblick auf den sozialen Ausgleich bekannt.

21.03.2018

Der Kanton Genf ist der Meinung, dass die im Rahmen der USR III auf kantonaler Ebene erarbeiteten Massnahmen auch für die Steuervorlage 17 / STAF geeignet und lediglich kleinere Anpassungen notwendig sind. Der Kanton Genf begrüsst die vom Bundesrat am 21. März 2018 verabschiedete Botschaft, insbesondere die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 % statt 20,5 %. Diese Entscheidung dürfte die Überlegung des Grossen Rates, den Gewinnsteuersatz auf 13,49 % zu senken, bestärken.

03.07.2017

Die Vorschläge des Bundesrates sind kompatibel mit dem Vorhaben der Genfer Finanzkommission. Gemäss dem Grossen Rat handelt es sich um ein Projekt, welches mehr auf Konsens ausgerichtet und ausgewogen ist. Der einzige Punkt der beanstandet wird, ist der Kantonsanteil an der Bundessteuer. Der Kanton Genf wird sich mit anderen Kantonen dafür einsetzen, dass der Kantonsanteil wieder auf 21.2% erhöht wird. Auf kantonaler Stufe wird der Kantonsrat bis September zusammensitzen und einen Vorschlag entwickeln. Der Kantonsrat ist der Meinung, dass die früheren Kernpunkte aufrechterhalten bleiben sollen. Das neue Bundesgesetz über die Steuervorlage 17 / STAF wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Den Kantonen wird demzufolge zur Umsetzung der eidgenössischen Bestimmungen in kantonales Recht eine Frist bis zum 1. Januar 2020 zugesprochen.

Medienmitteilung vom 3. Juli 2017

Kanton Graubünden

19.12.2019

Die Referendumsfrist ist ungenützt abgelaufen. Die Änderungen treten ab 1. Januar 2020 in Kraft.

Medienmitteilung vom 19. Dezember 2019

29.08.2019

Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Steuergesetzes angenommen. Die Entlastungsobergrenze bei der Dividendenbesteuerung wird voll ausgeschöpft und beträgt 50%. Auch bei der Patentbox und bei Abzüge im Bereich Forschung und Entwicklung wird der harmonisierungsrechtliche Rahmen ausgenützt (90% und 150%). Der Gewinnsteuersatz wird von 5.5% auf 4.5% gesenkt.

Beschluss des Grossen Rat über die Teilrevision des Steuergesetzes

Botschaft zur Teilrevision des Steuergesetzes

13.08.2019

Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden vorberaten und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. In der inhaltlichen Ausgestaltung gingen die Meinungen jedoch auseinander. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Ermässigung von 90% anstatt 70% bei der Patentbox. Bei der Entlastungsbegrenzung möchte eine Kommissionsminderheit die Grenze auf 60% erhöhen und eine zweite Minderheit diese auf 33% senken, wobei die Kommissionsmehrheit aber den Antrag der Regierung mit 55% unterstützt. Der Grosse Rat setzt sich in der Augustsession 2019 mit diesen Anträgen auseinander.

Medienmitteilung vom 13. August 2019

17.06.2019

Kurz nach der Abstimmung über die eidgenössische Vorlage hat die Bündner Regierung die Botschaft zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Konkret soll der Gewinnsteuersatz von 5.5% auf 4% gesenkt werden. Ferner werden die weiteren Instrumente folgendermassen umgesetzt: Die Patentbox garantiert eine Reduktion in der Höhe von 70%, der Abzug für Forschung und Entwicklung beträgt 50% sowie die Entlastungsbegrenzung rund 55%.
Als Entlastungsmassnahme für die natürlichen Personen ist eine Erhöhung der Berufskostenpauschale auf CHF 3'500 genannt. Der Grosse Rat soll die Vorlage im August 2019 in der Session beraten. Eine allfällige Referendumsabstimmung des Volkes soll voraussichtlich am 9. Februar 2020 stattfinden.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 17. Juni 2019

30.08.2018

Die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes des Kantons Graubünden sowie der kommunalen Erlasse sieht folgende Instrumente der Anpassung an die Steuervorlage 17 / STAF vor: Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70%, die Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der Patentbox von 70%, keinen Abzug für Forschung und Entwicklung sowie eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes von 5.5% auf 4%. Massnahmen zum Zwecke des sozialen Ausgleichs sind ebenso nicht vorgesehen. Bis Ende November befand sich die Vorlage in der Vernehmlassung. Betreffend die Ausgestaltung im Rahmen der Botschaft ist auf die Mitteilung vom 17. Juni 2019 zu verweisen.

Medienmitteilung vom 30. August 2018

Kanton Glarus

05.05.2019

An der traditionellen Landsgemeinde in Glarus war neben Themen wie dem Tanzverbot und den Ladenöffnungszeiten auch die Änderung des kantonalen Steuergesetzes ein Traktandum. Dass weitaus am längsten über die Steuergesetzrevision debattiert wurde, zeigt die Aktualität der Thematik. Endresultat war schliesslich, dass die Gewinnsteuer von Unternehmen von 8 auf 4.5% gesenkt werden soll. Voraussetzung ist der positive Ausgang des eidgenössischen Urnenganges am 19. Mai 2019. Auch bezüglich der Dividendenbesteuerung wird dem Antrag des Regierungsrats gefolgt und rund 70% der Beteiligungen einer Besteuerung unterzogen. Der Abfederung der Vorlage auf Ebene der natürlichen Personen trägt die Erhöhung des Krankenkassenprämienabzuges um rund + 25% Rechnung.

Beschluss der Landsgemeinde zur Steuergesetzrevision

Landsgemeinde vom 5. Mai 2019

Beitrag SRF vom 5. Mai 2019

18.12.2018

In einer Mitteilung des Regierungsrats vom 18. Dezember 2018 wurde dem Landrat die Änderung des kantonalen Steuergesetzes unterbreitet. Als Ausgleich für den Wegfall für die im Kanton Glarus vorwiegend ansässigen Domizilgesellschaften ist eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes geplant. Von bisher 15.7% auf neu 12.43% soll die Senkung vollzogen werden. Grösstes Anliegen ist die Erhaltung der Standortattraktivität im interkantonalem Vergleich. Betreffend den begleitenden Massnahmen ist vor allem die Patentbox mit einer tiefen Abzugsmöglichkeit vorgesehen. Gleichzeitig führt die Erhöhung der Beteiligungsbesteuerung auf 70% zur Kompensation der voraussichtlich resultierenden Steuerausfälle. Neben diesen Massnahmen auf der Ebene der juristischen Personen profitieren die natürlichen Personen künftig von der Erhöhung der Abzüge von Krankenkassenprämien sowie einer Verringerung des Selbstbehalts der Krankheitskosten.

Kanton Jura

04.09.2019

Das jurassische Parlament hat in zweiter Lesung die Änderung des Steuergesetzes, basierend auf der Botschaft der Regierung vom 6. Februar 2019, angenommen. Die Gewinnsteuer soll auf 15% sinken und die Patentbox (90%) und der Abzug für Forschung und Entwicklung (50%) sollen auf kantonaler Ebene eingeführt werden. Die Entlastungsbegrenzung wurde auf 70% festgelegt. Die privilegierte Dividendenbesteuerung wurde auf 70% angepasst.

19.10.2018

Mitte Oktober wurden in einer Medienmitteilung durch die jurassische Regierung die ersten Eckpunkte der Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF bekanntgegeben. Das Hauptanliegen der Behörden ist die Erhaltung des Wirtschaftsstandorts mittels Senkung der Gewinnsteuerbelastung von heute 20.5% auf entweder 17% oder gar 15%. Die Begleitmassnahmen wie Abzug im Rahmen der Patentbox sowie für Forschung und Entwicklung wurden auf 90 und 50% festgelegt. Die Entlastungsgrenze liegt bei maximal 30%. Die privilegierte Dividendenbesteuerung beträgt lediglich 30% (Besteuerung von 70%). Zur Förderung des sozialen Ausgleichs möchten die Steuerbehörden die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten einerseits für Kinderbetreuungskosten, andererseits für Krankenkassenprämienbeiträge erhöhen. Die Vernehmlassung dauerte vom 19. Oktober 2018 bis 30. November 2018.

Kanton Luzern

28.01.2019

Am ersten Sessionstag des Kantonsrats behandelte dieser die Änderung des kantonalen Steuergesetzes mit Inkrafttreten per 2020. Mit 79 zu 15 Stimmen sowie 16 Enthaltungen wurde die Vorlage in der ersten Beratung angenommen. Die bürgerlichen Parteien um CVP, FDP und SVP verhinderten gemeinsam die Erhöhung der Gewinnsteuern und Vermögenssteuern. Der Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften soll auf 1.5% verbleiben. Die Regierung strebte ursprünglich eine Erhöhung auf 1.6% an. Auch die Anpassung der Vermögenssteuer auf 1‰ konnte keinen Erfolg verbuchen. Eine Einigung erzielten die Parteien bei 0.875‰ mit einer Befristung von 4 Jahren. Nach Ablauf der Befristung fällt der Tarif wiederum auf die ursprünglichen 0.75‰ zurück. Gesamthaft gehen dem Kanton so rund 11.7 Millionen Franken Einnahmen pro Jahr verloren.

Artikel der Luzerner Zeitung vom 28. Januar 2019

23.05.2018

Am 23. Mai 2018 startete die Regierung des Kantons Luzern die Vernehmlassung betreffend die Steuergesetzrevision als Antwort auf die Steuervorlage 17 / STAF auf Bundesebene. Dabei streicht der Kanton heraus, dass lediglich das notwendige Minimum vollzogen werden soll, ist der Kanton Luzern bereits als attraktiver Standort für Unternehmungen mit tiefem Gewinnsteuersatz bekannt. Nichts Neues statuiert die Kantonsregierung mit Blick auf die beabsichtigten Massnahmen. Es kann auf die Medienmitteilung des Regierungsrats vom 22. März 2018 verwiesen werden. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 31. August 2018. Bis zum heutigen Datum sind keine Resultate der Vernehmlassung publiziert worden. Die Vorlage wurde aber im Januar 2019 vom Parlament beraten.

22.03.2018

Laut einer Medienmitteilung des Regierungsrats ist der Kanton Luzern nach den Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und 2011 für die Umsetzung der SV17 gut positioniert. Mit derzeit 12,3% ist die Steuerbelastung für Firmen im Kanton Luzern schweizweit auf dem tiefsten Niveau. Der Kanton Luzern kann es sich darum erlauben, den Gewinnsteuersatz sogar um 0,1 auf 1,6% zu erhöhen. Auch die anderen Ersatzmassnahmen will der Regierungsrat nur sehr zögerlich einführen. Die Vernehmlassungsbotschaft sieht u.a. folgende Massnahmen vor: Mittels Patentbox soll eine maximale Entlastung von 10% möglich sein. Es soll eine Entlastungsbegrenzung von 70%, sowie eine feste Kapitalsteuer von 0,001% für Eigenkapitalanteile, die auf qualifizierte Beteiligungen, Patente und Konzernforderungen entfallen, eingeführt werden. Der Teilbesteuerungssatz für Erträge aus massgebenden Beteiligungen soll neu auf 70% angesetzt werden. Der Vermögenssteuersatz je Einheit soll von 0,75 auf 1,0‰ erhöht und die Freibeträge neu auf 100'000 (Alleinstehende), 200'000 (Verheiratete) und 20'000 Fr. (pro Kind) erhöht werden.

Kanton Neuenburg

23.08.2019

Der Grosse Rat hat die vom Staatsrat vorgeschlagene Anpassung des kantonalen Steuergesetzes angenommen. Die Steuerreform sieht Änderungen für die natürlichen Personen, sowie für die juristischen Personen vor. Für Unternehmen soll der Gewinnsteuersatz von 15.6 & auf 13.6% sinken. Die Patentbox (20%) wird eingeführt und der Abzug für Forschung und Entwicklung soll um 50% steigen. Die privilegierte Dividendenbesteuerung soll auf 70% steigen und die Entlastungsbegrenzung wurde auf 40% festgelegt.

Medienmitteilung des Staatsrats vom 23. August 2019

23.11.2018

Im Rahmen einer Medienmitteilung des Staatsrates hielt dieser an dem im Sommer publizierten Bericht betreffend Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an die Bundesreform Steuervorlage 17 / STAF fest. Nur wenige Änderungen wurden dabei vorgenommen. Dabei ist es der Regierung ein Anliegen, dass die Reform allen Akteuren im Kanton zugute kommt. Neben der Verbesserung der Attraktivität des Kantons ist vor allem die Erhaltung der Ressourcen und Arbeitsplätze unabdingbar.

Medienmitteilung des Staatsrats vom 23. November 2018

09.07.2018

Im Rahmen eines Berichts von Neuenburger Staatsrat an den Grossen Rat unterscheidet dieser zwischen zwei Gruppen von Kantonen. Auf der einen Seite Kantone wie Zürich, welche nur geringe Gewinnsteuersatzsenkungen vornehmen, aber auf eine grosszügige Umsetzung der begleitenden Massnahmen wie z.B. die Entlastung für Forschung und Entwicklung setzen. Andererseits Kantone wie Genf, welche die umgekehrte Strategie verfolgen. Neuenburg zählt sich zu dieser letzteren Gruppe. Aufgrund dessen werden folgende Ziele in der Umsetzung verfolgt: Gewinnsteuersatzsenkung von 15.6% auf 13.4%, Besteuerung Patentbox 20% sowie Forschung und Entwicklung um 40%. Die zwei letzteren Massnahmen sind auf eine maximale Reduktion der Besteuerung auf 40% limitiert. Dividenden sollen künftig mit 70% versteuert werden müssen.

Vorentwurf des Berichts des Staatsrates an den Grossen Rat vom 9. Juli 2018

Kanton Nidwalden

29.09.2020

An der Referendumsabstimmung vom 27. September 2020 hat die Nidwaldner Stimmbevölkerung die kantonale Gewinnsteuersatzreduktion von 6% auf 5.1% angenommen. Die Reduktion des Gewinnsteuersatzes tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

23.06.2020

Das neue Datum der kantonalen Volksabstimmung über die Teilrevision des Steuergesetzes wurde neu auf den 27. September 2020 angesetzt.

Medienmitteilung Staatskanzlei vom 23. Juni 2020

25.03.2020

Die kantonale Abstimmung über die Steuergesetzrevision wird aufgrund der Coronavirus-Pandemie verschoben. Das Verschiebedatum steht vorerst noch nicht fest.

01.01.2020

Aufgrund des Referendums konnte die kantonale Steuergesetzrevision 2020 nicht bereits per 1. Januar 2020 umgesetzt werden. Folglich finden übergangsmässig die Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) seit 1. Januar 2020 direkt Anwendung. Der Regierungsrat hat die erforderlichen vorläufigen Vorschriften erlassen und die vom Steuerharmonisierungsgesetz zwingend vorgeschriebenen Änderungen im kantonalen Steuergesetz wie auch in der kantonalen Steuerverordnung verankert. Die Massnahme umfasst insbesondere Abschaffung des Steuerstatus als Holding- oder Verwaltungsgesellschaft mit Übergangsregelungen.

Medienmitteilung der Staatskanzlei vom 31. Oktober 2019

Art. 280a Steuergesetz und § 93b Steuerverordnung

04.11.2019

Das konstruktive Referendum wurde ergriffen und am 4. November 2019 mit 406 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Die Abstimmung über die Vorlage ist für den 17. Mai 2020 vorgesehen. Der Regierungsrat wird anschliessend das Inkrafttreten der Gesetzesänderung festlegen.

28.03.2019

In der Medienmitteilung der Staatskanzlei informiert der Regierungsrat des Kantons Nidwalden über die kantonale Steuergesetzrevision per 2020. Aus der Vernehmlassung konkludierte die Exekutive des Kantons dass die grundsätzliche Unterstützung durch die befragten Parteien, Institutionen und Organisationen vorhanden ist. Der Regierungsrat hielt schliesslich an den bereits dargelegten Eckwerten der kantonalen Umsetzung der Vorlage fest. Infolgedessen hat der Landrat als zuständiges Legislativorgan in zwei Lesungen Ende Mai und Ende Juni die Revision des kantonalen Steuergesetzes angenommen.

Medienmitteilung der Staatskanzlei vom 28. März 2019

Geschäft des Landrats

14.11.2018

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. So lautete am 14. November 2018 die Devise des Regierungsrats des Kantons Nidwalden, als dieser die Vernehmlassung für die Revision des Steuergesetzes einläutete. In seiner Mitteilung konkretisierte er auch die Parameter der Umsetzung. Neben der Gewinnsteuersenkung auf 11.97% soll eine maximale Entlastung in der Besteuerung der Patentbox resultieren. Derweil verbleibt die Dividendenbesteuerung auf dem heutigen Niveau von 50%. Eine Stellungnahm des Regierungsrats bezüglich die Vernehmlassung ist noch ausstehend.

01.11.2018

Die Nidwaldner Regierung hat die Eckwerte für die Änderungen im Steuergesetz festgelegt. Man wolle weiterhin steuerlich attraktiv bleiben und bereit sein, wenn 2020 die nationale Steuervorlage in Kraft tritt. Die Gewinnsteuerbelastung soll von 12,66 auf 11,97% gesenkt werden. Dies sei vor allem dank der geplanten Erhöhung des Kantonanteils an der Bundessteuer von 17 auf 21% möglich. Die Landeskirchen sollen statt 9 nur noch 7% der Steuereinnahmen erhalten und die Differenz soll an die Gemeinden gehen. Der Kanton Nidwalden will zudem Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (3. Säule und Pensionskasse) weniger stark besteuern. Ferner plant man eine Erhöhung der Ausbildungszulage um 20 auf 290 Franken pro Monat. Mit all diesen Massnahmen könne man die Steuern angemessen reduzieren, ohne eine Steuererhöhung zu riskieren. Die kantonale Steuervorlage geht nun bis Februar 2019 in die Vernehmlassung und im Mai/Juni nächsten Jahres soll der Landrat das Paket behandeln, falls das Schweizer Volk zuvor Ja gesagt hat zur SV17 / STAF. Bei einem Nein müsste man nochmal über die Bücher, weil dann die Gegenfinanzierungsmassnahmen des Bundes nicht greifen würden.

NLZ-Artikel vom 1. November 2018

Kanton Obwalden

21.08.2019

Der Nachtrag zur Revision des kantonalen Steuergesetzes beinhaltet nebst der Umsetzung der STAF-Vorlage auch eine teilweise befristete Erhöhung des kantonalen Steuerfusses um 0.3 Einheiten, wovon 0.1 Einheiten befristet sind bis 2024. Mit dem Nachtrag zum Steuergesetz wird einerseits die Umsetzung der Steuer- und AHV-Vorlage (STAF) des Bundes gefördert und andererseits einen Ausgleich der Kantonsfinanzen generiert. Der Nachtrag wurde vom Kantonsrat am 28. Juni 2019 mit 47 Ja-Stimmen angenommen.

17.04.2019

Der Regierungsrat verabschiedete Mitte April einen Nachtrag zur Revision des kantonalen Steuergesetzes. Aus dem Vernehmlassungsverfahren zog der Regierungsrat die Konsequenz, die kantonale Umsetzung der Vorlage mehrheitlich wie vorgeschlagen zu belassen. Es wird neu vorgeschlagen, einen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand in der Höhe von 50% zuzulassen. Der Kantonsrat hat nun am 23. und 24. Mai 2019 die Vorlage beraten. Konkret wird auch das kantonale Stimmvolk am 22. September 2019 über die Vorlage abstimmen.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 17. April 2019

16.01.2019

Das neue Jahr startete der Regierungsrat des Kantons Obwalden mit dem Beginn der Vernehmlassung zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF. Im Vergleich zur Medienmitteilung vom 22. März 2018 soll die Patentbox privilegiert mit 90% Ermässigung besteuert werden. Die Entlastungsbegrenzung liegt neu bei 70% sowie der Abzug für Forschung und Entwicklung bei 150% des maximalen Aufwands. Als unterste Grenze für die Senkung der Kapitalsteuer wird mit 0.001% gerechnet. Keine Änderung ist bei dem ohnehin bereits tiefen Gewinnsteuersatz vorgesehen. Mit Blick auf die natürlichen Personen möchte der Regierungsrat ferner den kantonalen Steuerfuss um 0.3 Einheiten auf total 3.25 Einheiten erhöhen, den Fahrkostenabzug auf 10'000 Franken limitieren sowie die Grundstückgewinnsteuer von 1.8 auf 2% erhöhen. Daraus resultieren voraussichtlich Mehreinnahmen von 11.1 Millionen Franken. Dies ist nach Ansicht der Behörden notwendig, um das aus der Steuervorlage 17 / STAF resultierende Defizit auszugleichen. Die eingeleitete Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 15. März 2019. Per September 2019 soll die Vorlage der Volksabstimmung im Kanton zugeführt werden.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 16. Januar 2019

22.03.2018

Der Obwaldner Regierungsrat gab in einer Medienmitteilung die ersten Eckwerte zur geplanten Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF bekannt. Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage ist auch für den Kanton Obwalden wichtig, betont der Regierungsrat. Die darin enthaltenen Instrumente und Massnahmen dienen dazu, weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen zu bleiben. Die Gewinnsteuerbelastung soll im Rahmen der SV17 nicht verändert werden. Die Patentbox mit einer Ermässigung von 80% und ein zusätzlicher Forschungs- und Entwicklungsabzug von 50% sollen aber eingeführt werden. Zudem will man die Kapitalsteuer senken und die Möglichkeit einer steuerfreien Aufdeckung stiller Reserven (Step-up) beim Austritt aus dem kantonalen Steuerstatus gewähren.

Medienmitteilung vom 22. März 2018

Kanton Schaffhausen

04.10.2019

Die Referendumsfrist ist ohne Zustandekommen eines Referendums abgelaufen. Die Änderung treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Medienmitteilung Staatskanzlei

Detaillierte Infos auf der Themenseite (inkl. Power Point der Medienkonferenz vom 16.10.2019)

01.07.2019

Der Kantonsrat stimmt der Umsetzungsvorlage deutlich zu. Die Referendumsfrist läuft bis am 3. Oktober 2019.

Quelle: Amtsblatt für den Kanton Schaffhausen Nr. 27 / 5. Juli 2019.

15.03.2019

Der Kanton Schaffhausen mit einem deutlich höheren Anteil an Statusgesellschaften als andere Kantone setzt bei der Realisierung der Steuervorlage 17 durch Anpassung der kantonalen Steuergesetze auf eine Wirtschafts- und Familienfreundliche Umsetzung. Dies bekräftigen die Behörden in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei. Festgehalten wird nach wie vor an der Senkung des Gewinnsteuersatzes schrittweise auf vorerst 3.95% und später auf 2.7%. Gesamthaft bedeutet dies eine Belastung von 12.35%. Die Patentbox ermöglicht künftig eine maximale Begünstigung von 90%, währenddessen auch der Kapitalsteuersatz angeglichen wird und einen Abzug für Forschung und Entwicklung ab dem 6. Jahr nach Inkrafttreten der kantonalen Regelung möglich sein wird. Auch Massnahmen für Private, dabei vor allem für Familien, sollen neu Eingang finden: Der Versicherungsabzug wird sich, je nach familiären Gegebenheiten, um 200 bis 1'250 Schweizer Franken erhöhen. Von einer Steuergutschrift von 320 Schweizer Franken pro Kind und pro Jahr werden Familien zusätzlich profitieren. Zwecks Förderung der demographischen Entwicklung ist die Erhöhung der Familien- und Ausbildungszulagen um rund 30 respektive 40 Schweizer Franken als flankierende Massnahme vorgesehen.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 15. März 2019

08.08.2018

Der Kanton Schaffhausen publizierte im August 2018 die Umsetzungsstrategie rund um die Steuervorlage 17 / STAF im Kantonsgebiet. Wiederum bekräftigt wurden die bereits bekannten Punkte, welche anlässlich der Medienmitteilung vom 23. Januar 2018 bekannt gemacht wurden. Neu hingegen ist beispielsweise die Reduktion des Gewinnsteuersatzes schrittweise auf 3.75% und 2.5%. Abgeändert wurde ferner der geplante Dividendenbesteuerungssatz von 70%. Grund dafür ist ein allfällig eintretender Standortnachteil. Zur Gegenfinanzierung soll die Minimalsteuer auf nichtbetriebliche Liegenschaften juristischer Personen erhöht werden. Des Weiteren verzichtet der Kanton vorerst auf höhere Abzüge für Forschung und Entwicklung, möchte aber für natürliche Personen die Steuerlast durch eine Erhöhung des Versicherungsprämienabzuges der obligatorischen Krankenpflegeversicherung reduzieren.

Mitteilung vom 08. August 2018

23.01.2018

Der Anteil der Statusgesellschaften ist im Kanton Schaffhausen deutlich höher als in den meisten anderen Kantonen, deshalb stehen im Zuge der Steuervorlage 17 / STAF besonders grosse Einnahmen der direkten Bundessteuer, aber auch Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Spiel. Der Regierungsrat sieht als Kernelement der kantonalen Umsetzung der SV17 eine zukünftige Gesamtsteuerbelastung von 12 bis 12.5% für alle Unternehmen vor. Aber auch für die natürlichen Personen soll es Entlastungen geben: der Regierungsrat beabsichtigt – nebst der vom Bund vorgeschlagenen Erhöhung der Kinderzulagen – eine Erhöhung des Versicherungsabzugs für eigenfinanzierte Prämien. Weitere Massnahmen der kantonalen Unternehmenssteuerreform sind die Einführung einer Patentbox und eine Dividendenbesteuerung von 70%. Eine Entlastungsbegrenzung von zunächst 60% soll die Entlastung massvoll limitieren.

Medienmitteilung vom 23. Januar 2018

Vernehmlassung vom Kanton Schaffhausen vom 28. November 2017

Kanton Schwyz

22.05.2019

Der Kantonsrat hat die Vorlage des Regierungsrates ohne Änderungen angenommen. Die Steuerreform tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

26.03.2019

Nach der Vernehmlassung Mitte des Jahres 2018 hat der Regierungsrat am 28. November 2018 zuhanden des Kantonsrats den Bericht für die kantonale Gestaltung der Steuervorlage 17 / STAF verabschiedet. Als vorbereitende Kommission hat die Staatswirtschaftskommission die Vorlage am 25. Januar 2019 behandelt. Mit Medienmitteilung vom 26. März 2019 nimmt der Regierungsrat zu den Beratungen der Kommission Stellung: Der Gewinnsteuersatz soll auf 1.95 % gesenkt werden und die Kosten für Forschung und Entwicklung sollen höchstens 5 Jahre lang mit den Patentboxerträgen verrechnet werden dürfen. Ansonsten hat sich die Kommission mit den Vorschlägen des Regierungsrats nicht expliziter auseinandergesetzt.

12.04.2018

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz leitet die Vernehmlassung zur Umsetzung der SV17 und zur Nachführung von Bundesrecht ein, welche bis am 10. Juli 2018 dauern soll. Dabei schickt er beide am 7. Dezember 2017 angedachten Umsetzungsvarianten in die Vernehmlassung: Bei der Variante Steuersatzsenkung sollen der Steuersatz für Unternehmensgewinne auf 2% und der Minimalsteuersatz der Kapitalsteuer auf 0,03‰ (von heute 0,4‰) gesenkt werden. Bei der Variante Gesamtsteuersatz soll ein im ganzen Kanton geltender Steuersatz für die Gewinnsteuer von 5,8% und von 0,07‰ für die Minimalsteuer eingeführt werden. Für Forschung und Entwicklung ist ein zusätzlicher Abzug von 50% und für Erträge aus Patenten eine Entlastung von 90% vorgesehen. Dabei betont der Regierungsrat, dass die kantonale Umsetzung der SV17 ohne allgemeine Steuermehrbelastung der natürlichen Personen finanzierbar sein wird. Auch die bundesrechtlich vorgegebene Mindestbesteuerung für Dividenden von 70% (im Gegensatz zu heute 50%) wird dem Kanton Mehreinnahmen bringen als Finanzierungshilfe der SV17. Gleichzeitig eröffnet der Regierungsrat auch die Vernehmlassung zur Nachführung von übrigem Bundessteuerrecht. Davon betroffen seien in erster Linie die Bestimmungen zur Quellensteuer, zum Steuererlass und Steuerstrafrecht sowie zur Besteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 10. Juli 2018.

07.12.2017

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz will den Wirtschaftsraum des Kantons mit einem Mix aus Tarif- und anderen Massnahmen stärken. Dadurch können beste Voraussetzungen geschaffen werden, um die bisher privilegiert besteuerten Statusgesellschaften im Kanton zu halten und neue Unternehmen zur Ansiedlung zu bewegen. Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF beauftragt. Es werden zwei Varianten ausgearbeitet: Bei der einen Variante soll der Gewinnsteuersatz von 2.25% auf 2.00% gesenkt werden, womit sich in allen Gemeinden die effektive Steuerbelastung (inkl. direkte Bundessteuern) für Unternehmensgewinne juristischer Personen um 4.5% bis 6% reduzieren würde. Bei der anderen Variante soll ein im ganzen Kanton geltender Gesamtsteuersatz für Unternehmensgewinne eingeführt werden, damit das heute im Kanton bestehende starke Besteuerungsgefälle (Steuerdisparität) beseitigt werden könnte.

01.06.2017

Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz unterstützt die neuen Eckwerte der Steuervorlage 17 / STAF grundsätzlich. Die Umsetzung der Vorlage solle dazu genutzt werden, den Kanton als Ganzes für Unternehmen steuerlich attraktiv zu gestalten, eventuell auch mittels Einführung eines einheitlichen Gewinnsteuersatzes für das ganze Kantonsgebiet.

Kanton Solothurn

11.02.2020

Die Stimmbevölkerung hat die Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020 klar mit 73,5% angenommen. Somit treten die Änderungen rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft.

Ergebnis der Abstimmung vom 9. Februar 2020

26.11.2019

Nach dem der Kantonsrat am 14. November 2019 der überarbeitete Regierungsratsvorschlag nachgebessert hat, findet die erneute Volksabstimmung am 9. Februar 2020 statt. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden bei einer Annahme durch das Stimmvolk die Steuersenkungen für die Unternehmensgewinne sowie die Entlastung für die tieferen und mittleren Einkommen rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Die zweite Umsetzungsvorlage zur STAF sieht eine Senkung des Gewinnsteuersatzes in drei Etappen auf schlussendlich 15.38% vor. An der vollständigen Gewährung des Abzuges der Patentbox sowie für Forschung und Entwicklung wurde nichts verändert. Die Teilbesteuerung von Dividenden wird im Rahmen von kompensatorischen Massnahmen neu auf 70% erhöht. Wie bis anhin enthält die Vorlage Entlastungen für mittlere und tiefe Einkommen.

Medienmitteilung Staatskanzlei vom 26. November 2019

Artikel Solothurner Zeitung vom 14. November 2019

27.08.2019

Aufgrund von Verzögerungen im Kantonsrat kann am 15. Dezember 2019 keine ausserordentliche Abstimmung durchgeführt werden. Die Volksabstimmung zur Umsetzung der STAF soll am ordentlichen Abstimmungsdatum vom 9. Februar 2020 durchgeführt werden.

Mitteilung Staatskanzlei vom 27. August 2019

09.07.2019

Nach der misslichen Ausgangslage kurz nach der Ablehnung der Revision des kantonalen Steuergesetzes durch die solothurnische Stimmbevölkerung hat der Regierungsrat Anfang Juli 2019 einen neuen Vorschlag mit der Botschaft an den Kantonsrat verabschiedet. Der Gewinnsteuersatz soll, entgegen der ursprünglichen Vorlage, lediglich auf 16% statt 13% gesenkt werden. Der Kapitalsteuersatz verbleibt indessen unverändert bei 0.8‰. An der vollständigen Gewährung des Abzuges der Patentbox sowie für Forschung und Entwicklung wurde nichts verändert. Betreffend die Massnahmen für natürliche Personen hat sich nichts verändert zur Mitteilung über die erste Vorlage vom 4. April 2018. Zur Erreichung von Rechtssicherheit wird die Vorlage des Regierungsrates der Solothurner Stimmbevölkerung am 15. Dezember 2019 zur Abstimmung vorgelegt. Damit soll ein gleichzeitiges Inkrafttreten der kantonalen und eidgenössischen Vorlage per 1. Januar 2020 ermöglicht werden.

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 9. Juli 2019

19.05.2019

Neben der eidgenössischen Abstimmung befassten sich die Solothurner Bürger/-innen ebenfalls mit der kantonalen Umsetzung derselben. Eher knapp fiel der Entscheid aus. Mit 51% zu 49% lehnte der Kanton die Revision der Steuergesetzes ab. Es wird nun am Regierungsrat und Kantonsparlament sein, nächste Vorlagen auszuarbeiten und zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnisse vom 19. Mai 2019

20.12.2018

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist befasste sich der Regierungsrat mit den entsprechenden Vorbringen und verabschiedete per 20. Dezember 2018 die Vorlage zuhanden des Kantonsrats. Im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf sieht der Regierungsrat keine nennenswerten Änderungen vor. Einzig die Dividendenbesteuerung soll nun nicht 75% sondern 70% betragen. Des Weiteren wurde mit den Einwohnergemeinden eine Einigung betreffend finanziellem Ausgleich gefunden. Neu sollen die Steuerausfälle der Gemeinden im ersten Jahr nach Inkrafttreten vollständig ausgeglichen werden.

05.06.2018

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn schickte die Vorlage zur Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF in die Vernehmlassung, welche bis am 31. August 2018 dauerte (siehe Mitteilung zu den Vernehmlassungsergebnissen vom 20. Dezember 2018). Er hält dabei an seinen am 4. April 2018 präsentierten Eckwerten fest. Er verlangt zusätzlich zu der im Bundesrecht geplanten Erhöhung des Mindestansatzes für die Familienzulagen um monatlich 30 Franken oder der durch den Ständerat ins Spiel gebrachten Erhöhung der AHV-Beiträge aber weitere flankierende Ausgleichsmassnahmen im Sozial- und Bildungsbereich.

Medienmitteilung vom 5. Juni 2018

04.04.2018

Der Regierungsrat hat die Eckwerte für die Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF festgesetzt und ist dabei weitgehend dem Konzept gefolgt, auf das sich die Sozialpartner und Gemeinden im Februar 2018 geeinigt haben. Der Gewinnsteuersatz soll von heute über 21% auf rund 13% sinken. Gleichzeitig soll die Kapitalsteuer von bisher 0.8‰ auf 0.1‰ gesenkt werden. Auch der Regierungsrat will die vom Bund vorgeschlagene Patentbox und den Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand vollständig gewähren. Im Bereich der natürlichen Personen soll die kantonale Dividendenbesteuerung aber nicht nur auf 70%, sondern 75% erhöht werden. Zudem will man die kantonale Vermögenssteuer von 1 auf 1,4‰ ab einem steuerbaren Vermögen von 1 Million Franken erhöhen. Tiefe Einkommen und Familien sollen entlastet und die Steuerausfälle der Gemeinden teilweise ausgeglichen werden. Landammann Roland Heim bestätigte aber auch, dass es neue Sparmassnahmen brauchen wird, um die Steuervorlage finanziell tragen zu können.

Artikel Solothurner Zeitung 4. April 2018

22.02.2018

Der Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn, der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband, die Solothurner Handelskammer und der Verband Solothurner Einwohnergemeinden haben den von der Regierung am 2. Februar 2018 kommunizierten Rahmen ausgelotet und konkretisiert. Sie haben sich auf einen neuen ordentlichen Steuersatz für juristische Personen von 12,9% geeinigt und darüber hinaus soll den Firmen die vom Bund vorgeschlagene Patentbox und der Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand vollständig gewährt werden. Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindererträge einigten sich die Sozialpartner und die Gemeinden im Bereich der natürlichen Personen auf eine Erhöhung der kantonalen Dividendenbesteuerung auf 70% und auf eine Erhöhung der kantonalen Vermögenssteuer von 1,0 auf 1,4‰ ab einem steuerbaren Vermögen von 1 Million Franken. Zusätzlich schlagen sie eine Standortabgabe vor, welche ausschliesslich von den juristischen Personen erhoben wird und neben einer minimalen Grundgebühr nur von Unternehmen zu entrichten ist, welche Gewinne versteuern. Neben der kompetitiven Steuerstrategie einigte man sich auf verschiedene Massnahmen zur Unterstützung von Familien, für eine IT-Bildungsoffensive und für die Entlastung von kleinen Einkommen.

Medienmitteilung vom 22. Februar 2018

02.02.2018

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn will den Gewinnsteuersatz auf voraussichtlich zwischen 13 und 16% senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem will er die Entlastungsmöglichkeiten der vom Bundesrecht neu vorgesehenen Instrumente (Patentbox und Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen) voll ausschöpfen, jedoch mit einer Entlastungsgrenze von 50%. Die Teilbesteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen soll auf 70% angehoben werden, bei einem sehr tiefen Gewinnsteuersatz allenfalls auf 75%. Als weiterer Beitrag zur Gegenfinanzierung steht eine moderate Erhöhung der Vermögenssteuer zur Diskussion. Die Ertragsausfälle der Gemeinden sollen mit Leistungen des Kantons von zwischen 15 und 45 Mio. Franken ausgeglichen werden und auch im Sozial- und Bildungsbereich sollen flankierende Massnahmen wie die Finanzierung der Familienergänzungsleistungen oder von IT-Bildungsmassnahmen einen Ausgleich schaffen.

Kanton St. Gallen

05.06.2019

Bereits in der Session vom Februar 2019 verabschiedete der Kantonsrat die kantonale Vorlage, welche nach Ablauf der Referendumsfrist vom 23. April 2019 und mit Annahme der Vorlage auf nationaler Ebene am 1. Januar 2020 im Kanton St. Gallen in Kraft tritt. Folgende Parameter sollen künftig implementiert werden: Eine Gewinnsteuersenkung auf 14.5%, ein Abzug für Forschung und Entwicklung in der Höhe von 40% sowie eine Abzugsfähigkeit von 50% der Patentboxerträge. Zudem hat die Regierung den Vollzug des Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen angeordnet. Hierbei erfolgt eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken. Neu betragen diese nun 230 Franken für Kinder und 280 Franken für Jugendliche in Ausbildung. Der Kanton möchte zudem, aufgrund der Erhöhung der Ausbildungszulagen, die Steuermehreinnahmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung einsetzen, um diese weiterhin zu fördern. Diesbezüglich wird derzeit auch eine Gesetzesvorlage vom Departement des Innern erarbeitet. Die Vorlage wird dem Kantonsrat spätestens im neuen Jahr 2020 vorgelegt.

Medienmitteilung vom 5. Juni 2019

Nachtrag zum Steuergesetz vom 24. April 2019 (Umsetzung STAF)

09.10.2018

Im Rahmen der Verabschiedung des Budgets zuhanden des Kantonsrats hat die Regierung abermals die Parameter der Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF erläutert und zur Vernehmlassung Stellung bezogen. Ferner wurden einige Änderungen bei der Veranlagung von natürlichen Personen angesprochen. Zugunsten von natürlichen Personen ist eine Erhöhung des Versicherungsprämienabzuges auf 950 Franken pro Jahr angestrebt. Konsequenz dieser Steigerung ist eine gesamthafte Steuerentlastung von jährlich 25 Millionen Franken. Die Erhöhung des Prämienverbilligungsvolumens bildet eine zweite Entlastungsmassnahme.

Medienmitteilung vom 9. Oktober 2018

16.05.2018

Am 16. Mai 2018 eröffnete das Finanzdepartement des Kantons die Vernehmlassung zur Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF im Kantonsgebiet. Sie dauerte bis am 9. Juli 2018 (siehe Mitteilung vom 9. Oktober 2018). Nach wie vor zentral ist gemäss der Regierung die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 15.2% (2020) sowie auf 14.2% (2025). Andere Massnahmen etwa betreffen einen Abzug für Forschung und Entwicklung in der Höhe von 50%, einer Patentbox vom 50% sowie der Entlastungsbegrenzung von 50%. Im Rahmen der Dividendenbesteuerung soll neu anstelle des Halbsatzverfahrens das Teilbesteuerungsverfahren mit einer Beteiligungsbesteuerung von 70% eingeführt werden.

Medienmitteilung des Finanzdepartements vom 16. Mai 2018

21.12.2017

Die St. Galler Regierung hat in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass sie bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF auf eine Gewinnsteuersenkung von 17.4% auf rund 15.2% und auf die steuerliche Förderung von Innovationen setzen will. Die Mindereinnahmen, so rechnet die Regierung, sollen dabei nicht mehr als 100 Millionen Franken betragen.

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2017

28.03.2017

Unternehmenssteuerreform – was macht der Kanton St. Gallen?
Mit Blick auf die kommende Haushaltsplanung bestehe derzeit noch kein Grund, die Planwerte beim Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zu korrigieren. Die Regierung werde die Lage jedoch laufend analysieren und mit dem Budget bzw. dem AFP 2019–2021 dem Kantonsrat Bericht erstatten.

Kanton Tessin

14.01.2020

In einer Medienmitteilung des kantonalen Finanzdepartements vom 14. Januar 2020 wurde bekanntgegeben, dass, mangels genügend erreichter Unterschriften für ein Referendum, die kantonalen Massnahmen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung nun per 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Folgende Umsetzungsparameter sind Inhalt des neuen Steuergesetzes: Die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 9% auf 8% per 1. Januar 2020, die Einführung der Patentbox, ein Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand in der Höhe von 50% sowie per 1. Januar 2025 die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8% auf 5.5%.

Medienmitteilung vom 14. Januar 2020

10.07.2019

Der Kanton Tessin hat eine Mitteilung veröffentlich mit einer Analyse, inwiefern der Kanton Tessin das kantonale Steuergesetz noch an die STAF anpassen muss.

Mitteilung vom 10. Juli 2019

29.04.2018

Das Tessiner Stimmvolk hat die kantonale Steuer- und Sozialreform mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen. Damit werden Vermögende und Firmen, aber im Gegenzug auch Familien, ab 2020 entlastet.

BaZ-Artikel vom 29. April 2018

06.02.2018

Im Kanton Tessin wird bereits am 29. April 2018 über die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF abgestimmt, weil ein linkes Komitee bestehend aus der SP, den Grünen, der Gewerkschaft Unia, der Sektion Tessin und Moesa des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und den Jungen Sozialisten des Tessins das Referendum ergriffen hat. Die Tessiner Kantonsregierung hatte nach der Ablehnung der USR III nicht auf eine Lösung auf Bundesebene warten wollen und prüfte eine Steuerreform auf kantonaler Ebene, welche im Dezember 2017 vom Grossen Rat genehmigt worden war.

Cash-Artikel vom 6. Februar 2018

Kanton Thurgau

11.02.2020

Die Stimmbevölkerung des Kantons Thurgau hat die kantonale Steuervorlage mit 62,7% angenommen. Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

11.12.2019

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat über die Änderung des Steuergesetzes im Rahmen der Umsetzung der STAF befunden. Erträge aus Patenten und vergleichbaren Immaterialgüterrechte sollen zu 60% besteuert werden und Aufwendungen von Forschung und Entwicklung werden mit 130% berücksichtigt. Der umstrittenste Punkt der Reform ist die Senkung der Gewinnsteuer von 4% auf 2.5%. Der Teilbesteuerungsabzug bei Dividenden bleibt unverändert bei 40%. Der Grosse Rat hat beschlossen, dass die Änderung dem Volk unterbreitet werden soll (Behördenreferendum). Die Referendumsabstimmung erfolgt am 9. Februar 2020.

21.05.2019

Nach der Annahme der eidgenössischen Vorlage am 19. Mai 2019 hat die Thurgauer Regierung die Botschaft zur kantonalen Steuergesetzrevision zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die kantonale Umsetzung präsentiert sich folgendermassen: Senkung des Gewinnsteuersatzes von 4% auf 2.5%, Patentbox mit 40% Entlastung, Entlastungsbegrenzung von 50%, Anpassung der Kapitalsteuer sowie die Erhöhung der Versicherungsprämienabzugsmöglichkeit, der Kinderdrittbetreuungskosten und der Ausbildungszulagen als Ausgleichsmassnahme für natürliche Personen. Die Kürzung des Teilbesteuerungsabzuges von 40% auf 30% wurde fallengelassen. Hinzugekommen ist hingegen ein zusätzlicher Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand in der Höhe von 30%. Aus der Vernehmlassung zog der Regierungsrat ein gemischtes Fazit: Es bestehen zwischen den Interessengruppen stark divergierende Ansichten - Homogenität ist nirgends vorhanden.

27.04.2018

Per 27. April 2018 schickte der Regierungsrat des Kantons Thurgau eine Vorlage in die Vernehmlassung. Wiederum beruft sich die Behörde auf das zentrale Anliegen der Vorlage - die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 4 auf 2.5%. Für juristische Personen bedeutet dies eine Gesamtsteuerbelastung von ungefähr 13 bis 15%. Hintergrund der Senkung ist vorwiegend die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Ferner soll die Beteiligungsbesteuerung neu nicht mehr nur 60%, sondern 70% betragen. Die Vernehmlassung dauerte bis Mitte August 2018.

25.01.2018

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau strebt eine Gesamtsteuerbelastung von rund 13 bis 15% an, um die Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien zu kompensieren, was eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes von heute 4 auf 2.5% notwendig macht. Als Gegenfinanzierungsmassnahme ist die Kürzung des Teilbesteuerungsabzugs von zur Zeit 40% auf 30% zu nennen. Bezüglich der Patentbox erwartet der Regierungsrat aufgrund der auch unternehmensseitig sehr aufwendigen Vorkehrungen zur Beanspruchung der Patentbox, dass diese Massnahme keine weite Anwendung finden wird. Auf eine steuerliche Förderung des Forschungs- und Entwicklungsaufwandes über den vollen Abzug hinaus soll aus finanziellen Gründen verzichtet werden. Bei der Kapitalsteuer will die Regierung den Steuersatz auf 0.15‰ des steuerbaren Eigenkapitals festsetzen. Die Entlastungsgrenze soll 50% betragen.

Kanton Uri

28.06.2019

Am 28. Juni 2019 hat der Landrat des Kantons Uri die Umsetzung der STAF beschlossen. Das Stimmvolk des Kantons Uri hat der Änderung des Steuergesetzes am 20. Oktober 2019 zugestimmt.

Amtsblatt Amtsblatt Nr. 26 vom 28. Juni 2019, S. 902 ff.

Mitteilung der zentralschweizerischen Vereinigung diplomierter Steuerexperten

29.03.2019

Mit Mitteilung vom 29. März 2019 beantragte der Regierungsrat des Kantons Uri an den Landrat die Änderung des kantonalen Steuergesetzes. Vordergründig stützt sich der Kanton aus standortpolitischen Gründen auf eine Senkung des Gewinnsteuersatzes neu auf 12.6%, statt der im Oktober 2018 proklamierten 12.5%. Ebenfalls eine Änderung zu den zuvor bekanntgegebenen Eckwerten ist die Dividendenbesteuerung. Sie wird auf 60% veranschlagt. In der Umsetzung der übrigen Instrumente ergaben sich keine Änderungen - ein Forschungs- und Entwicklungsaufwand wird nicht eingeführt, die Patentbox ist mit 30% Entlastung unattraktiv gestaltet. Grund dafür ist, dass der Kanton Uri als NFA-Bezüger sich nicht mehr Mindereinnahmen als nötig aufbürden möchte. Alles in allem ist der Wegweiser der Regierung klar: Der Kanton Uri soll nicht länger als Steuerhölle gelten.

Antrag des Regierungsrates an den Landrat vom 20. März 2019

31.10.2018

Im März 2018 gab der Regierungsrat des Kantons die Eckwerte der kantonalen Umsetzung preis. Zentral ist die Senkung der Gewinnsteuerbelastung vom 14.9% auf 12.5%. Zwecks Gegenfinanzierung des Steuerausfalles durch die Senkung der Gewinnsteuerbelastung werden Dividenden künftig im Rahmen von 70% besteuert. Die Gemeinden sollen in Zukunft in der Lage sein, den Kapitalsteuersatz von 0.01‰ auf maximal 4.0‰ statt lediglich 2.4‰ zu erhöhen. Betreffend die Umsetzung der anderen Instrumente zeigt sich der Kanton zurückhaltend: Die obligatorische Patentbox soll mit einer Entlastung von bloss 30% unattraktiv gestaltet sein, auf einen Abzug für Forschung und Entwicklung wird gänzlich verzichtet. Gesamthaft soll die Entlastungsbegrenzung auf einem Niveau von 50% stattfinden.

Kanton Waadt

02.11.2017

Der Kanton Waadt wartet nicht länger auf die Steuervorlage 17 / STAF und setzt seine eigene Vorlage bereits auf Anfang 2019 um. Die Waadtländer Stimmberechtigten hatten die kantonale Umsetzung der USR III nämlich bereits am 20. März 2016 mit einer klaren Ja-Mehrheit von 87,12% angenommen. Die Waadt wird also die Unternehmenssteuern von 20,95% (2018) auf 13,79 % (2019) senken, ohne die Kompensationszahlungen des Bundes abzuwarten. Damit wählt der Kanton Waadt einen anderen Weg als die Mehrheit der anderen Kantone, welche nach dem Nein zur USR III auf Bundesebene die Steuervorlage 17 / STAF abwarten.

HZ-Artikel vom 2. November 2017

Kanton Wallis

07.09.2020

Die Referendumsfrist ist ohne Zustandekommen eines Referendums abgelaufen. Die Änderungen des kantonalen Steuergesetzes treten rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Medienmitteilung der kantonalen Steuerverwaltung vom 7. September 2020

12.03.2020

Der Grosse Rat hat der Änderung des Steuergesetzes zugestimmt. Unbestritten war die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen. Gewinne bis 250’000 Franken werden neu mit 11,89% besteuert. Bezüglich der Kapitalsteuer wurde die Abstufung neu bei 1 Mio angesetzt. Die übrigen Massnahmen bezüglich STAF waren unbestritten und folgen dem Entwurf des Regierungsrates. Die voraussichtliche Referendumsfrist läuft bis am 25. Juni 2020.

Synopse des Grossen Rats

Übersicht über die Referenden (inkl. Referendumsvorlage StG) [besucht am 07.04.2020]

Publikation der Referendumsvorlage im Amtsblatt vom 27. März 2020 (Réf.-2020-006).

15.11.2019

Der Entwurf des Regierungsrates wurde in der ersten Lesung im Grossen Rat behandelt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Erträge aus der Patentbox mit einer Ermässigung von 90% besteuert werden. Auch beim Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand soll der harmonisierungsrechtliche Rahmen voll ausgeschöpft werden und 150% zugelassen werden. Das Steuergesetz sieht neue Stufen (Erhöhung von 150'000 auf 250'000) und neue Sätze für die kantonale Gewinnsteuer vor: Für die ersten 250'000 2,25% (bisher 3 %) und ab 250'001 5,2% (bisher 9,5 %). Die Teilrevision wird in der Frühlingssession 2020 im Grossen Rat in der zweiten Lesung behandelt.

Redaktionskontrolle - erste Lesung Teilrevision Steuergesetz

Protokoll Kommissionssitzung

04.04.2019

Der Staatsrat gab seine Strategie zur kantonalen Umsetzung der STAF bekannt. Der Gewinnsteuersatz soll auf der ersten Stufe von 12.66% auf 11.89% und auf der zweiten Stufe von 21.56% auf 16.98% sinken. Die Besteuerung von Dividenden aus privaten Beteiligungen soll bei 60% beibehalten werden und Forschung und Entwicklung sollen zusätzlich gefördert werden.

Medienmitteilung vom 4. April 2019

16.03.2018

Bereits im März dieses Jahres berichtete der Walliser Staatsrat im Rahmen einer Medienkonferenz über die kantonale Umsetzung der Steuervorlage. Grundsätzlich ist der Kanton Wallis mit seinen wenigen Statusgesellschaften von der Vorlage nur minim betroffen. Aufgrund der weiten interkantonalen Senkungen der Gewinnsteuersätze sieht der Staatsrat sich, zwecks Erhaltung des Steuerwettbewerbs, ebenfalls zu einer Senkung gezwungen. Dieser zentrale Punkt soll demnach eine Reduktion von 21.56% auf 15.61% beinhalten. Die daraus resultierenden Steuerausfälle sollen durch eine gesetzliche Erhöhung der Gemeindesteuersätze von 1.25‰ auf 1.7‰ abgefedert werden. Weitere Massnahmen beinhalten einerseits eine maximale Abzugsmöglichkeit von 90% im Rahmen der Patentbox sowie andererseits Abzüge von 50% für Kosten der Forschung und Entwicklung. Gesamthaft sind aber lediglich 34% abzugsfähig. Dem sozialen Ausgleich kommt der Kanton durch Ideen der Erhöhung der Steuerabzüge von Prämien und Beiträgen der Krankenkassen und Kinderdrittbetreuungskosten nach.

Medienkonferenz vom 16. März 2018

Kanton Zug

19.05.2019

Mit dem Ergebnis der eidgenössischen Abstimmung über die Steuervorlage 17 / STAF äusserte sich der Zuger Regierungsrat auch über die kantonale Umsetzung der Vorlage. Dabei wurde erneut die für den Kanton national und international attraktive Ausgestaltung der Vorlage betont. Der Kantonsrat hat zu jenem Zeitpunkt bereits eine erste Lesung der Botschaft/Vorlage vorgenommen. Die zweite Lesung fand am
27. Juni 2019 statt und hat mit 54 zu 18 Stimmen einen positiven Ausgang für die Vorlage gefunden.

Beschluss des Kantonsrates vom 27. Juni 2019

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 19. Mai 2019

15.10.2018

Die Regierung des Kantons Zug unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des Zuger Steuergesetzes im Sinne des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Dabei handelt es sich für den Kanton Zug um einen aufkommensneutralen Steuerumbau, der die natürlichen Personen im Kanton Zug nicht betreffen soll. Während gewisse Änderungen zu Mehreinnahmen führen werden, ist in anderen Bereichen mit Mindereinnahmen zu rechnen, sodass sich in ihrer Kombination die Mehr- und Mindereinnahmen ungefähr ausgleichen. Das künftige Gewinnsteuerniveau soll rund 12% betragen mit dem Ziel, dass der Kanton Zug auch weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen bleibt.

Medienmitteilung vom 15. Oktober 2018

13.04.2018

Der Regierungsrat des Kantons Zug schickt die kantonale Umsetzung der SV17 in die Vernehmlassung, welche bis am 13. Juli 2018 dauern wird. Gleichzeitig werden verschiedene Änderungen in der Steuergesetzgebung auf Bundesebene ins kantonale Recht übernommen. Nach der Vernehmlassung wird der Kantonsrat bis Ende Juni 2019 die Gesetzesanpassungen beraten. Eine allfällige Volksabstimmung erfolgt im November 2019, sodass das revidierte Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten könnte. Ein einheitlicher Gewinnsteuersatz von rund 12% und gezielte steuerliche Entlastungen, namentlich durch eine Patentbox und eine Förderung von Forschung und Entwicklung, werden Zug für Unternehmen wie auch Private weiterhin attraktiv halten. Denn die SV17 soll im Kanton Zug aufkommensneutral erfolgen und keine Steuerlasten von den Unternehmen auf die Bevölkerung umverteilen.

Medienmitteilung vom 13. April 2018

22.03.2018

Die Finanzdirektion des Kantons Zug begrüsst die Botschaft des Bundesrates zur Steuervorlage 17 / STAF. Der Kanton Zug wird die Umsetzung ins kantonale Recht so vornehmen können, wie er dies schon früher kommuniziert hat. Die Erhöhung des Mindestsatzes für Kinder- und Ausbildungszulagen auf 230 Franken ist für den Kanton Zug nicht relevant, weil der Mindestsatz in Zug bereits heute höher liegt.

Medienmitteilung vom 22. März 2018

29.11.2017

Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrates und findet, dass die SV17 im Grossen und Ganzen ein ausgewogenes Gesamtpaket darstellt. Er beantragt jedoch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2% und spricht sich zudem dafür aus, den Kantonen die fakultative Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung zu ermöglichen. Die Umsetzung der SV17 soll im Kanton Zug aufkommensneutral und ohne Umlagerung der Steuerlast von den Unternehmen auf die Privatpersonen erfolgen. Der Regierungsrat wird die Vernehmlassung zur kantonalen Umsetzungsvorlage voraussichtlich im April 2018 eröffnen mit Vernehmlassungsfrist bis zu den Sommerferien 2018 und der Zuger Kantonsrat wird dann die Vorlage im ersten Semester 2019 für ein Inkrafttreten per 2020 beraten.

Medienmitteilung vom 29. November 2017

01.06.2017

Finanzdirektor Heinz Tännler unterstützt die Vorschläge des Steuerungsorgans des Bundes für die Steuervorlage 17 / STAF. Der Kanton Zug plane einen einheitlichen Gewinnsteuersatz für alle Unternehmen von rund 12%. Weiter sollen eine Patentbox mit einer kantonalen steuerlichen Entlastung von 90% eingeführt und Forschung und Entwicklung mit einem 150-prozentigen kantonalen Abzug gefördert werden.

Medienmitteilung vom 1. Juni 2017

Kanton Zürich

01.09.2019

Die Steuervorlage 17 /  STAF wurde am 1. September 2019 mit 56% Ja-Stimmen angenommen. Trotz tiefer Stimmbeteiligung schafften es die Mitte-Rechts-Parteien ihr Steuergesetz so zu revidieren, dass möglichst wenige Unternehmen eine Abwanderung in Betracht ziehen und auf diese Weise Arbeitsplätze verloren gehen könnten.

Änderungsbeschluss des Kantonsrates vom 1. April 2019

SRF-Beitrag vom 1. September 2019

02.08.2019

In einer Medienkonferenz der Zürcher Regierung vom 2. August 2019 wurde die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF nochmals erklärt. Diese Konferenz fand im Hinblick auf die Abstimmung vom 1. September 2019 statt.

NZZ Artikel vom 31. August 2019

01.04.2019

Kein Aprilscherz war die Verabschiedung des neuen Zürcher Steuergesetzes durch das Kantonsparlament. Am Montag, 1. April 2019 boxten die Bürgerlichen die Vorlage nach einer hitzigen Debatte unter Protest der Linken und Grünen Interessenvertretern durch. Kritik wurde seitens der Gegner laut, indem sie die extensive Nutzung aller Schlupflöcher für Steuersenkungen anprangerten. Das neue Steuergesetz stammt mehrheitlich aus der Feder von Finanzdirektor Ernst Stocker. Zentral ist die Senkung der Gewinnsteuern von 8 auf 7%. Abzüge für Eigenfinanzierung, Eigenkapital, Forschung und Entwicklung sowie eine Dividendenbesteuerung von 50% sind begünstigende Nebenschauplätze. Im September 2019 findet voraussichtlich das obligatorische Referendum statt.

Änderungsbeschluss des Kantonsrates vom 1. April 2019

Tagesanzeiger-Artikel vom 1. April 2019

24.09.2018

Der Regierungsrat hat dem Kantonsparlament eine massgeschneiderte, für die Städte und Gemeinden verträgliche kantonale Umsetzungsvorlage zur Steuervorlage 17 / STAF des Bundes unterbreitet. Um weiterhin für die heute speziell besteuerten Gesellschaften (Holdings, Finanzierungsgesellschaften usw.) attraktiv zu bleiben, plant der Regierungsrat eine moderate und etappierte Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 7% (ein Jahr nach Inkrafttreten der SV17) und von 7 auf 6% zwei weitere Jahre später. Damit würde die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich von heute 21.15 auf am Ende 18.19 % sinken. Ausserdem sollen die Unternehmen vom Eigenfinanzierungsabzug, einem Abzug für Forschung und Entwicklung und einer Patentbox profitieren können. Damit die Gemeinden die Steuer-ausfälle durch die Unternehmenssteuerreform abfedern können, verteilt ihnen der Kanton knapp 200 Millionen Franken. Ziel sei es, dass die Zürcher Bevölkerung mit keiner Steuererhöhung rechnen muss. Noch ist jedoch offen, wie sich die Parteien zur kantonalen Steuerreform positionieren werden. Die Beratung im Kantonsparlament findet voraussichtlich im Frühjahr 2019 statt.

Medienmitteilung vom 24. September 2018

NZZ-Artikel vom 24. September 2018

28.05.2018

Das Steueramt des Kantons Zürich teilte in einer Medienmitteilung mit, dass sie die Praxisfestlegung zum Übergang von der Besteuerung als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft zur ordentlichen Besteuerung (Statuswechsel) um einen Hinweis ergänzt haben: Nach geltender Praxis unterliegen die anlässlich des Statuswechsels gewinnsteuerunwirksam aufgedeckten stillen Reserven gemäss § 79 Abs. 1 StG der Kapitalsteuer. Der ergänzte Praxishinweis hält neu fest, dass die Erfassung dieser Reserven im steuerbaren Eigenkapital mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuervorlage 17 / STAF und der damit verbundenen Aufhebung von § 79 Abs. 1 Satz 2 StG entfallen wird.

21.03.2018

Stadt und Kanton Zürich sind enttäuscht, dass der Bundesrat die zinsbereinigte Gewinnsteuer aus der Steuervorlage 17 / STAF gekippt hat. Zwar hat es sich abgezeichnet, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht mehr im Paket enthalten sein wird, enttäuscht ist der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker darüber aber dennoch. Ein geschwächter Kanton Zürich schade mit Blick auf den nationalen Finanzausgleich der ganzen Schweiz. Doch weil die zinsbereinigte Gewinnsteuer einer der «Stolpersteine» der USR III war, wollte der Bundesrat wohl kein Risiko eingehen und sie wieder in die neue Steuervorlage 17 / STAF ein-bauen.

NZZ-Artikel vom 21. März 2018

27.11.2017

Der Kanton Zürich und seine Gemeinden haben sich auf eine gemeinsame Position zur neuen Unternehmenssteuerreform geeinigt und könnten so eine neue Dynamik in die Umsetzung der Steuervorlage 17 / STAF bringen. Der «Zürcher Kompromiss» beinhaltet den vom Kanton geforderten Steuerabzug auf Eigenkapitalzinsen. Dafür hat der Kanton den Gemeinden nicht nur Zusatzgelder versprochen, sondern halbiert vorerst auch die geplante Senkung des allgemeinen Gewinnsteuersatzes.

Medienmitteilung Regierungsrat des Kantons Zürich vom 27. November 2017

NZZ-Artikel vom 27. November 2017

NZZ-Artikel vom 29. November 2017

08.10.2017

Der Kanton Zürich will mit Gemeinden und Wirtschaft eine gemeinsame Position zur Steuervorlage 17 / STAF finden und hat zu einem runden Tisch eingeladen. Wie der Kanton mitteilt, lassen sich bis jetzt noch keine Ergebnisse vermelden, doch wollten alle Beteiligten weiter nach einem gemeinsamen Nenner suchen. Im Dezember muss sich Zürich in Bern zur SV 17 äussern und zeigen, wie man sie kantonal umsetzen will.

NZZ-Artikel vom 8. Oktober 2017

NZZ-Artikel vom 3. November 2017

29.08.2017

Obwohl der Bundesrat im Juni bei seinem Beschluss zu den Eckwerten der Steuervorlage 17 / STAF den Eigenkapitalzinsabzug aus dem Reformpaket gestrichen hat, will der Kanton Zürich den Kampf noch nicht aufgeben. Gemäss einer Firmenumfrage im Auftrag der Zürcher Handelskammer (ZHK) könnte der Eigenkapitalzinsabzug dem Kanton per Saldo erhebliche Mehreinnahmen bringen. Darum will sich die ZHK in den kommenden Monaten dafür einsetzen, Verbündete in anderen Kantonen und Verbänden zu finden, welche die Anliegen des Kantons Zürichs mit unterstützen.

NZZ-Artikel vom 29. August 2017

Zudem hat das kantonale Steueramt Zürich am 28. August 2017 Praxishinweise zum Statuswechsel von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften publiziert: Praxishinweis zu §§ 73 und 74 StG ZH.

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Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Einkommenssteuer
Gewinnsteuer
Steuerplanung
STAF