Patentbox stärkt Schweizer Steuerattraktivität
Ein solches «IP Box-Regime» kennen auch bereits mehrere andere europäische Staaten. Mit diesem Regime wird das Einkommen aus geistigem Eigentum als Ergebnis von Forschung, Entwicklung und Innovation mit einem tieferen Steuersatz als das übrige Einkommen belastet.
Welche Bedeutung hat die Patentbox für die Schweiz?
Die OECD hat im Rahmen des BEPS-Projektes die Rahmenbedingungen für Patentboxen neu definiert und zum internationalen Standard erklärt. Das neue Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), sieht die Einführung solcher Patentboxen auf Kantonsebene vor. Mit dieser und anderen Massnahmen (u.a. Abzug für F&E, stille Reserven, Abzug für Zins auf Eigenkapital) soll der Wegfall des Sondersteuerstatus für bestimmte Gesellschaften kompensiert werden.
Ende 2015 veröffentlichte die OECD die «Final Reports» der fünfzehn Aktionspunkte des BEPS-Projektes, welches zum Ziel hat, die Verringerung von Steuersubstrat und die Verschiebungen von Gewinnen international und effektiv zu bekämpfen. Die Patentbox wurde in den BEPS-Aktionspunkten 5 und 8 beschrieben und enthält folgende Eckpunkte:
- Einnahmen auf Basis von Patenten und ähnlich geschützten Rechten dürfen privilegiert besteuert werden (Einnahmen aus Markenrechten nicht).
- Patenteinnahmen dürfen keine Privilegierung geniessen, wenn keinerlei Forschungstätigkeit im Inland erfolgt (gemäss dem modifizierten Nexus Ansatz).
- Ausmass der Privilegierung hängt vom Verhältnis zwischen den inländischen Ausgaben für das IP zu den Gesamtausgaben für die Entwicklung des IP ab.
Aus diesen Eckwerten ergibt sich folgende Formel:

Ziele und Folgen der Patentbox
Die steuerliche Förderung zielt darauf, Anreize für eine erhöhte Investition in Forschung und Entwicklung (F&E) zu schaffen. In der Schweiz werden dadurch innovative und forschungsintensive Unternehmen (v.a. Exportindustrie) begünstigt. Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden von den übrigen Erträgen eines Unternehmens getrennt, kommen sozusagen in die «Box», und werden reduziert besteuert. Die steuerliche Privilegierung soll insbesondere jene Erträge erfassen, welche auf inländische Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zurückzuführen sind. Die Höhe der Ermässigung durch die Patentbox können die Kantone selbst festlegen, wobei die Entlastung jedoch höchstens 90% betragen darf. Während der Kanton Zürich oder Basel-Stadt beispielsweise den Maximalabzug bei der Patentbox zulassen, sieht der Kanton Luzern lediglich eine Ermässigung von 10% für Patente und vergleichbare Rechte vor. Für die Kantone besteht zudem die Möglichkeit, steuerlich erhöhte Abzüge für F&E-Aufwendungen zuzulassen.
Fazit
Für Unternehmen, welche in der Schweiz Forschung betreiben und daraus Einnahmen aus Patenten generieren, bildet die Patentbox ab dem 1. Januar 2020 ein attraktives Steuerplanmodell. Diese Optimierung der Steuern steht allen Unternehmen in der Schweiz offen. Es lohnt sich also auch für KMU zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Nutzung der Patentbox erfüllen.