Safe Haven Zinssätze für das Jahr 2022
Werden Darlehen von Aktionären oder anderen nahestehenden Personen an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen) zu hoch verzinst, so stellt dies im Umfang der zu hohen Verzinsung eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung sowie eine für Gewinnsteuerzwecke aufzurechnende verdeckte Gewinnausschüttung dar.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich sog. Safe Haven Zinssätze. Bei Anwendung dieser «offiziellen» Zinssätze geht die ESTV ohne weiteren Nachweis davon aus, dass die gezahlten Zinsen marktüblich sind. Die korrekte Anwendung dieser Zinsregeln schützt mithin vor negativen Überraschungen und schafft für Schweizer Gesellschaften vor allem Rechts- und Planungssicherheiten hinsichtlich ihrer Finanzierungstätigkeiten.
Unternehmenssteuerberatung
Die für das Jahr 2022 anwendbaren Zinssätze hat die ESTV am 27. Januar 2022 bzw. am 28. Januar 2022 online in ihrem jährlich erscheinenden Rundschreiben publiziert. Die Zinssätze für Darlehen in Schweizer Franken von und an Schweizer Gesellschaften haben sich dabei im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Hinsichtlich Darlehen in Fremdwährungen wurden die zulässigen Zinssätze teilweise erheblich erhöht.
Darlehen in Schweizer Franken von Schweizer Gesellschaften (Aktivdarlehen)
Für eigenkapitalfinanzierte Darlehen in Schweizer Franken, die eine Schweizer Gesellschaft ihren Aktionären oder anderen nahestehenden Personen gewährt, verlangt die ESTV im Jahr 2022 einen Mindestzinssatz von 0.25%.
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Für fremdkapitalfinanzierte Darlehen entspricht der von der ESTV für 2022 verlangte Mindestzinssatz - wie bereits in den letzten Jahren - den Fremdfinanzierungkosten der Schweizer Gesellschaft zuzüglich eines Zuschlags von 0.5% für Darlehen bis CHF 10 Mio. (bzw. eines Zuschlags von 0.25% für den CHF 10 Mio. übersteigenden Betrag). Mit diesen Mindestverzinsungsvorschriften wird ein minimales Nettoeinkommen aus der Darlehensvergabe auf Stufe der Schweizer Gesellschaft gesichert.
Darlehen in Schweizer Franken an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen)
Für Darlehen, die eine Schweizer Gesellschaft von Aktionären oder anderen nahestehenden Personen erhält, ist gemäss ESTV eine maximale Verzinsung wie folgt erlaubt:
- Betriebskredite bis CHF 1 Mio. an ein Schweizer Handels- oder Fabrikationsunternehmen in Schweizer Franken dürfen mit maximal 3% bzw. ab CHF 1 Mio. mit maximal 1 % verzinst werden.
- Kredite an Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften dürfen mit maximal 2.5% bzw. ab CHF 1 Mio. maximal 0.75% verzinst werden.
Darlehen in Fremdwährung von Schweizer Gesellschaften (Aktivdarlehen)
Werden Darlehen nicht in Schweizer Franken, sondern in einer Fremdwährung gewährt, sind grundsätzlich andere Safe Haven Zinssätze anzuwenden. Die ESTV publiziert für die üblichsten Fremdwährungen die zulässigen Zinssätze in einem separaten Rundschreiben.
Bis auf Darlehen in chinesischen Renminbi, dänischen Kronen, HongKong Dollar, indischen Rupien, japanischen Yen, norwegischen Kronen, polnischen Zloty, südkoreanischen Won und thailändischen Baht hat die ESTV die zulässigen Mindestzinssätze bei Darlehen in Fremdwährungen gegenüber 2021 teilweise erheblich erhöht.
Der zulässige Mindestzinssatz für Darlehen in EUR verdoppelt sich z.B. von 0.25% im Jahre 2021 auf nunmehr 0.5% im Jahre 2022. Der zulässige Mindestzinssatz für Darlehen in USD erhöht sich von 1.25% im Jahre 2021 auf nunmehr 2% im Jahre 2022.
Darlehen in Fremdwährung an Schweizer Gesellschaften (Passivdarlehen)
Die Zinssätze gemäss Tabelle im Rundschreiben sind für Darlehen von Schweizer Gesellschaften an Aktionäre oder nahestehende Dritte anwendbar. Im Sinne einer Safe Haven-Lösung kann gemäss ESTV für Darlehen in Fremdwährung von Aktionären oder nahestehenden Personen an Schweizer Gesellschaften analog dem Rundschreiben der ESTV betreffend steuerlich anerkannten Zinssätze 2022 für Darlehen in Schweizer Franken bei sog. Betriebskrediten der gleiche Spread (bis Gegenwert CHF 1 Mio. 2.75% bzw. 2.25%; ab Gegenwert CHF 1 Mio. 0.75% bzw. 0.5%) berücksichtigt werden.
Fallbeispiel: Passivdarlehen in EUR
Eine in Deutschland ansässige natürliche Person ist Alleinaktionär eines schweizerischen Fabrikationsunternehmens. Der Aktionär gewährt der Gesellschaft im Jahre 2022 ein Darlehen von EUR 2 Mio. (Annahme: Wechselkurs CHF-EUR = 1:1).
Der zulässige Zinssatz für EUR-Darlehen gemäss Rundschreiben 2022 beträgt 0.5%. Dabei darf ein analoger Spread wie für Darlehen in Schweizer Franken angewendet werden (d.h. 2.75% [3% ./. 0.25%] bis CHF 1 Mio. und 0.75% [1% ./. 0.25%] ab CHF 1 Mio.).
Somit kann das EUR 2 Mio. Darlehen für die erste Million zu 3.25% [0.5% plus 2.75%] und für die zweite Million zu 1.25% [0.5% plus 0.75%] verzinst werden. Dies ergibt mithin einen zulässigen durchschnittlichen Zinssatz auf dem EUR 2 Mio. Darlehen von 2.25%.
Fazit
Aufgrund der steigenden Inflationszahlen hat die ESTV die zulässigen Zinssätze für Darlehen in Fremdwährungen wieder erheblich erhöht.
Wir empfehlen Gesellschaften, welche Passivdarlehen in Fremdwährungen in den Büchern haben, regelmässig ihre Darlehensverträge im Hinblick auf mögliche Verrechnungspreisproblematiken zu überprüfen. Die neuen, höheren zulässigen Zinssätze können zudem für einige Strukturen steuerliche Chancen bieten. Auf jeden Fall ist es für die Schweizer Gesellschaft weiterhin möglich, höhere Zinsen aufgrund eines Drittvergleichs geltend zu machen.