Konzernsteuerplanung im Wandel

Blogpost von

Viktor Bucher

Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft ist die Zahl und die Bedeutung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und unterliegt einem ständigen Wandel. Neben den Grossunternehmen sind zunehmend auch KMU Betriebe international tätig.

In global tätigen Unternehmen müssen häufig betriebswirtschaftliche Entscheidungen über internationale Gestaltungsfragen getroffen werden. Dies gilt z.B. für die Entscheidungen bezüglich der internationalen Standortwahl, der Gestaltung länderübergreifender Rechts-, Konzern- und Finanzierungsstrukturen sowie hinsichtlich der Festlegung konzerninterner Verrechnungspreise. Bei diesen Entscheidungen sind eine Reihe verschiedener Entscheidungskriterien relevant, unter anderem auch die steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Planungsvarianten.

Im Gegensatz zur Globalisierung der Unternehmenstätigkeit hat im Bereich des Steuerrechts bisher kaum eine Internationalisierung stattgefunden. Die Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Konzerne richtet sich vor allem nach dem nationalen Steuerrecht der Staaten, in denen die Konzerngesellschaften ihren Sitz haben. Die dadurch gegebene Komplexität der Besteuerung kann einerseits zu erheblichen Risiken bezüglich Steuern führen, eröffnet andererseits aber auch umfangreiche steuergestalterische Möglichkeiten. Daher ist in internationalen Konzernen eine internationale Steuerplanung erforderlich.

Ausgelöst durch die Finanzkrise und die damit einhergehende Belastung der öffentlichen Haushalte infolge der Verschuldung der Staaten in einem bisher nicht gekannten Ausmass, rückte die Besteuerung der global tätigen Unternehmen in den Fokus des öffentlichen Interesses. Die rechtlich korrekt umgesetzten Steuerplanungen der Konzerne und die sich daraus zum Teil ergebende tiefe Gesamtsteuerbelastung wurden bei dieser Diskussion als ungerecht und politisch unkorrekt gebrandmarkt. Der Ruf nach neuen gesetzlichen Grundlagen für eine «korrektere» Besteuerung der Konzerne wurde laut. Aufgrund dieses öffentlichen Druckes sind in den letzten Jahren auf nationaler, aber vor allem auch auf internationaler Ebene Projekte angestossen worden, welche die Änderung des Konzernsteuerrechts zum Ziel haben. Die Auswirkungen dieser neuen steuerlichen Regelungen werden in den nächsten Jahren die Konzernsteuerplanung nachhaltig beeinflussen und verändern.

Mit dem BEPS Projekt haben die OECD/G20 Staaten neue steuerplanerische Grenzen gesetzt und die Regeln verändert. Das unilaterale Steuerrecht, welches mit völkerrechtlichen Verträgen zwischen den Staaten verknüpft ist, wird Schritt für Schritt durch ein multilaterales System abgelöst.

Die Anpassungen und Veränderungen finden auf zwei unterschiedlichen Ebenen statt. Die beiden Ebenen können mit den Begriffen «Transparenz» bzw. «Substanz» unterschieden bzw. zusammengefasst werden.

Als Strategie gegen das Ausnutzen der einzelstaatlichen Steuerregeln vereinbarte die Staatengemeinschaft eine verstärkte zwischenstaatliche Zusammenarbeit und Offenlegungspflicht über steuerrechtliche Vorgänge von international tätigen Unternehmen. Dazu gehört der spontane Ruling-Austausch in Aktionspunkt 5 und der neu eingeführte CbC-Report in Aktionspunkt 13 des BEPS-Projektes.

Auf der technischen Ebene soll die bisher angestrebte Trennung der wirtschaftlichen Abläufe von den Gewinnströmen verhindert werden. Dies zeigt schon der Titel des BEPS - «Base Erosion and Profit Shifting» - Projektes. Die Bekämpfung der Verschiebung von Gewinnsubstrat zieht sich als roter Faden durch die 15 Aktionspunkte des BEPS-Projektes. Auf eine Formel gebracht könnte man sagen, dass in der Zukunft Funktionen, Risiken und Gewinne zusammengehören und als Einheit zusammenbleiben müssen.

Die Konzernstruktur wird von den Steuerbehörden neu als globales Ganzes und in sich geschlossenes System betrachtet, dass dank der neuen Transparenz möglichst ohne Widersprüche ausgestaltet sein soll. Diese Struktur muss umfassend belegt und begründet werden, was neue und umfassende Compliance-Aufgaben nach sich zieht.

Die Herausforderung der nahen Zukunft bei der Konzernsteuerplanung wird die Klärung der neuen Parameter aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen im Sinne des BEPS-Projektes in den OECD-Staaten sein. Daraus folgernd sind die bisherigen Strukturen und Abläufe mit den neuen Regeln zu vergleichen und allenfalls anzupassen.

Stellvertretend für die kommenden Veränderungen steht die frei aus dem Englischen übersetzte Aussage von Pascal Saint-Amans, Director of the Centre for Tax Policy and Administration in der OECD, anlässlich des Webinars «Tax Talk» vom 16. Juni 2016: «Viele haben gedacht, dass das BEPS Projekt nicht kommen wird. Es ist gekommen und es wird umgesetzt».