3.4.2020

Abzüge für Fremdbetreuungskosten

Am 13. Juni 2019 hat das schweizerische Parlament die Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdbetreuungskosten beschlossen.

Erwerbstätige Eltern von Kinder sind regelmässig auf Betreuung durch Dritte angewiesen. Diese Fremdbetreuung ist teilweise sehr kostspielig und belastet oftmals die Finanzen der Eltern. Diese Belastung wird zusätzlich erhöht, wenn diese Kosten nicht vollumfänglich bei den Steuern zum Abzug zugelassen werden. Am Ende «lohnt» sich infolge der erhöhten Steuerbelastung die Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen nicht mehr. Dies hat zur Folge, dass regelmässig ein Elternteil (oftmals die Frau) keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, um zu Hause die Kinder zu betreuen. Diese steuerliche Einschränkung der freien Wahl zwischen Beruf und Familie widerspricht dem Postulat der Gleichstellung von Mann und Frau und beschränkt die jungen Familien bei der freien Gestaltung ihrer Familienstruktur.  

Ziele der neuen Vorlage vom 13. Juni 2019

Ziel der Vorlage ist, dass gut ausbildete Elternteile (oft sind es die Mütter) nicht von hohen, anfallenden Steuern durch ein Zweiteinkommen in Kombination mit der Beschränkung der Abzugsfähigkeit bei einer Fremdbetreuung abgeschreckt werden und deshalb auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Als Nebeneffekt erhofft sich der Gesetzgeber, dass dem Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt entgegengewirkt werden kann. All diese Ziele sollen mit der Erhöhung des Abzugs von 10'100 Franken pro Jahr und Kind auf maximal 25'000 Franken pro Jahr und Kind bei der direkten Bundessteuer erreicht und gefördert werden.  

Bisheriger Abzugsbetrag und die Auswirkungen der Erhöhung der Abzüge

Der bisherige Betrag von 10'100 Franken pro Jahr und Kind reichte vielfach nicht aus, um die effektiven Kosten zu decken, die bei einer Fremdbetreuung angefallen sind. Dies führte zu einer faktischen Erhöhung des steuerbaren Netto-Einkommens um die nicht abzugsfähige Differenz zwischen den effektiven und den abzugsfähigen Fremdbetreuungskosten. Dadurch bestand die Gefahr, dass das Einkommen eines Elternteils faktisch durch die zusätzlichen Steuern und den Fremdbetreuungskostenanteil aufgebraucht wurde. Durch diese neue Vorlage soll vermieden werden, dass der betreuende Elternteil in der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt wird. Ein Vorschlag des Bundesrates, dass auch die Kantone mindestens gestatten müssten, 10'000 Franken abzuziehen, wurde in der Vernehmlassung allerdings abgelehnt.  

Wie immer entstehen bei Vorlagen, welche Abzüge bei den Steuern erhöhen, Steuerausfälle.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt die Ausfälle bei dieser Vorlage auf bis zu 370 Millionen Franken. Die öffentliche Hand erhofft sich durch die neue Vorlage jedoch einen positiven Beschäftigungseffekt, was zu erhöhten zusätzlichen Lohneinkünften und damit auch zu höheren Steuereinnahmen führen sollte. Am Ende sollte sich die Vorlage also positiv auf die Einnahmen auswirken.  

Wie handhaben die Kantone das?

Sicher wird sich auch auf kantonaler Ebene die Frage nach einer Erhöhung der Abzüge für Fremdbetreuungskosten stellen. Wie die Kantone dies handhaben, ist derzeit nicht absehbar.

Am 26. September 2019 hat das schweizerische Parlament die Erhöhung des allgemeinen Steuerabzuges für Kinder beschlossen

Am 26. September 2019 beschloss das schweizerische Parlament die Erhöhung des allgemeinen Steuerabzuges für Kinder von bisher 6'500 Franken auf 10'000 Franken. Die SP hat am 27. September 2019 dagegen das Referendum ergriffen. Sie vertritt den Standpunkt, dieser Beschluss sei eine «Reichensubvention».

Fazit

Mit der Erhöhung der Abzüge für die Fremdbetreuung wird ein wichtiges Postulat für die Gleichberechtigung von Mann und Frau umgesetzt und die bisherige Einschränkung der freien Aufteilung von Beruf und Familie bei jungen Familien aufgehoben. Wie fast immer bei steuerpolitischen Vorschlägen gibt es auch kritische Stimmen, welche bemängeln, dass durch diese Vorlage der freiwillige Verzicht auf die Erwerbstätigkeit, verbunden mit der Betreuung der Kinder durch einen Elternsteil steuerlich benachteiligt wird. Die SP wollte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen, weil sie diese für unbrauchbar hielt. Als Antwort auf diese Kritik, hat das Parlament am 26. September 2019 beschlossen den allgemeinen Kinderabzug für die Eigenbetreuung der Kinder von 6'500 Franken auf 10'000 Franken zu erhöhen. Ob damit bei diesem Thema die Diskussion vorläufig beendet ist, bleibt abzuwarten. Am 17. Mai 2020 hätte das Schweizer Stimmvolk im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung die Möglichkeit gehabt, darüber abzustimmen. Diese Abstimmung findet am 27. September 2020 statt.

Haben Sie Fragen zu den Fremdbetreuungskosten?
Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Einkommenssteuern