Pauschalbesteuerung vs. "Resident but Non-Domiciled"

Blogpost von

Viktor Bucher

Livio Bucher

Die Besteuerung nach dem Aufwand bildet ein wichtiges Instrument der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb für natürliche Personen.

Ähnlich vereinfachte Bemessungsgrundlagen für natürliche Personen hat nebst der Schweiz unter anderem auch Grossbritannien. Grossbritannien kennt die Vorzugsbesteuerung auf der «Remittance» Basis für Personen mit Steuerstatus «Resident but Non-Domiciled».

Nachfolgend sollen die zwei Besteuerungsvarianten erläutert und gegenübergestellt werden, um die jeweiligen Vorzüge massgeschneidert auf die Bedürfnisse von High-Net-Worth Individuals herauszuschälen.

Schweiz

Besteuerung nach dem Aufwand

Steuerpflichtige, welche nach dem Aufwand besteuert werden, müssen lediglich den objektiv feststellbaren Aufwand offenlegen, wobei auf Bundes- sowie auf kantonaler Ebene Mindestbesteuerungsvorgaben bestehen.

US-amerikanische Firmen gelten durchaus als sehr steueraffin und der US-Wirtschaftsmarkt bietet natürlich Dimensionen und ein Potential mit dem Europa und vor allem die Schweiz kaum mithalten können. Anderseits gelten die US-Behörden als äusserst strikt bei Steuersachen. Ausserdem sind Trumps Steuerpläne noch mit vielen Unsicherheiten verbunden. Wie lange wird Trump im Amt bleiben? Wird Trump seine Steuerreform überhaupt umsetzen und durch den Kongress bringen? Werden Steuersenkungen mit dem immer steigenden Staatsdefizit der USA auf längere Sicht möglich sein und bleiben?

Damit die Pauschalbesteuerung beansprucht werden kann, müssen gemäss Art. 14 DBG kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die natürliche Person darf nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen;
  • Die natürliche Person muss in der Schweiz erstmals (oder nach 10-jähriger Abwesenheit) unbeschränkt steuerpflichtig werden; und
  • Die natürliche Person darf in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Das steuerbare Einkommen wird auf mindestens das 7-fache der Wohnkosten oder für Personen, welche in einem Hotel residieren, das 3-fache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung ausmachen. In jedem Fall wird bei der direkten Bundessteuer aber ein Einkommen von mindestens CHF 400'000 veranlagt.  

Durch die anhaltende Diskussion und die gesetzliche Änderung im Steuerharmonisierungsgesetz haben alle Kantone, welche die Pauschalbesteuerung noch kennen, die Bestimmungen für die Pauschalbesteuerung angepasst. In der Regel werden CHF 400'000 bis 700'000 Einkommensgrösse als minimale Basis für die Steuerbemessung angenommen. Auf kantonaler Ebene ist auch noch die Bemessung der Vermögenssteuer zu klären, wobei die meisten Kantone das 20-fache der Einkommenspauschale festgelegt haben. Solange die steuerpflichtige Person das Rentenalter noch nicht erreicht hat, untersteht sie in der Schweiz der AHV-Pflicht als Nichterwerbstätige auf der Grundlage des ausgewiesenen Vermögens. In aller Regel muss dabei der maximale Jahresbeitrag für Nichterwerbstätige von CHF 23'900 an die AHV einbezahlt werden.

Das steuerbare Einkommen muss mindestens allen Einkünften aus Schweizer Quellen entsprechen (sogenannte «Kontrollrechnung»). Hierzu gehören insbesondere das in der Schweiz gelegene unbewegliche Vermögen sowie dessen Einkünfte, das in der Schweiz angelegte bewegliche Kapitalvermögen, was alle Wertschriften und Guthaben umschliesst, deren Ertrag der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt. Ferner werden auch alle in der Schweiz verwerteten Urheberrechte, Patente und ähnliche Rechte sowie deren Einkünfte als auch die Ruhegehälter, Renten und Pensionen, die aus schweizerischen Quellen fliessen, dazugezählt.

In der Schweiz wohnende natürliche Personen welche Steuern nach Aufwand bezahlen, gelten nur dann als in der Schweiz ansässig und können die Abkommensvorteile der Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen beanspruchen, wenn die Einkünfte in der Kontrollrechnung ausgewiesen werden. Nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, Österreich, Norwegen und USA müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine pauschalbesteuerte Person Abkommensvorteile beanspruchen kann. Eine natürliche Person gilt nach diesen Doppelbesteuerungsabkommen nur dann als in der Schweiz ansässig, wenn sie in der Schweiz die Einkünfte aus den genannten Staaten auch tatsächlich versteuert. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn die steuerpflichtige Person so behandelt wird, wie wenn alle Einkünfte aus diesen Staaten in der Schweiz der ordentlichen Besteuerung und den allgemeinen Einkommenssteuersätzen untersteht (sogenannte modifizierte Pauschalbesteuerung).

Grossbritannien

Besteuerung nach der Remittance Basis

Der Steuerstatus auf der «Remittance» Basis wird dann gewährt, wenn die steuerpflichtige Person ein ausländisches «Domicile» nachweist. Der Begriff «Domicile» bezeichnet das Land, aus dem man ursprünglich herkommt, oder wo man nachweislich die Absicht hat zu bleiben oder zurückzukehren. Es scheint augenfällig, dass es für Personen einfacher ist diesen Nachweis zu erbringen, wenn sie nicht in Grossbritannien geboren sind und auch nicht deren Staatsangehörigkeit besitzen. Bei der Prüfung wird insbesondre auf den Lebensmittelpunkt sowie auf Nahbeziehungen, wie bspw. Familienzugehörigen oder Immobilienbesitz geachtet. Der Begriff «Residence» entspricht in etwa dem Schweizer Steuerrechtsbegriff des gewöhnlichen Aufenthaltes.

Ausländische Einkünfte und Vermögen von Personen mit dem Steuerstatus «Resident but Non-Domiciled» unterliegen solange nicht der Einkommenssteuer in Grossbritannien, als dass diese ausländischen Einkünfte nicht nach Grossbritannien transferiert werden. Einkünfte aus Quellen in Grossbritannien unterliegen der ordentlichen Besteuerung.

Personen, welche auf der Remittance Basis besteuert werden, können die von Grossbritannien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich nur dann beanspruchen, wenn die entsprechenden Einkünfte nach Grossbritannien transferiert und somit auch ordentlich besteuert werden. Detaillierte Bestimmungen und Variationen dieser Regelung finden sich in den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen.

Steuerlast im Vergleich

Im Kanton Luzern (Gemeinde Meggen) resultiert bei Annahme der Mindestbemessungsgrundlage für die Einkommens- und Vermögenssteuer inklusive der Sozialversicherungsbeiträge eine Steuerlast von insgesamt rund CHF 170'000.

Grossbritannien kennt keine solche Mindestbemessungsgrundlage. Vielmehr wird im Finance Act 2008 eine Pauschalabgabe von GBP 30´000 (sogenannte «Remittance Fee») verlangt, wenn ein Steuerpflichtiger/eine Steuerpflichtige den speziellen Steuerstatus seit mehr als 7 Jahren in Grossbritannien beansprucht. Der Maximalbetrag von GBP 90’000 fällt an, wenn der/die Steuerpflichtige in den letzten 20 Jahren während mindestens 17 Jahren in Grossbritannien «Resident» war.

Es scheint in diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen, dass der Grenzsteuersatz für Spitzenverdiener/-innen in der Schweiz durchschnittlich rund 10% tiefer ist. Das ist teilweise weniger als die Hälfte im Vergleich zu Grossbritannien.

Fazit

Im Unterschied zur Schweiz spielt in Grossbritannien die Staatsangehörigkeit bei der Anwendung des speziellen Steuerregimes keine Rolle. Im Weiteren darf die Person in Grossbritannien einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne dabei den speziellen Steuerstatus zu verlieren. Die Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit in Grossbritannien werden aber normal besteuert. Zudem erhebt Grossbritannien im Vergleich zur Schweiz eine offensichtlich tiefere Minimalsteuer. In Bezug auf die Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen sind die beiden Systeme vergleichbar.

Im Vergleich zu Grossbritannien birgt das System der Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz dennoch wesentliche Vorteile. Die sehr tiefen Grenzsteuersätze für Spitzenverdiener/-innen und die Möglichkeit, ausländische Kapitalerträge und Wertschriften optional auf einem Schweizer Bankkonto zu deponieren, ohne dass diese automatisch steuerlich in der Schweiz erfasst werden, machen das Schweizer System dann zu einer attraktiven Alternative für High-Net-Worth Individuals, wenn diese neben ausländischen passivem Einkommen auch substantielle inländische Einkünfte generieren und vom sicheren Bankenplatz Schweiz profitieren möchten.

Da Grossbritannien per Steuerjahr 2017 den «Resident but Non-Domiciled» Status auf 15 Jahre beschränkt hat, sollten sich in Zukunft immer mehr steuerpflichtige Personen mit dem «Remittance» Status den oben durchgeführten Vergleich zwischen der Schweiz und Grossbritannien zu Herzen nehmen.