18.12.2017

Master File und Local File

Der Austausch der länderbezogenen Berichte (CbC-Reporting) wurde im Rahmen des Aktionspunktes 13 des OECD BEPS Projektes als Mindeststandard ausgestaltet. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, diesen ab dem 1. Januar 2018 umzusetzen. Doch im BEPS Aktionspunkt 13 gibt es auch noch andere Standards, welche Schweizer Unternehmen nicht unterschätzen sollten - das Master und das Local File.

Das Master und das Local File sind keine Mindeststandards und somit steht es den Ländern offen, diese zu implementieren oder nicht. Die Schweiz hat es bisher abgelehnt diese Dokumentationen von Unternehmen in der Schweiz zu verlangen, dennoch gilt es für multinationale Unternehmen wachsam zu bleiben. Unternehmen mit Headquarter in der Schweiz können nämlich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit durch ausländische Konzerngesellschafter oder Betriebsstätte dazu verpflichtet werden im Ausland ein Master oder Local File einzureichen.

Was genau versteht man aber unter einem Master File und einem Local File?

Master File

Das Master File soll den Steuerbehörden einen allgemeinen Überblick über die Geschäftstätigkeit des Konzerns geben und dazu dienen, das Vorliegen essenzieller Verrechnungspreisrisiken gezielter zu erkennen. Es soll folgendes beinhalten:

  • Organisationsaufbau
  • Beschreibung der Geschäftstätigkeiten
  • Angaben über immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Übersicht zu konzerninternen Finanztätigkeiten
  • Finanzlage
  • Steuerpositionen (inkl. Auflistung und kurze Beschreibung bestehender Steuerrulings)

Local File

Das Local File soll eine Ergänzung des Master Files sein. So sind gewisse Querverweise zum Master File auch zulässig. Das Local File soll folgendes beinhalten:

  • Detailliertere Angaben über die wesentlichen konzerninternen, grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen (u.a. Angaben über die Art und Höhe der Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen, eine Vergleichbarkeitsanalsyse, Auswahl und Anwendung der geeignetsten Verrechnungspreismethotik)
  • Aufzeigen von Verrechnungspreissachverhalten
  • Steuerrulings, welche sich auf die im Local File beschriebenen Geschäftsvorfälle beziehen

Risikominimierung

Wenn ein Land ein Local und ein Master File verlangt, müssen die Konzerne diese direkt den lokalen Steuerbehörden zur Verfügung stellen. Welche Länder das Master und das Local File gesetzlich verlangen, ist noch nicht abschliessend geklärt. Länder, die eine Implementierung angekündigt haben sind z.B. Deutschland, Spanien, Holland, Belgien, Schweden, Südkorea, China. Da die Länder das Master und das Local File in ihrer nationalen Gesetzgebung umsetzen, können die Anforderungen an die Master und Local Files sowie die Schwellenwerte und Einreichefristen von Land zu Land variieren.

Klar ist jedoch, dass Konzerne, welche das Master und das Local File nicht oder zu spät einreichen, mit hohen Bussen zu rechnen haben. Um dieses Risiko zu entschärfen und unnötige Kosten zu vermeiden, gilt es für Unternehmen diese Dokumentationsanforderung frühzeitig in Angriff zu nehmen. Für Unternehmen in der Schweiz mit steuerlichen Anknüpfungspunkten im Ausland ist es zu empfehlen ein umfassendes Master File und Local File Konzept zu erarbeiten und umzusetzen. Die Dokumentation sollte als Gesamtwerk über die gesamten Aktivitäten der Gruppe angeschaut und aus interner und externer Risikosicht für alle Länder erstellt werden, unabhängig davon, ob alle Länder gesetzlich die Erstellung eines Master File oder Local File verlangen. Damit kann das Unternehmen schnell reagieren, wenn weitere Länder die Implementierung von Master und Local Files ankündigen. Der Vertiefungsgrad der Dokumentationen kann dabei pro Land differenzieren. Bei Bedarf kann ein rudimentäres Local File sehr schnell auf ein verlangtes höheres Niveau angepasst werden, was das Risiko von Bussen und Strafmassnahmen erheblich reduzieren würde. Zudem hat das Unternehmen durch diesen Ansatz eine gute Kontrolle über das gesamte Verrechnungssystem und kann daraus allfällige Widersprüche und Fehler erkennen und auch planerisch davon profitieren.

Schlussbemerkung

Der BEPS Aktionspunkt 13 ist der Beginn eines neuen Zeitalters der grenzüberschreitenden Planung und Veranlagung von Steuern. Die Steuerbehörden werden in Zukunft über einen Informationsstand bei den Unternehmen verfügen, welche bisher noch nicht dagewesen ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass dieser markante Wechsel im System das Denken und Handeln der Steuerbehörden in den einzelnen Ländern beeinflussen wird. Die Behörden werden je länger je mehr davon ausgehen, dass sie über alle relevanten Informationen verfügen können und wollen. Somit könnte es sein, dass die Länder innert kurzer Zeit bereits davon ausgehen, dass bei multinationalen Unternehmen ein Master und ein Local File bei den Akten sein muss.

Für weitere Informationen verweisen wir auf den Artikel «Verrechnungspreisdokumentation und Länderbezogene Berichte (CBC Reporting)» von Andreas Fross und Daniel Ledergerber in «Expert Focus», Ausgabe 10/2017, S. 726-735.

Haben Sie Fragen zu Master Files oder Local Files?
Autoren
:
Viktor Bucher
Tags:
Internationales Steuerrecht
BEPS
Amtshilfe